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uhpsilein noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 01.07.07, 14:38 Titel: Autokauf in Deutschland-Verkauf ins Ausland |
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Hallöchen ich habe eine Frage,
wie sieht das aus, wenn ich ein in Deutschland gekauftes Auto im Ausland verkaufe, und zwar alle 2 Monate eins? Muss ich das irgendwo angeben, da es sich dabei nur um Privatautos handelt die ich für meinen Bekannten in Deutschland erwerbe und Ihm dann ins Ausland bringen möchte?Im Kaufvertrag wird dann nämlich mein Name stehen, ich bin allerding nur ein MITTELSMANN, da er sich selbst nicht in Deutschland um die Formalitäten kümmern könnte, so habe ich ihm angeboten dies für ihn zu übernehmen.
Ich kaufe das Auto und fahre es zu ihm, dort wird es dann auf seinen Namen angemeldet.
Muss ich da jetzt irgendetwas beachten, z.B. muss ich es irgendwo angeben???? Ich bin ja kein Händler.
DANKE
Jennifer |
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*P* Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 20.03.2006 Beiträge: 3613
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Verfasst am: 01.07.07, 20:04 Titel: |
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verschoben ins Steuerrecht vom Petz |
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Zollkodex-Ritter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.06.2007 Beiträge: 446
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Verfasst am: 02.07.07, 14:45 Titel: |
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In welches Land soll das Auto denn exportiert werden? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 02.07.07, 15:15 Titel: |
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Wenn zwischen Kauf und Verkauf des Fahrzeuges weniger als 12 Monate liegen, ist der erzielte Gewinn auch für Privatverkäufer steuerpflichtig (Spekulationsgewinn).
Beim Export von sechs Fahrzeugen pro Jahr wird das Finanzamt aber wohl gewerbliches Handeln unterstellen. |
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uhpsilein noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.07.07, 13:02 Titel: |
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Ich bringe das Auto bis nach Tunesien, und von dort wird es nach Lübien gebracht.
Meine Frage war ja ob ich das angeben muss. Ich bekomme aber lediglich eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG; da ich das Auto ja im Auftrag von meinem Verwandten kaufe und ich es ihm lediglich bringe. Bezahlen tut er ja das Auto, ich verkaufe es ja nicht für merh weiter. |
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Zollkodex-Ritter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 03.06.2007 Beiträge: 446
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Verfasst am: 03.07.07, 18:30 Titel: |
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Ich würde an ihrer Stelle mal das örtlich zuständige Zollamt anrufen.
Sie werden auf jeden Fall, so wie sie das schildern zum Ausführer der Autos.
Da Tunesien bzw. Libyen nicht in der EU liegen, müssen sie zwingend für jedes Fahrzeug eine Ausfuhranmeldung erstellen und die damit verbundenen Formalitäten erfüllen. Auch sollten sie sich/ihr Bekannter darüber erkundigen, welche Zollformalitäten im Bestimmungsland zu erfüllen sind, was z.T. auch mit erheblichen Kosten belastet sein kann. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 03.07.07, 19:17 Titel: |
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uhpsilein hat folgendes geschrieben:: | Meine Frage war ja ob ich das angeben muss. Ich bekomme aber lediglich eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG; da ich das Auto ja im Auftrag von meinem Verwandten kaufe und ich es ihm lediglich bringe. Bezahlen tut er ja das Auto, ich verkaufe es ja nicht für merh weiter. |
Oben haben Sie aber geschrieben, dass Ihr Name im Kaufvertrag steht!
Sie sollten aufpassen, auf was Sie sich da einlassen ... |
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uhpsilein noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.07.2007 Beiträge: 3
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Verfasst am: 04.07.07, 17:59 Titel: |
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das mit dem Zoll ist schon alles geklärt usw.
Und sorgen mache ich mir keine, denn wir machen dann bei der "Übergabe" einen neuen Kaufvertrag,dort steht dann der Names meines Verwandten (mein Onkel verarscht mich nicht) drinn.
Wo muss ich denn die Aufwandsentschädigung angeben,also ich meine jetzt bei doch wohl nur einem Auto?????
Muss ich dass dann erst bei meiner Steuererklärung angeben oder schon vorher irgendwo?
DANKE
uhpsilein |
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Lethos FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.02.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 09.07.07, 21:03 Titel: |
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So was nennt man Strohmann.
Laut BFH kann der Strohmann u.U. wie ein Unternehmer behandelt werden.
Im Zweifel wird sich das Finanzamt also an dich halten, insbesonders dann wenn es bei den Ausfuhrbescheinigungen( Carnet tir, CMR Bescheinigungen) Probleme gibt. |
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