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Mutmaßlicher Kinderschänder Türkei
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Bezug auf das tükische Strafrecht (Sexueller Kindesmißbrauch - Schutzgrenze unter 15 Jahre) können im Einzelfall 15jähre heiraten und sind mit der Heirat Volljährig.


Bist du sicher? Ich sehe nämlich keinen Zusammenhang zwischen den beiden zitierten Artikeln 11 und 12 des türkischen ZGB. Falls es an einer anderen Stelle heißen sollte, dass die Ehefähigkeit mit 12 eintritt, dann könnten 12-Jährige auch heiraten. Sie würden dann nach dem zitierten Art. 11 die Volljährigkeit erlangen. Der Art. 12 wirkt auf mich wie eine weitere Alternative um die Volljährigkeit zu erlangen, nämlich durch Gerichtsbeschluss und ohne Heirat.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Cicero,

genau wegen der Beitrittsdiskussion(-wunsch) der Türkei in die EU und die Forderung der EU nach Angleichung des Rechts, wurde das bisherige Recht angeglichen. In ländlichen Regionen der TR scheint sich die aktuelle Rechtslage aber noch nicht überall herum gesprochen haben. Daher hat gerade die türkische Justiz ein sehr großes Interesse daran, daß der sexuelle Mißbrauch von Kindern (unter 15 Jahre) abgeurteilt und bestraft wird. Das aktuelle türkische Zivilrecht in deutscher Fassung liegt mir aber nicht vor. Aber verschiedene (seriöse) Meldungen im Kontext zum Fall Marco W. haben am Rande auf diesen Hintergrund hingewiesen. Winken

Liebe Grüße

Klaus

Vertiefend:
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
genau wegen der Beitrittsdiskussion(-wunsch) der Türkei in die EU und die Forderung der EU nach Angleichung des Rechts, wurde das bisherige Recht angeglichen. In ländlichen Regionen der TR scheint sich die aktuelle Rechtslage aber noch nicht überall herum gesprochen haben. Daher hat gerade die türkische Justiz ein sehr großes Interesse daran, daß der sexuelle Mißbrauch von Kindern (unter 15 Jahre) abgeurteilt und bestraft wird. Das aktuelle türkische Zivilrecht in deutscher Fassung liegt mir aber nicht vor. Aber verschiedene (seriöse) Meldungen im Kontext zum Fall Marco W. haben am Rande auf diesen Hintergrund hingewiesen. Winken

Das Recht ist ja noch nicht einmal innerhalb der "alten" EU-Staaten angeglichen und niemand regt sich darüber auf.
Das Verhalten des Marco W. ist in der Türkei (Schutzalter 15 Jahre) und in Deutschland (14 Jahre) strafbar, in den Niederlanden (12 Jahre) hätte er sich jedoch nicht strafbar gemacht.
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt verstehe ich erst den Satz in Welt.de, den ein Bewohner von Antalya gesagt hat: Geschockt

Zitat:
Hassan Aykut (42) wundert sich über das junge Alter der Betroffenen und sagt: „Dann werden sie wohl nicht heiraten wollen.“ Jedenfalls seien sie sehr jung, und man müsse ihnen verzeihen.


Cicero hat folgendes geschrieben::
Ich sehe nämlich keinen Zusammenhang zwischen den beiden zitierten Artikeln 11 und 12 des türkischen ZGB. Falls es an einer anderen Stelle heißen sollte, dass die Ehefähigkeit mit 12 eintritt, dann könnten 12-Jährige auch heiraten. Sie würden dann nach dem zitierten Art. 11 die Volljährigkeit erlangen. Der Art. 12 wirkt auf mich wie eine weitere Alternative um die Volljährigkeit zu erlangen, nämlich durch Gerichtsbeschluss und ohne Heirat.


So verstehe ich es auch. Ich sehe im Art. 11 auch keine Altersgrenze bezüglich der Ehe und der damit verbundenen Volljährigkeit.

Würden die beiden heiraten, wäre das nicht strafbar? . Will aber einer nicht, wird der anderer des Kindermissbrauchs beschuldigt.? Nee, oder? Frage Geschockt

Der Auszug der türkischen Botschaft stammt allerdings aus dem Jahr 2004. Hat die Türkei nicht 2005 die Gesetze der EU-Norm angeglichen?

Gruß
syn
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"Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant

"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so Geschockt
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Jetzt verstehe ich erst den Satz in Welt.de, den ein Bewohner von Antalya gesagt hat: Geschockt

Die Welt.de hat folgendes geschrieben::
Hassan Aykut (42) wundert sich über das junge Alter der Betroffenen und sagt: „Dann werden sie wohl nicht heiraten wollen.“ Jedenfalls seien sie sehr jung, und man müsse ihnen verzeihen.

Ich bin fündig geworden:
Zitat:
Art. 124 Männer und Frauen, die das 17. Lebensjahr nicht vollendet haben, können keine Ehe eingehen.
Das Gericht kann jedoch in außergewöhnlichen Fällen und aus einem sehr wichtigen Grund einem Mann oder einer Frau die Eheschließung erlauben, wenn sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. So weit möglich, sind vor dem Beschluß die Eltern oder der Vormund zu hören.

Quelle: deutsche Übersetzung des türkischen ZGB mit Einführungsgesetz - Word-Dokument

Weitere Infos: KANZLEI VON KÖKSAL HUKUK BÜROSU
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 07:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::


Wird man in den Niederlanden überhaupt noch wegen irgendwas bestraft Frage


für falsch parken mit sicherheit.. Winken
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Das Recht ist ja noch nicht einmal innerhalb der "alten" EU-Staaten angeglichen und niemand regt sich darüber auf.
Das Verhalten des Marco W. ist in der Türkei (Schutzalter 15 Jahre) und in Deutschland (14 Jahre) strafbar, in den Niederlanden (12 Jahre) hätte er sich jedoch nicht strafbar gemacht.


Doch ich reg' mich jetzt auf. Was soll ich jetzt für richtig halten? Geschockt

Wenn ich verreise, muss ich mich tatsächlich über die Gesetze des jeweiligen Landes informieren? Ich kenne noch nicht mal die deutschen Gesetze. Geschockt
Bin aber fleißig dabei, dank diesem Forum, sie zu erlernen. Winken um sie mir dann zunutze zu machen. Cool

Also 12 Jahre finde ich doch niedrig angesetzt. Selbst ein Mädchen sieht in diesem Alter noch wie ein Kind aus, so dass sich noch nicht mal ein 14 jährige dafür begeistern könnte (sofern er gesund empfindet). Ein Junge ist da erst recht noch ein Kindchen, das noch nicht mal weiß, dass Mama und Papa verschiedenen Geschlechtes sind (übertrieben ausgedrückt).

Gruß
syn
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 21:06    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
Wenn ich verreise, muss ich mich tatsächlich über die Gesetze des jeweiligen Landes informieren?


Streng genommen ja. Im deutschen Strafrecht ist es aber so, dass man entschuldigt ist, wenn man nicht wußte und auch nicht wissen konnte, dass man Unrecht tut. Der Satz "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" gilt also in der Form nicht.

Wenn nun jemand aus einem Land kommt, wo ein bestimmtes Verhalten absolut straffrei ist, dann hat derjenige ganz gute Karten, dass man ihm glaubt, dass er von der Strafbarkeit dieses Verhaltens in Deutschland nichts gewußt hat.
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

@Cicero

Mit dem Erlernen wird wohl so schnell nichts. Weinen

Je mehr ich erfahre, umso verwirrter werde ich. Verrückt Auf den Arm nehmen

Zitat:
Wenn nun jemand aus einem Land kommt, wo ein bestimmtes Verhalten absolut straffrei ist, dann hat derjenige ganz gute Karten, dass man ihm glaubt, dass er von der Strafbarkeit dieses Verhaltens in Deutschland nichts gewußt hat.


Dann ist so ein "Skandal-Urteil" und die anderen gar kein Skandal? Frage Dann haben die Richter Recht gesprochen, weil es dafür Gesetze gibt? Geschockt

Da fällt mir nur Bismarck (nicht der eingelegte Hering Winken ) ein:

Zitat:
"Wer weiss, wie Gesetze und Würste zustande kommen,
der kann nachts nicht mehr ruhig schlafen."


Gruß
syn
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::
... Dann ist so ein "Skandal-Urteil" und die anderen gar kein Skandal? Frage Dann haben die Richter Recht gesprochen, weil es dafür Gesetze gibt? Geschockt ...

Hallo syn,

schau mal hier: Richterin rechtfertigt eheliche Gewalt mit Koran. Bezüglich der Richterin haben wir im FDR schon einen eigenen Thread. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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Old Piper
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
syn hat folgendes geschrieben::
Wenn ich verreise, muss ich mich tatsächlich über die Gesetze des jeweiligen Landes informieren?


Streng genommen ja. Im deutschen Strafrecht ist es aber so, dass man entschuldigt ist, wenn man nicht wußte und auch nicht wissen konnte, dass man Unrecht tut. Der Satz "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" gilt also in der Form nicht.


Auf der sicheren Seite sind Sie natürlich immer, wenn Sie im Urlaub einfach die Finger von Mädchen oder Jungen lassen, die noch nicht volljährig sind. Cool
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
Cicero hat folgendes geschrieben::
syn hat folgendes geschrieben::
Wenn ich verreise, muss ich mich tatsächlich über die Gesetze des jeweiligen Landes informieren?


Streng genommen ja. Im deutschen Strafrecht ist es aber so, dass man entschuldigt ist, wenn man nicht wußte und auch nicht wissen konnte, dass man Unrecht tut. Der Satz "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht" gilt also in der Form nicht.


Auf der sicheren Seite sind Sie natürlich immer, wenn Sie im Urlaub einfach die Finger von Mädchen oder Jungen lassen, die noch nicht volljährig sind. Cool

Das ist nicht ganz richtig: In Marokko ist zum Beispiel außerehelicher Geschlechtsverkehr komplett verboten, dort wären Sie also nur mit dem eigenen Ehepartner auf der "sicheren Seite".
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

@syn,

im "Skandal-Urteil" ging es ja nicht darum, ob sich ein Ehemann strafbar macht, obwohl er glaubt, seine Frau zu schlagen sei in Deutschland OK. Es ging darum, ob sich die Frau ohne Einhaltung des Trennungsjahres von ihm scheiden lassen kann, weil ihr eine Fortsetzung der Ehe mit einem Mann, der sie misshandelt, unzumutbar ist. Die Richterin meinte anscheinend, es sei ihr sehr wohl zumutbar, weil eine Frau, die einen muslimischen Mann heiratet, dadurch in gewisse Körperverletzungen einwilligt, weil von einem Solchen Mann nichts anderes zu erwarten sei. Vertiefen sollten wir dieses Thema aber im von Dipl-Soz verlinkten Thread.
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syn
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Anmeldungsdatum: 30.05.2007
Beiträge: 568

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Tja......das Schicksal des Einzelnen ist nicht nur von den §§ abhängig. Auch Menschen (Richter, Anwälte) spielen da eine große Rolle.

Im Fall Marco sind sogar noch Politiker mit im "Spiel", ach und vergessen wir natürlich nicht die Medien. Winken

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Das ist nicht ganz richtig: In Marokko ist zum Beispiel außerehelicher Geschlechtsverkehr komplett verboten, dort wären Sie also nur mit dem eigenen Ehepartner auf der "sicheren Seite".


Ups... da müsste ich ja extra heiraten um Marokko besuchen zu können. Auf den Arm nehmen

Gruß
syn
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Kant

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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Die Presse lässt aktuell ein Update verlauten:
Ein medizinisches Gutachten belastet Marco W. schwer und die Anklage soll auf Vergewaltigung erweitert werden.
Höchststrafe nach türkischem Recht: 15 Jahre, für Marco W. als Jugendlichem: 10 Jahre.
Es bleibt spannend ...

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,495688,00.html
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