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Verfasst am: 09.07.07, 14:22 Titel: Grober Undank bei kostenloser Miete?
Hallo liebes Forum,
eine rein theoretische Frage tut sich mir auf:
A und B führen eine eheähnliche Lebensgemeinschaft. Da B mittellos ist, läßt A ihn bei sich kostenlos wohnen. B plant jedoch, A zu verlassen, sobald sie einen Studienplatz sicher hat. Dies plant sie am 01.02.2007. Am 01.09.2007 erhält B ihren Studienplatz und serviert A ab. Dieser ist natürlich sehr wütend und bekommt von einem Bekannten C mitgeteilt, daß B ihn über ein halbes Jahr nur ausgenutzt hätte. A fordert von B nun die Mietkosten anteilig zurück.
ich kenne mich zwar nicht besonders aus, aber ich glaube nicht, daß du hier nachträglich miete zurückverlangen kannst. es sei denn ihr habt es vertraglich so geregelt.
aber rein menschlich gesehen: warum stellst du B nicht einfach inclusive sachen vor die tür? niemand braucht sich benutzen und ausnutzen zu lassen!!
Verfasst am: 10.07.07, 10:11 Titel: es geht nicht um mich
Hi Cona,
es geht dabei nicht um mich, sondern um einen Fall in etwas entfernterer Bekanntschaft. Ich fand den Fall ganz interessant und es zeigt mal wieder, daß es nicht für jede Ungerechtigkeit auch ein Gesetz gibt Sage ich dagegen zu Jemandem, er sei ein Blödmann, dann muß ich dafür zahlen.
man nennt so etwas nicht grober undank, sondern dummheit einer selbst.. aber daraus lernt man. uns wurde mal gesagt es wäre "privat vergnügen" jemand kostenlos wohnen(all inclusiv) zu lassen und durchzufüttern ..
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