Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Artikel 14
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Artikel 14

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gw-s
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 15:52    Titel: Artikel 14 Antworten mit Zitat

Hallo,

kann mir jemand erklären was Artikel 14 Abs.2 genau bedeuten soll.

"(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."

Ich frage nur weil ich nicht dumm sterben möchte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Agent Provocateur
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Geht es Ihnen um die grundsätzliche Bedeutung von Art. 14 II GG oder meinen Sie den Meinungsstreit zum Wort "zugleich"?

Grundsätzlich besagt Art. 14 II GG das Eigentum einer Sozialbindung unterliegt und daher auch dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen hat.

Der Streit um "zugleich" handelt im Wesentlichen davon, ob man aus der Formulierung zugleich darauf schleißen kann, dass der Gesetzgeber Eigennutz und Gemeinnutz Gleichrangigkeit einräumen wollte oder nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gw-s
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

JA also was ich aus dem Artikel lese ist das wenn ich oder sonstwer Eigentum besitzt es dem Allgemeinwohl dienen muß.

Also ich baue mir ein Haus und die Allgemeinheit muß was davon haben? Klinkt so das Jeder eine öffentliche Veranstaltung in meinem Haus machen kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

"Soll", nicht "muss".
Da liegen für Juristen Welten zwischen.

Vielleicht wird's hier klarer:
http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum#Eingriff
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

gw-s hat folgendes geschrieben::
JA also was ich aus dem Artikel lese ist das wenn ich oder sonstwer Eigentum besitzt es dem Allgemeinwohl dienen muß.


Was ich daraus lese ist:
Ich kann keine 100.000-Watt-Anlage besitzen, mit der ich jeden Tag meine Nachbarn beschalle.
Ich kann mir keine Armee aus Dobermännern halten, die jede Nacht die Straßen unsicher machen.
Ich kann nicht die einzige Straße ins Dorf kaufen und dann eine Mauer drüber bauen.

gw-s hat folgendes geschrieben::
Also ich baue mir ein Haus und die Allgemeinheit muß was davon haben? Klinkt so das Jeder eine öffentliche Veranstaltung in meinem Haus machen kann.


Lesen Sie das eher so: wenn bei einer Naturkatastrophe Notunterkünfte gebraucht werden, könnte man (zwangsweise) Leute in Ihrer Garage unterbringen und Sie müßten den Ferrari mal ein paar Tage im Freien parken. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gw-s
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich daraus lese ist:
Ich kann keine 100.000-Watt-Anlage besitzen, mit der ich jeden Tag meine Nachbarn beschalle.
Ich kann mir keine Armee aus Dobermännern halten, die jede Nacht die Straßen unsicher machen.
Ich kann nicht die einzige Straße ins Dorf kaufen und dann eine Mauer drüber bauen.


Wo lesen sie den das aus diesem Artikel raus? Das sagt dieser Artikel ganz bestimmt nicht aus.


Lesen Sie das eher so: wenn bei einer Naturkatastrophe Notunterkünfte gebraucht werden, könnte man (zwangsweise) Leute in Ihrer Garage unterbringen und Sie müßten den Ferrari mal ein paar Tage im Freien parken.


das wäre ja unzumutbar für meinen Ferrari Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.