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ich habe mich entschieden von meinem mann mich scheiden lassen.vor der eheschließung habe über ein visum als au-pair verfügt.meine staatsangehörigkeit ist ukrainisch und seine deutsch.ich studiere auf eine universität in deutschland.habe ich recht auf aufenthaltserlaubnis als studentin nach der scheidung ohne auszureisen?
vielen dank im voraus
zunächst wäre zu klären, ob die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann. Dies ist aber nur der Fall, wenn Sie zwei Jahre zusammengelebt haben.
Andernfalls müßte die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Zweck des Studiums (§ 28 AuslG, ab 01.01.05 Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG) beantragt werden. Diese können Sie hier beantragen, wenn Sie, was ich unterstelle, mehr als sechs Monate rechtmäßig in Deutschland gelebt haben.
Die Aufenthaltsbewilligung ist auf die Durchführung des Studiums beschränkt und kann später grundsätzlich nicht zu einem Daueraufenthalt führen. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Ich meine zu wissen, dass ausländische Studenten während einen Studiengangs "berechtigt" sind, hier inhren Studium zu beenden, wenn sie selber für ihren Aufkommen sorgen können.
Meistens liegt es im Ermessen der Behörde, den Aufenthaltstitel zu verlängern.
Solche Fälle sind mir bekannt.
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