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Urlaub mit minderjähriger Person in Italien
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monsta
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 11:13    Titel: Urlaub mit minderjähriger Person in Italien Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A, 15 Jahre, und Person B, 19 Jahre (nicht erziehungsberechtigt), wollen zusammen Urlaub in Italien machen. Sind dafür irgendwelche rechtlichen Voraussetzungen oder Bedingungen nötig, damit man in Italien keine Probleme, z.B. beim check-in im Hotel, bekommt?


vielen Dank schon mal für eure Antworten

monsta
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monsta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

ich möchte ja wirklich nicht unhöflich wirken, aber mir liegt wirklich viel an antworten...

die fiktiven personen wollen bald fiktiven urlaub machen und bräuchten dafür ein paar infos Sehr glücklich

vielleicht kommt ja heut abend noch was....

monsta
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

monsta hat folgendes geschrieben::
ich möchte ja wirklich nicht unhöflich wirken, aber mir liegt wirklich viel an antworten...

Siehe Jugendschutz in Ferienländern Winken
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diehappgirl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.11.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 17:03    Titel: Urlaub mit Minderjähriger Antworten mit Zitat

Eine Einverständniserklärung der Eltern der Minderjährigen sollte auf jeden Fall ins Gepäck. Die Details der Erklärung sind individuell auf den Fall auszulegen. Was soll erlaubt werden und was nicht.
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monsta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

den link hab ich auch schon gefunden gehabt, aber dort ist nur erklärt, was kinder und jugendliche alles im jeweiligen land dürfen, aber nicht, was nötig ist, damit eine 15-jährige person zusammen mit einer 19-jährigen person, die nicht erziehungsberechtigt ist, in italien urlaub machen darf....

reicht es zum beispiel aus, wenn man von einer erziehungsberechtigten person eine erlaubnis (von mir aus mit kopie des personalausweises) mit sich führt oder ist eine übertragung der aufsichtspflicht (oder heißt das sorgfaltspflicht???) nötig? oder sind ganz andere sachen nötig?

hat da irgendjemand ne ahnung??

danke für antworten

monsta
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

monsta hat folgendes geschrieben::
... reicht es zum beispiel aus, wenn man von einer erziehungsberechtigten person eine erlaubnis (von mir aus mit kopie des personalausweises) mit sich führt oder ist eine übertragung der aufsichtspflicht (oder heißt das sorgfaltspflicht???) nötig? oder sind ganz andere sachen nötig?

hat da irgendjemand ne ahnung?? ...

Siehe hier: Italien - Reise- und Sicherheitshinweise Ausrufezeichen - Winken
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

War da nicht irgendwas mit einem 17jährigen deutschen Jungen in der Türkei, der eine Minderjährige in ihrem Hotelzimmer besuchte? Ich denke, das sollte als abschreckendes Beispiel genügen. Bitte jetzt nicht sagen: Das ist doch ein ganz anderer Fall.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) - I t a l i e n - hat folgendes geschrieben::
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?

Verboten sind sexuelle Beziehungen und Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 oder 16 Jahren. Zugelassen sind sexuelle Beziehungen unter Minderjährigen, sofern der Altersunterschied zwischen den beiden Personen keine 3 Jahre beträgt und jedenfalls vorausgesetzt, dass keiner der beiden unter 13 Jahre alt ist, s. Art. 609 quater des Strafgesetzbuches.

Hallo lissy,

dein Einwand scheint berechtigt zu sein. Winken

In Italien gelten junge Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren als Jugendliche. Das obige Zitat ist - gerade in Hinblick auf die Sache in der Türkei - nicht ganz unproblematisch. Der Altersunterschied ist um ein Jahr zu groß und eine der beiden Personen unter 16 Jahre alt. Ein gemeinsames Hotelzimmer wäre da nicht unbedingt empfehlenswert. Italien ist zudem katholisch geprägt. Aber dies ist wirklich nur meine persönliche Meinung. Winken
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monsta
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

sehe ich das dann richtig, dass personen UNTER 15 jahren, wenn sie ohne eltern reisen, eine polizeilich beglaubigte einverständniserklärung der eltern brauchen, aber jugendliche ab 15 und älter einfach nur einen normalen kinderausweis?


Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) - I t a l i e n - hat folgendes geschrieben::
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?

Verboten sind sexuelle Beziehungen und Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 oder 16 Jahren. Zugelassen sind sexuelle Beziehungen unter Minderjährigen, sofern der Altersunterschied zwischen den beiden Personen keine 3 Jahre beträgt und jedenfalls vorausgesetzt, dass keiner der beiden unter 13 Jahre alt ist, s. Art. 609 quater des Strafgesetzbuches.

Hallo lissy,

dein Einwand scheint berechtigt zu sein. Winken

In Italien gelten junge Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren als Jugendliche. Das obige Zitat ist - gerade in Hinblick auf die Sache in der Türkei - nicht ganz unproblematisch. Der Altersunterschied ist um ein Jahr zu groß und eine der beiden Personen unter 16 Jahre alt. Ein gemeinsames Hotelzimmer wäre da nicht unbedingt empfehlenswert. Italien ist zudem katholisch geprägt. Aber dies ist wirklich nur meine persönliche Meinung. Winken


dass person A und B in italien eher sexuell inaktiv bleiben sollten sehe ich genauso, aber deshalb gleich getrennte zimmer?? das eine hat ja nicht gleich zwangsweise mit dem anderen zu tun....
und die religion hat ja zum glück nichts mit dem recht zu tun, außer bösen blicken der rezeption dürfte das ja nix ausmachen... Winken

sehe ich das alles soweit richtig??

monsta
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Personen unter 18 benötigen unbedingt eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

Das ist nicht das eigentliche Problem, die Schwierigkeit ist hier, dass die Hotels in Italien meist keine alleinreisende minderjährigen annehmen. Ich weiss nicht warum es so ist, aber ich könnte es mir so vorstellen, dass die Hotelhaftung in diesem Fall völlig anders geregelt wird.

Falls ein Hotel Minderjährigen annimmt, dann ist eine Einverständniserklärung (in Englisch verfasst) mit den gültigen Dokumente vorzulegen.

Da hier die Entscheidung jeweils individuell getroffen wird, wäre ratsam, vorher eine Bestätigung vom gebuchten Hotel einzuholen.
_________________
LG Leonardo
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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

danke, das sollte weiterhelfen...
die einverständniserklärung hatte ich in meim letzten beitrag vergessen zu erwähnen...
gibt es dafür im internet irgendwo formulare oder vordrucke?

monsta
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leonard
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Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) - I t a l i e n - hat folgendes geschrieben::
Welche Bestimmungen gibt es bezüglich sexueller Kontakte zu Jugendlichen?
Welche Altersbeschränkungen gibt es?

Verboten sind sexuelle Beziehungen und Kontakte zwischen Erwachsenen und Minderjährigen unter 14 oder 16 Jahren. Zugelassen sind sexuelle Beziehungen unter Minderjährigen, sofern der Altersunterschied zwischen den beiden Personen keine 3 Jahre beträgt und jedenfalls vorausgesetzt, dass keiner der beiden unter 13 Jahre alt ist, s. Art. 609 quater des Strafgesetzbuches.

Hallo lissy,

dein Einwand scheint berechtigt zu sein. Winken

In Italien gelten junge Menschen im Alter von 14 bis 17 Jahren als Jugendliche. Das obige Zitat ist - gerade in Hinblick auf die Sache in der Türkei - nicht ganz unproblematisch. Der Altersunterschied ist um ein Jahr zu groß und eine der beiden Personen unter 16 Jahre alt. Ein gemeinsames Hotelzimmer wäre da nicht unbedingt empfehlenswert. Italien ist zudem katholisch geprägt. Aber dies ist wirklich nur meine persönliche Meinung. Winken



Diesbezüglich sollte man keine Vergleiche zwischen diesen zwei völlig verschiedenen Kulturen ziehen.

Das Gesetzt 600 und 609 (Änderung von 2006) behandelt unteranderem die Prostitution von Minderjährigen (unter 18 J), die gewaltsame Sexualität und Missbrauch von Schutzbefohlenen durch Erziehungsberechtigten.

In einem normalen Fall wie oben geschildert, ist es m.E. nicht gesetzwidrig wenn die Minderjährige bereits 15 ist.

Das kann man hier lesen, aber es ist leider in Italienisch:


http://www.minoriefamiglia.it/download/pedoporno_nlegge.PDF
_________________
LG Leonardo


Zuletzt bearbeitet von leonard am 19.07.07, 15:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monsta
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Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 166

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

soll das bedeuten, das in italien die sexualität zwichen jugendlichen und erwachsenen im prinzip ähnlich wie in deutschland geregelt ist? prinzipiell ab 14 mit ausnahme von dingenwie prostitution, zwangslage, schutzbefohlene, etc???
wenn ich das so richtig verstanden habe, dann ist der text vom auswärtigem amt aber sehr verwirrend geschrieben...

monsta
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

leonard hat folgendes geschrieben::
... Diesbezüglich sollte man keine Vergleiche zwischen diesen zwei völlig verschiedenen Kulturen ziehen. ...


Hallo monsta,

kulturelle Unterschiede sind in den Strafbestimmungen des Sexualstrafrechts nicht feststellbar. Die Türkei, Italien und Deutschland unterscheiden sich nur geringfügig in dem Schutzalter (D/I u14 und TR u15 Jahre). Gerne wird in diesem Zusammenhang der § 5 StGB (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter) übersehen. Eine Handlung im Urlaubsland kann in Deutschland bestraft werden, selbst wenn sie im Ausland nach dortigem Strafrecht nicht strafbar wäre oder verfolgt werden kann. Mit dieser Regelung soll u.a. der Sextourismus (Kindesmißbrauch im Ausland) eingedämmt werden.

Bei der 15jährigen müßte geklärt werden, in welcher rechtlichen Beziehung sie zu dem 19jährigen steht. Schließen die Eltern mit dem 19jährigen eine 'Betreuungsvertrag' ab und übertragen sie ihm die Aufsichtspflicht nach § 832 BGB, dann wäre die 15jährige eine Schutzbefohlende in Sinne § 174 StGB.

Die Eltern der 15jährige haben nach § 1632 BGB das Recht, den Umgang ihres Kindes gegenüber Dritten zu bestimmen. Sind sie mit der (sexuellen) Beziehung einverstanden, dann müßte noch geprüft werden, ob sie mit der Zustimmung nicht gegen § 171 StGB verstoßen.

Die Ausgangsfrage lautete
monsta hat folgendes geschrieben::
... Sind dafür irgendwelche rechtlichen Voraussetzungen oder Bedingungen nötig, damit man in Italien keine Probleme, z.B. beim check-in im Hotel, bekommt? ...

Auf diese Frage kann ich zumindest keine eindeutige Antwort geben. Von meinem Gefühl her, würde ich 2 Einzelzimmer buchen und eine Einverständniserklärung der Eltern bezüglich der Aufsichtspflicht ins Reisegepäck packen. Dies ist aber nur meine persönliche Meinung. Winken
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leonard
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2007
Beiträge: 177
Wohnort: Bologna

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

.....sich nur geringfügig in dem Schutzalter (D/I u14 und TR u15 Jahre).

Naja der Unterschied mag zwar gering sein, jedoch schwerwiegend. Ein Jahr Unterschied das wegen einer Strafwidrigkeit oder nicht entscheiden kann

Gerne wird in diesem Zusammenhang der § 5 StGB (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter) übersehen.

Ja es stimmt diese Möglichkeit wird oft übersehen. Aber hier wird genau so wie in Italien sexuellen Handlungen an Minderjährigen unter 14 oder an Schutzbefohlenen unter 16 bzw. unter 18 angesprochen.

Meiner Meinung nach werden 14 Tage Urlaub nicht unter Erziehung und/oder Ausbildung fallen. In diesem Fall wäre zu überprüfen, ob eine Betreuung in der Lebensführung vorliegen kann. Winken
_________________
LG Leonardo
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