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recht.de :: Thema anzeigen - Nicht selbst eingecheckt - nicht zur Zahlung verpflichtet?
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Nicht selbst eingecheckt - nicht zur Zahlung verpflichtet?

 
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johnny1985
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Anmeldungsdatum: 16.07.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 12:06    Titel: Nicht selbst eingecheckt - nicht zur Zahlung verpflichtet? Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,
es geht um folgende Situation: Person A ist mit Person B zusammen im Urlaub in Kroatien. Person B hat die Buchung des Apartments alleine übernommen. Person A, sowie Person B haben während ihres Aufenthalts ihre Personalausweise ausgehändigt. Ist Person A jetzt rechtlich gebunden einen Teil der Unterkunftskosten zu übernehmen, obwohl sie selbst mit dem Wirt keine offizielle Vereinbarung über die Vergütung getroffen hat?
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Hinnerk14
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 16.07.07, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenne das Kroatische Recht nicht,
verstehe auch die Frage nicht so ganz.

Die leistung wurde doch genutzt.
Also es wurde dort gewohnt.
Nun hat auch der Hotelmensch noch die Ausweise und möchte sein Geld.
Das ist ja auch OK. ob das aber rechtlich Bestand hat weiß ich nicht.

Aber der Hotelmensch sitzt wohl am längeren Hebel, er hat die Ausweise.
Wie Person A mit Person B abrechnet kann ihm eigentlich egal sein.

Alternativ kann man sich ja auf einen Rechtsstreit in Kroatien einlassen.
_________________
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( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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