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naja ich wollte Sie eigentlich nicht auf fremde Seiten locken.
Da in konkreten Fällen keine Beratung gemacht werden kann - wie sieht es denn allgemein mit dem Jugendschutzgesetz und Screenshots aus. Gibt es da Vorgaben - z.B. ist Blut dargestellt oder ist dies auf die Altersbeschränkung bezogen?
Screenshots für indizierte "Medien" dürfen nicht veröffentlicht werden und hierür darf auch nicht anderweitig geworben werden. Jugendschutzgesetz
Für alle anderen Spiel dürfte es zulässig sein, da ja in Computermärkten die Varpackungen auch für jedermann sichtbar herumstehen. Diese sollten jedoch keine Gewalttätigkeiten gegen Menschen zeigen (sonst strafbar gem StGB)
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