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Verfasst am: 05.07.07, 18:07 Titel: Muss ich zahlen? Bitte DRINGEND hilfe!
Hallo zusammen,
folgendes Problem. Im Jahre 2005 hatte ich einen Rechtsstreit mit meinem ehem. Arbeitgeber (Willkürliche Kündigung, keine Lohnzahlungen usw usw) Also habe ich einen Anwalt genommen der mich in dieser Sache vertreten hatt, es kam zu einem Vergleich. Dieser viel zu meinen Gunsten aus. Sämtliche Anwalts,- und Prozesskosten etc hatte ich zu tragen, da ich noch keine Rechtsschutz hatte, beantragte ich Prozesskostenhilfe und stotterte den Betrag in raten ab. Heute erhielt ich ein Schreiben, in dem mein Anwalt die Zustellkosten für den Pfändungsbescheid an meinen ehem Arbeitgeeber sowie für das Zwangsgeldverfahren von mir erstattet haben möchte. Es steht weiterhin in dem Brief das zwar prinzipiell mein ehem. Arbeitegeber für die Kosten aufkommen muss, aber da dieser in einem Insolvenzverfahren steht, würde es da keine Chance geben und ich soll die Kosten bitte Überweisen....
Hat der Anwalt da recht? Muss ich das bezahlen? Diese Kosten shat doch mein ehem. Arbeitgeber verursacht... Ich kann das nicht ganz nachvollziehen und würde mich über Hilfe sehr freuen... LG Roland
Verfasst am: 05.07.07, 18:32 Titel: Re: Muss ich zahlen? Bitte DRINGEND hilfe!
role82 hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
folgendes Problem. Im Jahre 2005 hatte ich einen Rechtsstreit mit meinem ehem. Arbeitgeber (Willkürliche Kündigung, keine Lohnzahlungen usw usw) Also habe ich einen Anwalt genommen der mich in dieser Sache vertreten hatt, es kam zu einem Vergleich. Dieser viel zu meinen Gunsten aus. Sämtliche Anwalts,- und Prozesskosten etc hatte ich zu tragen, da ich noch keine Rechtsschutz hatte, beantragte ich Prozesskostenhilfe und stotterte den Betrag in raten ab.
Hallo Roland,
mir ist zunächst einmal nicht klar, wie bei einem arbeitsgerichtlichen Vergleich neben deinen Anwalts- auch Prozesskosten angefallen sein können. Schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Gericht einen Vergleich und beenden damit das Verfahren ohne ein richterliches Urteil, entfallen die Gerichtskosten ganz.
Damit wäre das arbeitsgerichtliche Verfahren abgeschlossen.
Der Rest der Fragestellung gehört eher ins Unterforum "Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung" oder "Anwaltsrecht".
role82 hat folgendes geschrieben::
Heute erhielt ich ein Schreiben, in dem mein Anwalt die Zustellkosten für den Pfändungsbescheid an meinen ehem Arbeitgeeber sowie für das Zwangsgeldverfahren von mir erstattet haben möchte. Es steht weiterhin in dem Brief das zwar prinzipiell mein ehem. Arbeitegeber für die Kosten aufkommen muss, aber da dieser in einem Insolvenzverfahren steht, würde es da keine Chance geben und ich soll die Kosten bitte Überweisen....
Hat der Anwalt da recht? Muss ich das bezahlen? Diese Kosten shat doch mein ehem. Arbeitgeber verursacht... Ich kann das nicht ganz nachvollziehen und würde mich über Hilfe sehr freuen... LG Roland
Jedenfalls hat irgendwer - und wohl nicht der ehem. Arbeitgeber - einen Pfändungsbescheid und ein Zwangsgeldverfahren in Auftrag gegeben. Das kostet Geld. Derjenige, der dieses Verfahren "bestellt" hat, haftet für die Kosten auch dann, wenn die Kosten nicht vom Schuldner eingetrieben werden können. Der Anwalt bleibt jedenfalls nicht für seinen Auftraggeber auf den Kosten sitzen.
Es stellt sich nun die Frage, ob du deinen Anwalt noch mit weiteren Maßnahmen beauftragen willst, obwohl abzusehen ist, das auch dieses erfolglos bleiben wird. Da finde ich es gut, wenn ein Anwalt darauf hinweist, daß es ab jetzt teurer und weniger erfolgversprechend wird, aber man auf Wunsch auch schon jetzt abbrechen und abrechnen kann.
Besprich es doch noch mal mit ihm in Ruhe, und frage ihn dabei, ob ein Teil der Forderung nicht vielleicht nunmehr über das Insolvenzgeld gesichert ist. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Also mit den "Prozesskosten" habe ich mich wohl falsch ausgedrückt...
Also das Insolvenzverfahren ist schon beendet, das hat mein ehem. Arbeitgeber schon in 2005 angestrengt... Der Fall ist soweit abgeschlossen. Diese Kosten die er mir jetzt (warum auch immer jetzt erst) in Rechnung stellt, sind entstanden, weil mein ehem Arbeitgeber auch nach dem Vergleich nicht innerhalb der Frist zahlte.
Aber habe ich es Richtig verstanden das ich die Rechnung zahlen muss? In dem SInne wär ich ja der Auftraggeber?! Mein Rechtsempfinden will es aber trotzdem nicht verstehen, wenn ich eine Rechnung bspw nicht bezahle, muss ich auch für alle weiteren Kosten aufkommen, und nicht der Gläubiger, der diese in Auftrag gegeben hat... Gruß
Sicher müsste dein ehemaliger AG die Kosten zahlen nur wenn der nicht kann, dann musst du zahlen oder meinst du dein Anwalt hat Bock umsonst zu arbeiten?
Welcher Anwalt würde denn einen Auftrag annehmen, bei dem er auf eigenes Risiko Geld eintreiben soll, ohne zu wissen ob er seine Kosten jemals bezahlt bekommt. Würdest du arbeiten, von vorne herein mit dem Risiko nicht dafür bezahlt zu werden?
Hallo Mathias, sicher würde ich nicht umsonst Arbeiten, jedoch hätte der Anwalt auch damals versuchen können die Kosten über das Insolvenzverfahren zu bekommen oder nicht?
....wenn ich eine Rechnung bspw nicht bezahle, muss ich auch für alle weiteren Kosten aufkommen, und nicht der Gläubiger, der diese in Auftrag gegeben hat...
Ja und nein. Wenn bei dir in dem Fall nichts zu holen wäre, würden die Kosten für seinen Anwalt usw., den er ggf. beauftragt hätte, auch beim Gläubiger hängen bleiben. Das ist immer das Restrisiko, das bleibt.
Man kann natürlich versuchen, sich das beim Schuldner wieder zu holen. Der Gläubiger aus dem Gegenbeispiel hätte mit einem Titel z.B. 30 Jahre Zeit um zu pfänden. Wie das bei einem Kontrahenten in Insolvenz aussieht, weiß ich nicht.
Gruß
Rena _________________ The angels have the phone box
Hallo Mathias, sicher würde ich nicht umsonst Arbeiten, jedoch hätte der Anwalt auch damals versuchen können die Kosten über das Insolvenzverfahren zu bekommen oder nicht?
Weiss ich nicht, wenn der Anwalt natürlich hier einen juristischen Fehler gemacht hat, mag das anders aussehen, nur ich vermute mal,dass bei der Insolvenz nicht zu holen war. Eine insolvente Firma die ihre Gläubiger bedienen kann die geht nicht insolvent, das ist ein Widerspruch in sich.
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