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Verfasst am: 06.07.07, 15:52 Titel: rechte als vater
ich der gehörnte
meine ex hat den bruch der ehe verursacht,in dem sie sich mein ex-besten freund genommen hat,nach einen sehr heftigen streit in dem auch alkohol im spiel war habe ich
sie dan verlassen und ihr alles gelassen.haus kinder
geschieden wurden wir vor 4 jahren die kinder hab ich trotz des beiderseitigen sorgerechts nicht mehr gesehen ich wohne auch 700km entfernt.wäre aber trotzdem kein grund für mich. sie sagte damals "dich mach ich fertig"
nach ca. 2 jahren flattert mir son wisch vom jugendamt ins haus für ein gespräch.
ich dachte das ich die kinder endlich mal sehen darf.nein dort wurde mir gesagt das meine ex frau mich wegen kindesmisbrauch anzeigen wolle und was ich dazu zu sagen hätte.ich war schwer geschockt.seit 2 jahren wird nun geprüft von der statsanwalschaft und von psychologen ob da was dran ist,ich lebe mit der ständigen angst das ich irgendwann für etwas vor gericht lande wofür ich nicht gemacht habe.
aber wer die frau nicht kennt kann sich davon kein bild machen
nun würde ich gerne neu heiraten mein neue weis über der ganzen aktion bescheid zumal sie meine ex kennt ansonsten glaube ich kaum mit mir zusammen leben und mich heiraten wollen
da ich keine geheimnisse habe erzähle ich alles
noch heute sitzt der schock tief und immer wieder ertappe ich mich dabei wen ich denke was wäre wenn was passiert dan leben nehmen zur polizei muste ich auch dna und fingerabdrücke abgeben
was hab ich mich geschämt dort wird man behandelt als hätte ich tatsächlich sowas getan
dabei hasse ich solche leute die zu sowas fähig sind.
aber als man hat man in diesen staat wohl keine rechte und als vater überhaubt keine
mfg hawi
nach einem kurzen Blick in diese Ausführungen kann ganz allgemein zu einem solchen Fall folgendes gesagt werden:
Zitat:
aber als man hat man in diesen staat wohl keine rechte und als vater überhaubt keine
1) Es gibt die Möglichkeit, sich einen Verteidiger zu nehmen. Wer sich nichts vorzuwerfen hat, braucht bei uns auch keine Angst vor strafrechtlichen Ermittlungen haben.
2) Im Hinblick auf das Kind ist das mit dem Kontakt und dem Umgang mit dem Kind in aller erster Linie ein Recht des Kindes und auch eine Verpflichtung beider Elternteile, den Kontakt/Umgang des Kindes mit beiden leiblichen Elternteilen zu fördern.
Klar, in den sog. Mißbrauchsfällen wird viel kaputt gemacht, es muss so eine Sache aber auch aufgeklärt werden; jedoch gibt es bis dahin die Möglichkeit z.B. des begleiteten Umgangs, o.ä..
Dass 4 Jahre vergangen sind, macht die Sache nicht leichter; Schuldzuweisungen bringen da gar nichts auf den Weg. Der Umgang muss in einem solchen Fall erst mal behutsam angebahnt werden, z.B. durch Briefe, Telefonate, Geschenke, o.ä..
hallo,
ich wundere mich das du es hingenommen hast deine kinder 4 jahre nicht zu sehen? wenn du es gewollt hättest, hättest du es doch über das jugendamt oder einen anwalt versuchen können? deine exfrau und auch deine kinder sind nicht schuld an dingen, die du gar nicht erst versucht hast. sorry, aber ich tue mich schwer wenn leute sich gehörnt nennen und 4 jahre nix versucht haben, klingt eher nach bequem für mich.
gruß, josie
hi
wenn man die ganze tematik kennen würde könnte man sich ein urteil bilden.
aber ich habe alles ausgeschöpft was gin jugendamt anwalt gericht aber immer wen ich einen besuchstermin hatte,war keiner da oder die kinder waren nicht im haus post die ich geschrieben habe kamen zurück.und es geht doch erheblich ins geld immer 700 km zu fahren.bei termine die vom jugendamt organisiert wurden waren kurzfristig die kinder krank oder es paste nicht da sie in urlaub wollte.also um ausreden nicht verlegen.
Ich habe in meinem Bekanntenkreis auch solchen Fall erlebt. Der Mann wollte sein Kind zu sich holen, weil die Frau psychisch Krank und nicht in der Lage war, das Kind zu versorgen und zu erziehen.
Daraufhin hat die Frau eine Anzeige wegen Missbrauch des Kindes erstattet.
Zwar hat sich hier nach langwierigen Ermittlungen der Verdacht nicht bestätigt, trotzdem blieb ein „Nachgeschmack“ und der Mann konnte sein Kind, das inzwischen im Heim wegen der Krankheit der Mutter lebte, lange Zeit nur unter Aufsicht besuchen.
Da es sich um einen sehr schwerwiegenden Verdacht handelt, muss hier natürlich sehr sorgfältig von Seiten der Behörden vorgegangen werden. Denn Schlampereien wären für das Opfer verheerend.
Andererseits habe ich auch mitbekommen, wie ein unschuldig Verdächtiger leidet, alleine schon aufgrund solcher Behauptung, geschweige denn Behandlung durch die Ermittlungsbeamten. Auch sein soziales Umfeld verändert sich dadurch.
Es ist ein Tragödie unter der der Verdächtiger aber am meisten meines Erachtens nach das Kind leidet. Das Leben von beiden ist auf lange Jahre, bei dem Kind evtl. für immer zerstört.
Wie sieht es eigentlich in solch einem Fall mit einem Schadenersatz aus?
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
1) Es gibt die Möglichkeit, sich einen Verteidiger zu nehmen. Wer sich nichts vorzuwerfen hat, braucht bei uns auch keine Angst vor strafrechtlichen Ermittlungen haben.
Dem würde ich fast zustimmen. Nur dann nicht, wenn es um Kinder und Väter geht.
"In unserem Rechtsstaat kann es Menschen, weit überwiegend Vätern, widerfahren, daß gegen ihren Willen und ohne ihnen anzurechnendes schuldhaftes Verhalten ihre Ehen geschieden, ihnen ihre Kinder entzogen, der Umgang mit diesen ausgeschlossen, der Vorwurf, ihre Kinder sexuell mißbraucht zu haben erhoben und durch Gerichtsentscheid bestätigt und sie zudem durch Unterhaltszahlungen auf den Mindestselbstbehalt herabgesetzt werden. Die Dimension solchen staatlich verordneten Leides erreicht tragisches Ausmaß und sollte seinen Platz auf der Bühne, nicht in unserer Rechtswirklichkeit haben."
Zitat von Richter am OLG Harald Schütz, Bamberg, in einem Vortrag am 10.Mai 1997 auf dem 49. Deutschen Anwaltstag, Anwaltsblatt (AnwBl) 8+9/97, Seite 466-468, 1997
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