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Mehrwertsteuer bei negativem Rechnungsbetrag??

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 11:40    Titel: Mehrwertsteuer bei negativem Rechnungsbetrag?? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Mehrwertsteuer.


Auf der Seite von Obocom kann man Mobilfunkverträge ohne Handy abschließen
und bekommt dafür eine Gutschrift. Bei einem E-Plus Time&More Vertrag
bekommt man z.B. 255,20 EUR. Dies ist auf der Angebotsseite des Anbieters
obocom zu lesen:
http://www.obocom.de/catalog/product_info.php?cPath=3264_3267&products_id=54496
Weiter unten auf der Seite steht im Kleingedruckten, dass der Betrag
abzüglich Mehrwertsteuer (also der Nettobetrag) überweisen wird. Der
Anbieter zieht von den 255,20 EUR also noch 16% Mehrwertsteuer ab und
überweist tatsächlich nur 214,37 EUR.

Eigentlich dachte ich, dass Privatkunden sich bei Preisangaben keine
Gedanken über die Mehrwertsteuer machen müssen und den Betrag zahlen, der
ausgewiesen ist. Da ich allerdings nicht weiß wie das bei Gutschriften ist
würde ich gerne wissen ob es dort eine andere Regelung gibt und wenn ja
welche. Falls das was der Anbieter dort macht nicht ok ist würde ich gerne
wissen wie man am besten vorgeht um den gesamten Betrag zu bekommen. Meine
Freundin hatte nämlich das Kleingedruckte nicht genau gelesen und war sehr
überrascht, dass sie auf einmal noch die Mehrwertsteuer abgezogen wurde.

Für Hilfe bei der Sache wäre ich sehr dankbar.

Grüße
Daniel
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Uwe
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 16:45    Titel: Re: Mehrwertsteuer bei negativem Rechnungsbetrag?? Antworten mit Zitat

Hallo,

nach reiflicher Überlegung ... ist das eigentlich ganz einfach:
Deine Freundin ist Privatperson. Wenn sie eine Rechnung schreibt, darf sie keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ausweisen. Eine Gutschrift ist aber nichts anderes wie eine Rechnung, die Deine Freundin stellt ... also darf in der Gutschrift keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Wird doch Umsatzsteuer ausgewiesen, muss Deine Freundin diese auch an das Finanzamt abführen ... so dass letztendlich nur der Nettobetrag verbleibt ... Unternehmer erhalten mit der Gutschrift die Umsatzsteuer mitausbezahlt. Diese müssen sie dann aber auch an das Finanzamt abführen, da dies für sie ein umsatzsteuerpflichtiger Erlös darstellt - unabhängig davon, wer den Beleg erstellt. Übrig bleibt auch für einen Unternehmer nur der Nettobetrag ...
Die Werbemethode halte ich allerdings für bedenklich, da der Betrag mit Umsatzsteuer beworben wird. Dafür gibt es aber auch einen einzigen Anbieter, der den gesamten Betrag gutschreibt ... die anderen Anbieter zahlen lediglich netto aus ...

Gruss
Uwe
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 22:09    Titel: Re: Mehrwertsteuer bei negativem Rechnungsbetrag?? Antworten mit Zitat

Hallo Uwe!

Danke für deine Antwort. Allerdings habe ich noch nicht alles wirklich verstanden. Ich kenne mich mich Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer nicht wirklich aus und habe auch nicht genau verstanden was Du erklärt hast.

Aber kann es denn sein, dass auf der Seite ein höherer Betrag steht als man wirklich bekommt? Wenn z.B. auf der eplus-Seite steht, dass ich eine Gutschrift von 100 EUR bekomme dann bekomme ich auch 100 EUR. Da gibt es keine komischen Tricksereien mit der Mehrwertsteuer. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so erlaubt ist.

Uwe hat folgendes geschrieben::

Die Werbemethode halte ich allerdings für bedenklich, da der Betrag mit Umsatzsteuer beworben wird. Dafür gibt es aber auch einen einzigen Anbieter, der den gesamten Betrag gutschreibt ... die anderen Anbieter zahlen lediglich netto aus ...

Was meinst Du damit? Welcher Anbieter schreibt den gesamten Betrag gut und welche anderen Anbieter zahlen lediglich neto aus?

Grüße
Daniel
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Uwe
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 15:32    Titel: Re: Mehrwertsteuer bei negativem Rechnungsbetrag?? Antworten mit Zitat

Hallo,

die Firma, die mit T anfängt und mit O aufhört. Und in der Mitte befindet sich ein ELC ...
Bin mir nicht sicher, ob dies als Schleichwerbung angesehen wird und mein Posting somit gelöscht wird ...
Diese Firma schreibt auf einem (internen) Gutschriftskonto den Betrag komplett gut. Eine Verfügungsmacht erlangst Du über den Betrag nicht direkt, Du brauchst nur den Betrag mit der Zeit auf - bis alles verbraucht ist ...
Die anderen Firmen schreiben den Betrag tatsächlich Deinem Bankkonto gut - aber nur den Nettobetrag ...
Es kommt mir so vor, wie bei einem Sonderpostenverkauf: Hosen ab 10,- Euro ... d.h. es gibt auch teuere Hosen ... oder mit Billigflugreisen (wenn man denn tatsächlich ein billiges Ticket bekommt ... schließlich müssen nur 10% oder so an Billigtickets vorhanden sein, um damit werben zu dürfen).

Gruss
Uwe
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