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Nochmal Probezeit bei 2. Vertrag

 
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 07:58    Titel: Nochmal Probezeit bei 2. Vertrag Antworten mit Zitat

Kann das denn sein Geschockt :

Der AN hatte einen Vertrag auf 1 Jahr befristet. Jetzt hat er einen unbefristeten bekommen. Der AG sagt aber, dass der unbefristete wieder eine Probezeit laut gesetzlichen Vorgaben enthält.

Was soll das bedeuten? Und ist das denn zulässig - AN hat doch schon in der Befristung eine Probezeit gehabt?

Danke an die Mitglieder für die Infos.
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asphaltsurfer
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Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was war das für eine Befristung? Mi oder ohne Sachgund, und wenn mit: ev. gem. § 14 TzBefrG Nr. 5 "Befristung zur Probe"?

Und hat sich an der Augabe des AN etwas geändert?
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Befristung hatte keinen Grund. Im Vertrag steht dazu nichts.
Bei der Einstellung hatte der AG dem AN gesagt, dass er diese Befristung bei allen machen würde. Der AN hat dann auch nicht weiter nachgefragt.
Die Aufgabe ist dieselbe geblieben. Nur der Verdienst ist etwas besser.
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Paul014
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Der Sinn der Probezeit ist entfallen, eine solche nicht mehr möglich.
Ich würde es allerdings so stehen lassen und mich erst dagegen wehren, wenn es relevant wird.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

OK , dass kann der AN so machen.
Hypothetische Frage zum Schluss:

Wenn es im neuen Vertrag drin steht (z.B. ...die Probezeit beträgt 6 Monate....) oder so ähnlich. Das ist dann unwirksam.
Oder......?? Frage

Danke im Namen von AN ( Angenommener Nichtarbeitsloser Sehr glücklich )
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn in der Firma grundsätzlich der Kündigungsschutz gilt, also mehr als 10 AN in Vollzeit gerechnet ständig beschäftigt sind dann ist eine weitere Vereinbarung einer Probezeit ziemlich witzlos. Wie aber schon gesagt, das sollte man garnicht weiter ansprechen. So akzeptieren und weiter arbeiten, sollte der AG wirklich auf die Idee kommen irgendwann in den nächsten 6 Monaten zu kündigen muss man halt dagegen Klage einreichen, die Kü. kann dann nicht grundlos erfolgen.

Meistens ist das halt auch so dass Standardverträge benutzt werden und dann steht da halt Probezeit drin ohne dass sich der AG eigentlich Gedanken macht ob das so stimmt.

MfG
Matthias
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