Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Internetauktionshaus [Name geändert]: Empfänger verleugnet den Erhalt...
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Internetauktionshaus [Name geändert]: Empfänger verleugnet den Erhalt...

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
saabiger_jan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 12:16    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]: Empfänger verleugnet den Erhalt... Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem mit einer Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktion:

Ich versteigerte ein Handy (für ca. 240 Euro)l, verschickte dieses allerdings aus Versehen ohne Versicherung als Päckchen, obwohl versicherter Versand in der Auktion abgemacht wurde.

(Mein Fehler, ich weiß. Doch diesen bemerkte ich zu spät!)

Ich teilte dem Verkäufer den Versand am 13. Januar mit.

Nach ein paar Tagen meldete sich der Käufer und fragte mich, welche Nummer das Paket habe, damit er eine "Recherche" machen kann. In diesem Moment bemerkte ich meinen Fehler, da ich keine Nummer erhalten und das Handy als Päckchen verschickt hatte. Ich vermute der Empfänger hat das Päckchen erhalten, doch leugnet dieses, weil er weiß, dass ich keine Beweise dafür habe (außer sein seltsames Verhalten).

Ich bat ihn sich bei seinen Nachbarn zu informieren. Er behauptete er habe sich schon bei seinen Nachbarn erkundigt (ich habe bei diesen angerufen: keine Nachfrage von dem Herrn).

Bei der Postfiliale gab man mir den Rat ihn aufzufordern sich doch mal bei seinem Postamt zu melden und drückte mir für den Fall der Fälle ein Nachforschungsantrag in die Hand.

Dem Nachforschungsantrag musste man eine schriftliche Aussage des Empfängers, dass er das Päckchen noch nicht erhalten hatte, beifügen, deshalb schrieb ich eine E-Mail mit der Bitte, dass er sich auf dem Postamt in seinem Ort erkundigt, weil schließlich auch die Benachrichtigungskarte verschwunden sein könnte, und mir eine schriftliche Bestätigung, dass er bis zu dem aktuellen Datum (21.01.05) kein Päckchen erhalten hat, zukommen zu lassen. Seine Antwort: "gar nichts werde ich tun!"+Drohung mit einem Anwalt.

In den E-Mails verhielt er sich nicht so wie jemand, der wirklich nach einem Päckchen sucht und es nicht erhalten hat, sondern wollte ständig die Aussage, dass ich das Handy als Päckchen verschickte aus mir heraus bringen.

Wenn man das Päckchen wirklich nicht erhalten hat, wieso weigert man sich dann bei seinem Postamt nachzufragen und eine schriftliche Bestätigung zu schicken?

Dafür, dass ich das Päckchen mit dem richtigen Inhalt an den entsprechenden Empfänger verschickt habe, habe ich einen Zeugen und dafür, dass ich überhaupt ein Päckchen an betreffendem Tag verschickte, habe ich einen weiteren Zeugen (Postbeamte).

Ich habe dennoch einen Nachforschungsantrag gestellt und ihm diesen zugemailt. Seine Antwort war, dass ich in den nächsten Tagen Post erhalten werde.

Mir ist schon klar, dass mich dieser Moment, in dem ich unaufmerksam war, wohl wahrscheinlich 240 Euro kosten wird, weil ich keine handfesten Beweise (Unterschrift), dass er das Päckchen erhalten hat, habe. Des Weiteren habe ich mich ja auch nicht an die Abmachungen gehalten, da ich unversichert verschickte, wir aber versichert ausgemacht hatten.

Dennoch möchte ich abwarten was sich aus dem Nachforschungsantrag ergibt!

Nun meine Frage: Muss ich die Anwaltskosten übernehmen, wenn er voreilig seinem Anwalt einschaltet, obwohl ich ihn nur um eine schriftliche Bestätigung für den Nachforschungsantrag gebeten habe und noch nichts darüber geschrieben habe, ob ich ihm das Geld wieder zurückerstatten werde?


Danke

Saabiger_Jan,

... der sich selbst nicht erklären kann, wieso er an dem Tag das Päckchen nahm, vor allem weil es ja nicht der erste Internetauktionshaus [Name geändert]-Handel ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 16:03    Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]: Empfänger verleugnet den Erhalt... Antworten mit Zitat

saabiger_jan hat folgendes geschrieben::
Dennoch möchte ich abwarten was sich aus dem Nachforschungsantrag ergibt!


Darauf muß der K sich aber nicht einlassen. Er kann eine Frist zur Lieferung setzen und bei Nichterfüllung dann sogar klagen.

saabiger_jan hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage: Muss ich die Anwaltskosten übernehmen, wenn er voreilig seinem Anwalt einschaltet, obwohl ich ihn nur um eine schriftliche Bestätigung für den Nachforschungsantrag gebeten habe und noch nichts darüber geschrieben habe, ob ich ihm das Geld wieder zurückerstatten werde?


Gerade *wenn* der K noch nicht weiß, ob er dem VK hier trauen kann und ob er Ware oder Geld wiedersieht, könnte man die Einschaltung eines RA durchaus verstehen.
Zur Frage der Kostenübernahmepflicht müßte man prüfen, ob der VK bereits die Erfüllung "ernsthaft und endgültig" verweigert hat oder, alternativ, ob er durch Fristsetzung in Verzug geraten ist.

Prinzipiell hat zwar der private VK mit der Aufgabe zur Post (wenn er die denn beweisen kann) seinen Pflichten genügt; für den Verlust müßte er hier aber trotzdem haften, wenn er von der vereinbarten Versendungsart abgewichen ist, §447 II BGB.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
saabiger_jan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 22.01.05, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten! So ungefähr habe ich mir auch schon gedacht.

Zitat:
ob der VK bereits die Erfüllung "ernsthaft und endgültig" verweigert hat oder, alternativ, ob er durch Fristsetzung in Verzug geraten ist.


zwei mal: Nein! Habe noch keine Fristsetzung erhalten und habe eine Rückerstattung auch nicht verweigert. Danach wurde auch gar nicht gefragt, sondern gleich mit einem Anwalt gedroht!

Werde mal abwarten was in dem Brief steht "den ich in den nächsten Tagen erhalten" soll!

Noch weitere Fragen: Was kann ich noch tun außer Nachforschungsantrag, Zeugenaussagen schriftlich geben lassen, Handy (Seriennummer habe ich) bei der Polizei als gestohlen melden und den Zugriff auf das Vodafon-Netz über die Seriennummer sperren lassen ?

Was droht dem Käufer sollte sich herausstellen, dass er das Handy doch erhalten hat?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adonis
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.01.05, 11:29    Titel: schriftliche Aussage geben lassen Antworten mit Zitat

[quote="saabiger_jan"]
Noch weitere Fragen: Was kann ich noch tun außer Nachforschungsantrag, Zeugenaussagen schriftlich geben lassen, Handy (Seriennummer habe ich) bei der Polizei als gestohlen melden und den Zugriff auf das Vodafon-Netz über die Seriennummer sperren lassen ?
[/quote]

Hallo,

soetwas hatte ich auch schonmal, und habe dann den Käufer gebeten, mir eine unter Eides statt schriftliche Aussage zu geben, dass er die Ware nicht bekommen hat.

Die Aussage habe ich nie bekommen, nur den Hinweis, dass die Ware sich jetzt wieder "aufgefunden" hätte...

Verlange das doch einfach, und lege ihm diesbezüglich einen Text vor, der neben der Aussage auch gleichzeitig erklärt, dass er über die Rechtsfolgen einer falschen Aussage informiert ist.

LG
Harald
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.01.05, 13:03    Titel: Re: schriftliche Aussage geben lassen Antworten mit Zitat

saabiger_jan hat folgendes geschrieben::
Was droht dem Käufer sollte sich herausstellen, dass er das Handy doch erhalten hat?


Dann hätte er sich wegen Betruges strafbar gemacht.

Adonis hat folgendes geschrieben::
soetwas hatte ich auch schonmal, und habe dann den Käufer gebeten, mir eine unter Eides statt schriftliche Aussage zu geben, dass er die Ware nicht bekommen hat.

Verlange das doch einfach, und lege ihm diesbezüglich einen Text vor, der neben der Aussage auch gleichzeitig erklärt, dass er über die Rechtsfolgen einer falschen Aussage informiert ist.


Nette Idee, bringt aber nichts.
Denn eine falsche "eidesstattliche Versicherung" liegt nur dann vor, wenn man diese gegenüber einer "zuständigen Behörde" abgibt, §156 StGB.
Folglich wäre eine solche schriftliche Falschaussage nicht per se strafbar.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
saabiger_jan
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.01.05, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte den Empfänger ja schon letzte Woch gebeten mir so eine Erklärung, dass er das Päckchen nicht bekommen hat, zu schicken. Diese habe ich auch nie bekommen, aber "heute ist das Päckchen angekommen"!

Wer's glaubt...

Aber zum Glück bin ich jetzt raus aus der Sache! Vielen Dank für die Infos über das Recht.


MfG

Saabiger_Jan, der in Zukunft nur noch versichert versenden wird!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Apothekenrecht / Versand / Internetapotheke Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.