Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rechte der Polizei bei "allgemeinen Verkehrskontrollen&
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rechte der Polizei bei "allgemeinen Verkehrskontrollen&
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ReneS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

...Vielen Dank!


Ich nehme an, sie sind auch nicht sehr genau.

Hm, was ist von der Praktik des "in die Augen leuchtens" zu halten??
_________________
Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
ReneS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2007
Beiträge: 135
Wohnort: Frankfurt/Main

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Mit dem "in die Augen leuchten" soll nur die Größe der Pupillen kontrolliert werden. Bestimmte Drogen verengen oder erweitern die Pupillen. Auch die Reaktion der Pupillen (normal oder verlangsamt) kann so kontrolliert werden


Von einem Arzt hörte ich, dass bei herandwachsenden, auch bereits volljährigen Menschen, die Reaktion der Pupillen nicht immer gleich sei-sprich der von Ihnen beschriebene Effekt kann also auch ohne Drogen entstehen. Von daher ist diese Vorgehensweise höchst fragwürdig! Geschockt
_________________
Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2
Seite 2 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.