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Religiöse Bauten in D
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dkastriot



Anmeldungsdatum: 25.06.2007
Beiträge: 92
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Wieso redet ihr eigentlich, um den eigentlichen Knackpunkt drumrum?

GG.3 garantiert Religionsfreiheit und zwar ohne dass einige Religionen bevorzugt werden.[...]


GG3 oder GG4?

Zitat:
Artikel 4 GG
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.


GG3 verbietet die Benachteiligung und schreibt die Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung vor.

Zitat:
Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

syn hat folgendes geschrieben::

Dieses grausame Szenario wird in dem neuen Film von Mel Gibson "Apokalypso" dargestellt. Ein sehr spannender und lehrreicher Film. Kann ich nur, trotz der Untertitel, empfehlen.


Naja, hört sich so an, als bräuchte man für die Darstellung ohnehin keine Untertitel.

Was wird denn da geopfert? Jungfrauen? Geschockt
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::


Und so etwas wie den Kölner Dom dürfte man zwar heute bauen,


So ein riesiges Gebaeude?
Wie soll man denn das durchbringen?

Redfox hat folgendes geschrieben::



Also sollte man das besser im Baurecht oder Verwaltungsrecht diskutieren.


Meiner Ansicht nach nicht nur, wenn z.b. eine Moschee aus Saudi-Arabien finanziert wuerde und die Vorbeter in Saudi-Arabien ausgebildet wuerden und der Anschein entsteht, die dortige Version des Islams soll nach Deutschland transportiert werden, sehe ich nicht ein, warum dass dann nur eine Frage des Baurechts ist. Oder gibt es im Baurecht etwas, dass Nachbarn, die begruendet verfassungsfeindliche Aktivitaeten ind er Umgebung fuerchten, weiterhilft?

Was sagt das Baurecht dazu, falls in einem Bauwerk Aktivitaeten geplant sind, die fuer Nachbarn eine Beleidigung darstellen und von diesen auch nicht ignoriert werden koennen?

Was sagt das Baurecht ueber Bauaktivitaeten, die die Geltung des GGs schwaechen sollen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 15:05    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Was sagt das Baurecht dazu, falls in einem Bauwerk Aktivitaeten geplant sind, die fuer Nachbarn eine Beleidigung darstellen und von diesen auch nicht ignoriert werden koennen?


Gar nichts, und das ist auch nicht Sache des Baurechts.

Auch andere Normen sagen nichts zu verfassungsfeinlichen Gebäuden, da es solche nicht gibt. Geschockt
_________________
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::

Was sagt das Baurecht dazu, falls in einem Bauwerk Aktivitaeten geplant sind, die fuer Nachbarn eine Beleidigung darstellen und von diesen auch nicht ignoriert werden koennen?


Gar nichts, und das ist auch nicht Sache des Baurechts.

Auch andere Normen sagen nichts zu verfassungsfeinlichen Gebäuden, da es solche nicht gibt. Geschockt


Und wer macht mir Aerger, wenn ich ein Museum bauen will, in dem ich Portraes und Statuen von Hitler zeigen moechte und in dessen Mauern Hakenkreuze gemeisselt werden sollen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::

Und wer macht mir Aerger, ....


Wer ist "mir"? Wer macht mir, dem Gebäude Aerger? Geschockt
_________________
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::

Und wer macht mir Aerger, ....


Wer ist "mir"? Wer macht mir, dem Gebäude Aerger? Geschockt


"mir" war in dem Fall "carn".
Was hat das mit der Frage zu tun, wie es sich auf eine Baugenehmigung auswirken wuerde, wenn ein Gebaeude mit offensichtlichen Nazisymbolen geschmueckt werden soll und der Bauherr das Gebaeude nach eigenen Angaben fuer Nazipropaganda nutzen will?

Ich mein, es ist klar, dass wenn das Gebaeude fertig gestellt wuerde die Polizei spaetestens bei Enthuellung des neuen Bauwerks auftauchen wuerde und alle Beteiligten verhaften wuerde aufgrund von Zeigen von Symbolen verfassungsfeindlicher Parteien.

Aber was wuerde vorher die fuer Baugenehmigungen zustaendigen Behoerden versuchen koennen, um den Bau zu verhindern?
Welche Paragrafen des Baurechts koennen die anwenden?
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht kann ich die wenig zielführende Diskussion um verfassungsfeindliche Gebäude ein bißchen entschärfen: In dieses Forum und in das Forum Rechtsphilosophie gehören Diskussionen, in denen das geltende Recht hinterfragt wird. Wenn wir uns nur fragen, ob ein Muezzin in Deutschland nach derzeit geltendem Recht rufen darf, dann gehört die Frage ins Baurecht, ins Verwaltungsrecht oder vielleicht auch ins Polizeirecht.

Wenn wir die Antwort auf diese Fragen wissen und uns fragen, ob das geltende Recht so bleiben kann oder geändert werden muss, dann sind wir hier richtig.
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DonRWetter
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Anmeldungsdatum: 19.09.2004
Beiträge: 1468
Wohnort: Ludwigsburg

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 17:31    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
........Wenn wir die Antwort auf diese Fragen wissen und uns fragen, ob das geltende Recht so bleiben kann oder geändert werden muss, dann sind wir hier richtig.


Ich wage mal wieder eine Interpretation:
Solange die Diskussion - mit Ausnahme einiger weniger Postings - immer wieder schnell in eigentlich nicht relevante Bereiche abdriftet, scheint bezüglich der Ausgangsfrage ja kein wirkliches Problem zu existieren. Insofern gibt es offensichtlich keinen Änderungsbedarf.

Gruß
DonRWetter
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Redfox hat folgendes geschrieben::


Und so etwas wie den Kölner Dom dürfte man zwar heute bauen,


So ein riesiges Gebaeude?
Wie soll man denn das durchbringen?
Wenn Du Dir mal die Frankfurter Skyline anschaust - DG-Bank, Commerzbank ... die meisten höher als der Kölner Dom mit seinen rund 160 m. In Köln ist es allerdings so eine Sache mit den Hochhäusern ...

Zum übrigen Baurecht: Keine Ahnung.
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mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 10.07.07, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Und wer macht mir Aerger, wenn ich ein Museum bauen will, in dem ich Portraes und Statuen von Hitler zeigen moechte und in dessen Mauern Hakenkreuze gemeisselt werden sollen?
Die "öffentliche Meinung". Stichworte Pressefreiheit, Demonstrationsrecht, Vereinsrecht. Der "Keine Mülldeponie in Hinterposemuckel e. V" könnte seine Satzung dahingehend ändern, dass er auch keine Gebäude mit faschistischen Symbolen dulden will.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Vielleicht kann ich die wenig zielführende Diskussion um verfassungsfeindliche Gebäude ein bißchen entschärfen: In dieses Forum und in das Forum Rechtsphilosophie gehören Diskussionen, in denen das geltende Recht hinterfragt wird. Wenn wir uns nur fragen, ob ein Muezzin in Deutschland nach derzeit geltendem Recht rufen darf, dann gehört die Frage ins Baurecht, ins Verwaltungsrecht oder vielleicht auch ins Polizeirecht.

Wenn wir die Antwort auf diese Fragen wissen und uns fragen, ob das geltende Recht so bleiben kann oder geändert werden muss, dann sind wir hier richtig.


Ok, meinem Eindruck nach hat das GG den Fehler, dass es nur wehrhaft gegen politische Ideologien ist, also implizit davon ausgeht, dass Religionen oder religioese Ideologien nicht GG-gefaehrdend sein koennen.
Irrt das GG aber damit, koennte sich das eines Tages als gefaehrliche Schwaeche erweisen.

Z.b. Daenemarks Verfassung hat diese Schwaeche nicht (http://www.verfassungen.de/dk/daen53.htm):
"§ 67. Die Bürger haben das Recht, sich in Gemeinschaften zusammenzuschließen, um Gott auf die Weise zu dienen, die ihrer Überzeugung entspricht; es darf jedoch nichts gelehrt oder unternommen werden, was gegen die Sittlichkeit oder gegen die öffentliche Ordnung verstößt."

So am Beispiel meiner viel Zitierten Azteken, die haben soweit ich weis geglaubt und gepredigt haben, dass man taeglich einen oder mehrere Menschen den Sonnengott opfern muss und das auch praktisch umgesetzt haben.

Soweit ich sehe waere es in D folgendermassen, wer immer die Menschenopfer machen wuerde, wuerde natuerlich wegen Mordes/Beihilfe zum Mord eingebuchtet. Aber jemand der Opferaltare baut und fuer diese Religion wirbt, ohne explizit fuer Menschenopfer zu werben, koennte nicht belangt werden. Und ist er mit diesem Werben erfolgreich koennte der Staat nur tatenlos zu sehen und sich bange fragen, wann sich die Anhaenger stark und zahlreich genug fuehlen, um ihre religioesen Vorstellungen gegen den Willen des Staates durchsetzen.

In Daenemark waere das anders, falls der Staat wirklich ein erstarken der Aztekenreligion fuerchten wuerde, koennte er einfach die Religionsgemeinschaft an sich einschraenken, da Menschenopfer oder auch nur deren implizite religioese Billigung gegen die Sittlichkeit und die oeffentliche Ordnung verstoest.

Ich sehe deswegen hier eine Luecke, da wenn jemand aehnliches mit einer GG-feindlichen politischen Ideologie macht, also sie versucht als GG-konform darzustellen obwohl sie es nicht ist, der Staat einschreiten darf, bevor sich die Anhaenger der Ideologie stark genug fuehlen. Handelt es sich aber um eine GG-feindliche Religion, so darf der Staat erst handeln, wenn die Religion knapp davor ist einen Buergerkrieg auszuloesen.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

carn hat folgendes geschrieben::
Ok, meinem Eindruck nach hat das GG den Fehler, dass es nur wehrhaft gegen politische Ideologien ist, also implizit davon ausgeht, dass Religionen oder religioese Ideologien nicht GG-gefaehrdend sein koennen.
Irrt das GG aber damit, koennte sich das eines Tages als gefaehrliche Schwaeche erweisen.
Eine "Religion" wie "Scientology" wird z. B. in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet.
Zitat:
[...]Aber jemand der Opferaltare baut und fuer diese Religion wirbt, ohne explizit fuer Menschenopfer zu werben, koennte nicht belangt werden.
Was ist mit Beihilfe? Oder Vorbereitung einer Straftat? Oder organisierte Kriminalität? Der Staat ist hier nicht so "hilflos", wie Du uns glauben lassen willst.

Zitat:
Handelt es sich aber um eine GG-feindliche Religion, so darf der Staat erst handeln, wenn die Religion knapp davor ist einen Buergerkrieg auszuloesen.
Nicht alles, was sich selbst als Religion bezeichnet, ist auch eine. Am Beispiel der Azteken könnte der Staat sich auf den Standpunkt stellen, dass es eine kriminelle Vereinigung ist und fertig. Die "RAF" hat ja auch behauptet, politische Partei zu sein und entsprechende Priviliegien gefordert - vergebens.
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Zusammenschluss von Muslimen, die Deutschland zwangsislamisieren wollte, wäre eine verfassungsfeindliche politische Bewegung.
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carn
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 2872

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
carn hat folgendes geschrieben::
Ok, meinem Eindruck nach hat das GG den Fehler, dass es nur wehrhaft gegen politische Ideologien ist, also implizit davon ausgeht, dass Religionen oder religioese Ideologien nicht GG-gefaehrdend sein koennen.
Irrt das GG aber damit, koennte sich das eines Tages als gefaehrliche Schwaeche erweisen.
Eine "Religion" wie "Scientology" wird z. B. in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet.


Aber Beobachten bringt nur Informationen und verhindert nicht irgendetwas.
Was koennte duerfte der Staat den machen, wenn Scientology jetzt ziemlich erfolgreich wird und seine Mitgliederzahlen anfangen drastisch zu steigen?
Wenn er Scinetology jetzt nicht verbieten darf(was einige Politiker sicher wollen wuerden), warum duerfte der Staat auf einmal anders handeln bloss weil es statt 100000 5 Milllionen Mitglieder sind?

mitternacht hat folgendes geschrieben::

Zitat:
[...]Aber jemand der Opferaltare baut und fuer diese Religion wirbt, ohne explizit fuer Menschenopfer zu werben, koennte nicht belangt werden.
Was ist mit Beihilfe? Oder Vorbereitung einer Straftat? Oder organisierte Kriminalität? Der Staat ist hier nicht so "hilflos", wie Du uns glauben lassen willst.


Worin besteht die Beihilfe, wenn jemand fuer die Aztekenreligion wirbt, allerdings nicht fuer die Menschenopfer wirbt?

Bei den politischen Ideologien ist das ja eindeutig, wenn jemand fuer den Nationalsozialsimus wirbt ohne zu sagen, dass man Ausschwitz wiedereroeffnen sollte ist das trotzdem strafbar, selbst wenn es sich nicht unmittelbar, um eine Aufforderung zum Mord handelt. Der Gedanke dahinter ist wohl, dass Nationalsozialismus-Light den Naehrboden bereiten koennte fuer die extremerer Version.

mitternacht hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Handelt es sich aber um eine GG-feindliche Religion, so darf der Staat erst handeln, wenn die Religion knapp davor ist einen Buergerkrieg auszuloesen.
Nicht alles, was sich selbst als Religion bezeichnet, ist auch eine. Am Beispiel der Azteken könnte der Staat sich auf den Standpunkt stellen, dass es eine kriminelle Vereinigung ist und fertig. Die "RAF" hat ja auch behauptet, politische Partei zu sein und entsprechende Priviliegien gefordert - vergebens.


Aber wie wird festgelegt, was Religion ist und was nicht?
Und wie wuerde das rechtsstaatlich geschehen?
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