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Geht es Ihnen um die grundsätzliche Bedeutung von Art. 14 II GG oder meinen Sie den Meinungsstreit zum Wort "zugleich"?
Grundsätzlich besagt Art. 14 II GG das Eigentum einer Sozialbindung unterliegt und daher auch dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen hat.
Der Streit um "zugleich" handelt im Wesentlichen davon, ob man aus der Formulierung zugleich darauf schleißen kann, dass der Gesetzgeber Eigennutz und Gemeinnutz Gleichrangigkeit einräumen wollte oder nicht.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 05.07.07, 23:58 Titel:
gw-s hat folgendes geschrieben::
JA also was ich aus dem Artikel lese ist das wenn ich oder sonstwer Eigentum besitzt es dem Allgemeinwohl dienen muß.
Was ich daraus lese ist:
Ich kann keine 100.000-Watt-Anlage besitzen, mit der ich jeden Tag meine Nachbarn beschalle.
Ich kann mir keine Armee aus Dobermännern halten, die jede Nacht die Straßen unsicher machen.
Ich kann nicht die einzige Straße ins Dorf kaufen und dann eine Mauer drüber bauen.
gw-s hat folgendes geschrieben::
Also ich baue mir ein Haus und die Allgemeinheit muß was davon haben? Klinkt so das Jeder eine öffentliche Veranstaltung in meinem Haus machen kann.
Lesen Sie das eher so: wenn bei einer Naturkatastrophe Notunterkünfte gebraucht werden, könnte man (zwangsweise) Leute in Ihrer Garage unterbringen und Sie müßten den Ferrari mal ein paar Tage im Freien parken. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Was ich daraus lese ist:
Ich kann keine 100.000-Watt-Anlage besitzen, mit der ich jeden Tag meine Nachbarn beschalle.
Ich kann mir keine Armee aus Dobermännern halten, die jede Nacht die Straßen unsicher machen.
Ich kann nicht die einzige Straße ins Dorf kaufen und dann eine Mauer drüber bauen.
Wo lesen sie den das aus diesem Artikel raus? Das sagt dieser Artikel ganz bestimmt nicht aus.
Lesen Sie das eher so: wenn bei einer Naturkatastrophe Notunterkünfte gebraucht werden, könnte man (zwangsweise) Leute in Ihrer Garage unterbringen und Sie müßten den Ferrari mal ein paar Tage im Freien parken.
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