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hat ein Gastwirt - so ähnlich wie Taxis eine Beförderungspflicht - eine Bewirtungspflicht, bzw. andersherum gefragt: Kann er den Zutritt zum Lokal ohne Begründung verweigern?
Gruß
Wiesbadener _________________ Gruß
Der Hessenhauptstädtler
Wer die Macht hat, hat das Recht und wer das Recht hat, beugt es auch
danke für die Antwort. § 1 AGG macht ja klare Vorgaben. Demnach darf nur aus den dort genannten Gründen der Zutritt nicht verweigert werden.
Sie unterwerfen alle anderen Gründe dem Vertragsrecht und als juristischer Laie verstehe ich darunter, dass ich mit Betreten des Lokals ein Vertragsangebot ("Ich möchte ein Bier bestellen") abgebe, das der Wirt annehmen kann oder nicht.
Ließe sich die Verweigerung einer entsprechenden Leistung nicht auch mit dem Hausrecht begründen?
Gruß
Wiesbadener _________________ Gruß
Der Hessenhauptstädtler
Wer die Macht hat, hat das Recht und wer das Recht hat, beugt es auch
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