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Verfasst am: 29.09.04, 19:53 Titel: Eigenheimzulage und Kinderzulage
Folgender Fall:
Mandant baut ein Einfamilienhaus+Einliegerwohnung.
Das Haus bewohnt er selbst, die Einliegerwohnung überlässt er unentgeltlich seinem Sohn.
Nach Rechtssprechung kann er zwei Eigenheimzulagen beantragen. Einmal er und seine Frau für den selbstgenutzten Teil und eine für die Einliegerwohnung, welche er dem Sohn überlassen hat. Es sind zwei von einander abgeschlossene Räumlichkeiten. Für den Sohn erhalten die Eltern noch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag, damit steht ihnen für die EHZ die Kinderzulage zu. Aber ist das auch für die zweite EHZ für die Einliegerwohnung so? Kann die Kinderzulage da ein zweites mal beantrag werden? Oder kann die Kinderzulage auch für die erste EHZ beantragt werden? Oder garnicht?
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