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Wäre das in Deutschland auch so gekommen, dass sich das so lange zieht ?
Dass jemand in Haft kommt und sich ein Verfahrne zieht, ja. In der konkreten Form wäre hierzulande allerdings schon seit längerem eine Entlassung erfolgt, die Dauer der Haft erscheint mittlerweile unverhältnismäßig.
Mit Verlaub, kannst Du Dir vorstellen was in einem Menschen abgeht, dessen minderjährige Tochter mitteilt "Du, ich wollte das in dieser Form nicht, aber er wollte mehr und auf einmal hat er auch noch abgespritzt"? Ich und wohl alle Eltern die Ich kenne würden in diesem Moment ihrer Tochter glauben, das Wohl und Wehe des betreffenden männlichen Parts wäre mir denkbar egal...
Ja, ich kann mir das sehr gut vorstellen, denn 1. bin ich selber weiblich und 2. habe ich auch eine Tochter im ungefähren Alter.
Als meine Tochter im zarten Kindesalter zum "frühreifen Früchtchen" wurde, war mir als Mutter klar, dass ich jetzt besonders gefordert bin.
Oder hätte ich sagen sollen, "na ja, sie ist ja schließlich durch das Gesetz geschützt, da kann ihr nichts passieren."
Als ich selber in diesem Alter war, hat mein Vater mich über das männliche Geschlecht aufgeklärt und mir "Instruktionen" erteilt, damit ich in manche ausweglose Situationen nicht gerate.
Der "Überfall" ist, wie Redfox schon schrieb, nicht aus dem heiteren Himmel geschehen.
Sollte es von dem Mädchen zuerst gewollt gewesen sein und sie dann doch Grenzen gesetzt hat, so wurden diese Eingehalten (da sie ja immer noch Jungfrau ist, der Aussage des Arztes zufolge). Da sich mehrere Personen in diesem Raum bzw. in der Nähe befanden, kann man auch davon ausgehen, dass keine Gewalt angewendet wurde.
Dass der Junge abgespritzt hat, passiert in diesem Alter auch ungewollt und ist für mich kein Indiz für ein Verbrechen. Das nennt man Pollution.
Wenn das Mädchen heute z. B. sagt:"Du ich wollte das in dieser Form nicht.", dann ist sie sehr weltfremd und weiß nicht, was passiert, wenn sie mit einem nackt im Bett rumschmust.
Hier fehlt mMn die Verantwortung der Eltern dem Kind gegenüber, es so weltfremd bis in die Nacht in eine Disco und unbeaufsichtigt zu lassen. Oder sind diese Eltern auch weltfremd?
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Dass der Junge abgespritzt hat, passiert in diesem Alter auch ungewollt und ist für mich kein Indiz für ein Verbrechen. Das nennt man Pollution.
Gut, dann kommt die Sache mit dem "Beieinanderschlafen" doch wieder zum Tragen, wobei ich die Entsamung doch eher als Folge eines Beischlafversuches und damit als schlicht vorzeitig erfolgt erachte.... Is' ja wohl noch ein wenig ungeübt (gewesen) der Kleine.
Zitat:
Hier fehlt mMn die Verantwortung der Eltern dem Kind gegenüber, es so weltfremd bis in die Nacht in eine Disco und unbeaufsichtigt zu lassen. Oder sind diese Eltern auch weltfremd?
Für mich sind diese Ganzen "die_Eltern_des_Mädchens_haben_Schuld_ und_ lasst_ doch_den_Jungen_in_Ruhe_Argumente" schlicht unpassend, die gehen so in die Richtung "was_zieht_die_sich_auch_so_aufreiznd_an_die_wollte_das_doch", und diese Argumentation sollten wir doch spätestens mit Ablauf des 20.Jhd hinter uns gelassen haben..... Es geht hier um den Vorwurf einer schwerwiegenden Straftat, und hinsichtlich dieses Vorwurfs hat nicht das Mädchen, nicht ihre Eltern, sondern nur der Junge sich zu verantworten. Ob ihm ein Vorwurf zu machen ist werden Gerichte entscheiden. Aber egal was die Gerichte entscheiden, Verlierer werden auf der Strecke bleiben. Ob mit oder ohne Verurteilung.
...die gehen so in die Richtung "was_zieht_die_sich_auch_so_aufreiznd_an_die_wollte_das_doch", und diese Argumentation sollten wir doch spätestens mit Ablauf des 20.Jhd hinter uns gelassen haben.....
Das sehe ich auch so, bin allerdings nicht der Ansicht, das syn in diese Richtung argumentieren wollte.
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Ob ihm ein Vorwurf zu machen ist werden Gerichte entscheiden.
Dann sollten sie das auch tun. Ich habe ein Problem damit, wenn derjenige, der die Anschuldigungen erhebt, zwar für Interviews und Pressemitteilungen zur Verfügung steht, für eine Zeugenaussage vor Gericht aber nicht – und dies in der Konsequenz dazu führt, dass der Beschuldigte seine Strafe schon mal absitzt, bevor es überhaupt eine Gerichtsverhandlung gegeben hat. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Für mich sind diese Ganzen "die_Eltern_des_Mädchens_haben_Schuld_ und_ lasst_ doch_den_Jungen_in_Ruhe_Argumente" schlicht unpassend, die gehen so in die Richtung "was_zieht_die_sich_auch_so_aufreiznd_an_die_wollte_das_doch", und diese Argumentation sollten wir doch spätestens mit Ablauf des 20.Jhd hinter uns gelassen haben.....
Hier geht es nicht um eine brutale Vergewaltigung, wo solche Argumente natürlich unangebracht wären.
Zitat:
Es geht hier um den Vorwurf einer schwerwiegenden Straftat, und hinsichtlich dieses Vorwurfs hat nicht das Mädchen, nicht ihre Eltern, sondern nur der Junge sich zu verantworten.
Also unter schwerwiegenden Straftat verstehe ich etwas anderes.
Lt. der ersten Aussage des Mädchens (der Arzt hat auch nichts gegenteiliges festgestellt), hat auch sie davon gesprochen, dass keine Gewalt im Spiel war und es nicht zum Geschlechtsverkehr kam.
Der Vorwurf lautet: Mißbrauch eines Kindes.
Das klingt natürlich schon nach einer schwerwiegenden Straftat.
Doch selbst bei schwerwiegenden Vorwürfen sind manche als Unschuldig hervorgegangen, da die Umstände dafür sprachen. In diesem besonderen Fall, ist es so, dass lt. seiner Aussage, er noch nicht mal davon gewusst hat, dass er mit einem Kind rummacht.
Und hier kommt eben das zu tragen:
Zitat:
Ob ihm ein Vorwurf zu machen ist werden Gerichte entscheiden.
Allerdings setze ich persönlich nicht viel Vertrauen in manche Gerichte (es sind nun mal auch Menschen, die nicht unfehlbar sind).
In diesem besonderen Fall erscheint mir das Gericht auch nicht besonders vertrauenswürdig auf Grund seiner Haltung (die lange U-haft). Es sei denn, dem Gericht liegen andere Erkenntnisse vor. Die Begründung für die U-haft war bis jetzt aber die, dass noch keine gerichtliche (zusätzliche) Aussage des Mädchens vorliegt.
Also sagt mir hier mein gesunder Menschenverstand doch, dass die bisherigen Erkenntnisse nicht ausreichen um diese U-haft zu rechtfertigen.
Zitat:
Aber egal was die Gerichte entscheiden, Verlierer werden auf der Strecke bleiben. Ob mit oder ohne Verurteilung.
aber wahr: hier bin ich ausnahmsweise der gleichen Meinung.
Gruß
syn _________________ "Wenn die Gerechtigkeit untergeht, so hat es keinen Wert mehr, daß Menschen leben auf Erden."
Kant
"Ich weiß, dass ich nichts weiß" sokrates
geht mir auch so
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 12.10.07, 11:58 Titel:
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Für mich sind diese Ganzen "die_Eltern_des_Mädchens_haben_Schuld_ und_ lasst_ doch_den_Jungen_in_Ruhe_Argumente" schlicht unpassend, die gehen so in die Richtung "was_zieht_die_sich_auch_so_aufreiznd_an_die_wollte_das_doch", und diese Argumentation sollten wir doch spätestens mit Ablauf des 20.Jhd hinter uns gelassen haben.....
Also ich habe nie geschrieben, daß der Junge in Ruhe gelassen werden sollte.
Allerdings gebe ich zu Bedenken, daß auf den sexuellen Mißbrauch eines Kindes (im Erwachsenenstrafrecht) eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren steht, in In besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Und ich gehe einmal davon aus, daß es bei der Strafzumessung durchaus eine Rolle spielt, ob das Opfer als "frühreifes Früchtchen" bereitwillig mitgemacht oder als "armes Kind" verhuscht in der Ecke gesessen hat und von dem Täter dort attakiert wurde, und sie verschreckt alles über sich ergehen lassen hat, weil sie nicht wußte, daß es männliche Wesen überhaupt gibt.
Und ich gehe davon aus, daß auch die Sanktionen nach dem Jugenstrafrecht auch danach zu bemessen sind.
Oder sehe ich das falsch? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Die Anwälte hielten sich bedeck, da laufendes Verfahren, da kam nicht viel rüber.
Der Anwalt des Mädchens wird sich auf Vergewaltigung berufen, der Anwalt von Marco meint dass der nicht wusste dass sie erst 13 war und nix passiert wäre.
Tatsache ist, dass das Mädchen noch Jungfrau ist, wieso nun doch von Vergewaltigung die Rede ist weis ich nicht.
Nach deutschem Recht müsste in so einem Fall das Mädchen vor Gericht aussagen, dass der Verteitiger sie befragen kann. Wie das nun in der Türkei geregelt ist, kam auch nicht klar rüber, weil da seit ein paar Jahren die ganzen Gesetze geändert wurden und die meisten Richter das noch nicht richtig wüssten.
Man will nun am Freitag sehen wie die Richter entscheiden.
Also nix Neues.
Schwer zu sagen, weil die Anwälte nix gesagt haben.
Das Mädchen hat ausgesagt und diese Aussage liegt dem Gericht noch nicht vor. Inhalt noch unbekannt. Wenns so kommt, dass der Marcus in Haft bleiben müsste, hat sein Anwalt angekündigt, dass er sofort Einspruch erhebt.
Tatsache ist, dass das Mädchen noch Jungfrau ist, wieso nun doch von Vergewaltigung die Rede ist weis ich nicht.
@Roni
Hast nicht richtig aufgepasst. Es wurde gesagt, dass im türkischen Recht das Wort "Vergewaltigung" schon viel früher greift. (Ich nehme mal an, was bei uns "sexuelle Nötigung" ist.)
Tatsache ist, dass das Mädchen noch Jungfrau ist, wieso nun doch von Vergewaltigung die Rede ist weis ich nicht.
@Roni
Hast nicht richtig aufgepasst. Es wurde gesagt, dass im türkischen Recht das Wort "Vergewaltigung" schon viel früher greift. (Ich nehme mal an, was bei uns "sexuelle Nötigung" ist.)
Auch wer mit dem Schniepel im Scheidenvorhof wühlt ohne in die eigentliche Scheide einzudringen, übt den Beischlaf aus. wer gewaltsam einen Menschen anal/oral/vaginal penetriert, ob mit Fingern oder Flaschen, vergewaltigt auch hierzulande im rechtssinne... § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB. Eine Jungfrau kann von 10 Männern so über Jahre im Rechtssinne vergewaltigt werden, ohne dass der Hymen Schaden nimmt (ein Grund warum in vielen Kulturen ggü Kindern und jungen Frauen der erzwungene Analverkehr gerne geübte Machtausübung ist... zumindest die "Ehre" bleibt ja erhalten... ). Wenn zB unser Marco mit etwaigen Fingerübungen in Bereiche vorgedrungen ist, die ihm nicht zustanden, dann wäre das hierzulande durchaus unter der Rubrik Vergewaltigung zu subsumieren...
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