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Selbstschußanlagen an Wohngebiet

 
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joky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 05.07.07, 18:28    Titel: Selbstschußanlagen an Wohngebiet Antworten mit Zitat

Hallo!
Wir wohnen in einer 70 000 Einwohner Stadt,unser Stadtteil ist ein Stadtrandgebiet mit umliegenden Bauerhöfen und landwirtschaftlichen Fächen.
Seit 3 Tagen hat ein Bauer zwischen 7.00 Uhr und 21.oo Uhr eine Selbstschußanlage zur Vertreibung der Tauben installiert. Diese Anlage geht alle 7 Minuten los,was natürlich alle Nachbar sehr nervt.
Der Bauern meinte,das er das darf.Mein Frage jetzt,darf er das wirklich?
Ich kann ihn ja verstehen,das er bei diesem Wetter das letzte bisschen Ernte retten will,aber für die Anwohner ist es schon sehr störend.
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awen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ob er darf oder nicht, hängt u.a. vom Bundesland ab. Im Landesimmissionsschutzgesetz von Rheiland-Pfalz heißt es z.B. § 7 (3) Der Betrieb von akustischen Einrichtungen und Geräten zur Fernhaltung von Tieren in Weinbergen oder in anderen gefährdeten landwirtschaftlichen Anbaugebieten, durch den Anwohnerinnen und Anwohner erheblich belästigt werden können, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis soll nur erteilt werden, wenn die Fernhaltung mit anderen verhältnismäßigen Mitteln nicht erreicht werden kann.

Landesimmissionsschutzgesetze gibt es aber nicht in allen Bundesländern. Am besten man fragt bei der örtlichen Behörde nach.

Grüße
awen
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Welche besondere Frucht will denn der Landwirt da schützen? Und um wieviele Tauben handelt es sich? Würde mich persönlich sehr interessieren.
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joky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Lissy!
Es handelt sich wohl um Korn was er schützen will und wieviele Tauben es sind habe ich nicht gezählt,kann da leider nix zu sagen.

awen!
Bei welcher Behörde muß ich denn da nachfragen?
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fontane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ist ja irgendwie paradox, ausgerechnet die Tauben durch laute Geräusche zu vertreiben..... Winken
ok,ok, bin schon weg...
fontane
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joky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 06.07.07, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Fontane!
Ist ja wirklich witzig Deine Antwort,aber helfen tut sie mir nun wirklich nicht.
Wir gehen jetzt in ein Wo.ende wo jeden Tag zwischen 7 Uhr und 21.20 Uhr im siebenminütigen Takt eine Megaknall losgeht,das ist nicht witzig Weinen
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 07.07.07, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Joky,
ich kann mir nicht vorstellen, dass Tauben das Getreide vom Halm wegfressen können. Da müssten die Körner schon am Boden liegen, damit die Tauben sie erreichen können. Und wenn das der Fall ist, wäre es an der Zeit, dass der Bauer sein Getreide erntet.
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joky
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2006
Beiträge: 60

BeitragVerfasst am: 08.07.07, 00:05    Titel: Antworten mit Zitat

@lissy!
Ich weiß doch auch nicht,was für Tauben oder andere Vögel der Bauer vertreiben will,ist mir,ehrlich gesagt,auch ziemlich egal.
Mir wäre mit einem konkreten Tipp,wo ich Gesetzestexte finde,was er darf und was nicht wirklich mehr mit geholfen.
Mag sich ja alles wirklich witzig anhören,aber wenn man hier wohnt ist es
nicht witzig
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mir wäre mit einem konkreten Tipp,wo ich Gesetzestexte finde,was er darf und was nicht wirklich mehr mit geholfen.


Hallo,

da Lärmschutz eh eine Angelegenheit des örtlichen Ordnungsrechts ist, wäre wahrscheinlich der sinnvollste Tip, sich mit dem Ordnungsamt kurzzuschließen.

Der dortige Kollege könnte

a. sagen, ob die Selbstschußanlage erlaubt ist, nach dem jeweiligen Landesrecht,

b. ob für den Betrieb derselben besondere Auflagen gelten (hnsichtlich einhalten von Ruhezeiten etc.

Dass es nicht lustig ist kann ich btw. nachvollziehen, ich glaube auch nicht, dass ein RundumdieUhrBetrieb zulässig ist.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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awen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 125

BeitragVerfasst am: 09.07.07, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ich bereits oben geschrieben hatte die örtlichen Behörden fragen.

Hier eine Info aus Rheinland-Pflalz unter welchen Bedingungen der Betrieb dieser Schussapparate erlaubt ist.
http://www.dlr-rnh.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/ALL/25137AE71D8D3621C12571C600479B2E/$FILE/Arbeitshilfe%20Starenhut%20-%20Endfassung%202006.pdf

Grüße
awen
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