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Verfasst am: 07.07.07, 12:21 Titel: Überstunden - 25 Stunden pro Monat werden nicht abgegolten
Hallo zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag (noch nicht unterschrieben) findet sich folgende Klausel:
3) Mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes ist Über-, Mehr-, Sonn- und Feiertagsarbeit abgegolten, soweit sie 25 Stunden im Monat nicht übersteigt. Hierüber hinausgehende Über-, Mehr, Sonn- und Feiertagsarbeit wird dem Arbeitnehmer in Freizeit gewährt. Die Freizeitgewährung erfolgt auf Initiative des Arbeitnehmers und bedarf der vorherigen Zustimmung der Arbeitgeberin.
Mich irritierte diese vom ersten Lesen an und daraufhin fragte ich im Bekanntenkreis nach - Hier bekam ich die Rückmeldung, dass sich das fast sittenwidrig anhört.
Kann mir hier jemand mehr dazu sagen? Ist das normal? Ist das rechtens?
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