Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Autokauf in Deutschland-Verkauf ins Ausland
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Autokauf in Deutschland-Verkauf ins Ausland

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
uhpsilein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.07.07, 14:38    Titel: Autokauf in Deutschland-Verkauf ins Ausland Antworten mit Zitat

Hallöchen ich habe eine Frage,

wie sieht das aus, wenn ich ein in Deutschland gekauftes Auto im Ausland verkaufe, und zwar alle 2 Monate eins? Muss ich das irgendwo angeben, da es sich dabei nur um Privatautos handelt die ich für meinen Bekannten in Deutschland erwerbe und Ihm dann ins Ausland bringen möchte?Im Kaufvertrag wird dann nämlich mein Name stehen, ich bin allerding nur ein MITTELSMANN, da er sich selbst nicht in Deutschland um die Formalitäten kümmern könnte, so habe ich ihm angeboten dies für ihn zu übernehmen.
Ich kaufe das Auto und fahre es zu ihm, dort wird es dann auf seinen Namen angemeldet.
Muss ich da jetzt irgendetwas beachten, z.B. muss ich es irgendwo angeben???? Ich bin ja kein Händler.

DANKE

Jennifer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 01.07.07, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins Steuerrecht vom Petz
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

In welches Land soll das Auto denn exportiert werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.07.07, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn zwischen Kauf und Verkauf des Fahrzeuges weniger als 12 Monate liegen, ist der erzielte Gewinn auch für Privatverkäufer steuerpflichtig (Spekulationsgewinn).
Beim Export von sechs Fahrzeugen pro Jahr wird das Finanzamt aber wohl gewerbliches Handeln unterstellen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uhpsilein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bringe das Auto bis nach Tunesien, und von dort wird es nach Lübien gebracht.

Meine Frage war ja ob ich das angeben muss. Ich bekomme aber lediglich eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG; da ich das Auto ja im Auftrag von meinem Verwandten kaufe und ich es ihm lediglich bringe. Bezahlen tut er ja das Auto, ich verkaufe es ja nicht für merh weiter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Zollkodex-Ritter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2007
Beiträge: 446

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde an ihrer Stelle mal das örtlich zuständige Zollamt anrufen.

Sie werden auf jeden Fall, so wie sie das schildern zum Ausführer der Autos.
Da Tunesien bzw. Libyen nicht in der EU liegen, müssen sie zwingend für jedes Fahrzeug eine Ausfuhranmeldung erstellen und die damit verbundenen Formalitäten erfüllen. Auch sollten sie sich/ihr Bekannter darüber erkundigen, welche Zollformalitäten im Bestimmungsland zu erfüllen sind, was z.T. auch mit erheblichen Kosten belastet sein kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.07.07, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

uhpsilein hat folgendes geschrieben::
Meine Frage war ja ob ich das angeben muss. Ich bekomme aber lediglich eine AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG; da ich das Auto ja im Auftrag von meinem Verwandten kaufe und ich es ihm lediglich bringe. Bezahlen tut er ja das Auto, ich verkaufe es ja nicht für merh weiter.

Oben haben Sie aber geschrieben, dass Ihr Name im Kaufvertrag steht!
Sie sollten aufpassen, auf was Sie sich da einlassen ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uhpsilein
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 01.07.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.07.07, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

das mit dem Zoll ist schon alles geklärt usw.
Und sorgen mache ich mir keine, denn wir machen dann bei der "Übergabe" einen neuen Kaufvertrag,dort steht dann der Names meines Verwandten (mein Onkel verarscht mich nicht) drinn.
Wo muss ich denn die Aufwandsentschädigung angeben,also ich meine jetzt bei doch wohl nur einem Auto?????
Muss ich dass dann erst bei meiner Steuererklärung angeben oder schon vorher irgendwo?
DANKE
uhpsilein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lethos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.02.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

So was nennt man Strohmann.
Laut BFH kann der Strohmann u.U. wie ein Unternehmer behandelt werden.
Im Zweifel wird sich das Finanzamt also an dich halten, insbesonders dann wenn es bei den Ausfuhrbescheinigungen( Carnet tir, CMR Bescheinigungen) Probleme gibt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.