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Verfasst am: 10.07.07, 20:05 Titel: der gelbe sack.
hey,
gehen wir mal von folgendem fiktiven sachverhalt aus:
eines schoenen dienstagabends stellt X fest, dass ihr 'gelber sack' nicht abgeholt wurde.
der einzige grund hierfuer kann sein, dass die abfaelle, welche allesamt entleert und mit dem 'gruenen punkt' versehen sind, nicht in den ueblichen 'gelben sack' sondern in gelbe plastiktueten einer ladenkette (die lebensmittel liebt) gehuellt waren.
eine weitere gruenlich-gelblich-durchsichtige tuete wurde ebenso von den herren der muellabfuhr verschmaeht.
bisher gab es dabei nie probleme.
auch wurde keines dieser begruendungs-zettelchen an den tueten gefunden.
gibt es also die pflicht diese art von muell 'sachgerecht' zu verhuellen?
kann X die abholung dieser tueten von der abfallwirtschaft ihrer stadt verlangen?
was faellt euch sonst noch zu dieser thematik ein?
Woran sollen die Einsammler denn erkennen, dass es sich um Abfall handelt? Die Tüten könnten doch für einen bestimmten Zweck dort abgestellt bzw. abgelegt worden sein.
die 'gruenlich-gelblich-durchsichtige tuete' ist ungeoeffnet einsehbar, durchsichtig eben.
auf den ersten blick waren joghurtbecher etc. nicht weniger deutlich zu erkennen als ihre kollegen in den ueblichen 'gelben saecken'.
die anderen tueten waren lose verknotet, somit also von oben einsehbar.
alle tueten befanden sich in unmittelbarer naehe der ueblichen 'gelben saecke', sprich: darueber, darunter, daneben.
wie gesagt: bisher hatte niemand probleme damit, diese tueten als 'gelben sack' zu identifizieren und dementsprechend zu entsorgen.
zumindest wurde nie eine dementsprechende notiz fuer X hinterlegt.
liebe gruesse
und dir vielen dank fuer den loesungsversuch, lissy;
liese
Wenn die Dienst nach Vorschrift machen, dürfen sie nur das mitnehmen, was in einem Gelben Sack steckt. Sie müssen aber auch diesen nicht mitnehmen, wenn von aussen erkennbar ist, dass der Inhalt Restmüll oder irgendetwas anderes ist, das nicht hineingehört.
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