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Vorsteuer Grundstücksverkauf

 
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Friedmann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 296

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 10:50    Titel: Vorsteuer Grundstücksverkauf Antworten mit Zitat

Hallo..wenn es nicht hierher passt, bitte verschieben...

ein Mann hat eine Große Fläche Land. Darauf führt er eine Gärtnerei, mit Gewächshäusern bis ins hohe Alter. Dann stirbt er. Er hinterlässt seinen Kindern die Gärtnerei. Sie können damit machen was sie wollen.
Die Gärtnerei wird abgerissen und man beabsichtigt das Land in Grundstücke zu teilen und als Bauland zu verkaufen. ( Auflösung des Hofrechtes ???)
Es wird also alles vermessen usw.
Dann bekommen die Kinder Post vom Finanzamt. Sie müssen einen hohen Betrag Vorsteuer bezahlen. Wegen des Verkaufes der Grundstücke fällt Gewinn an.
Darf das Finanzamt das verlangen , obwohl die Grundstücke noch gar nicht verkuaft sind ?
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*P*
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 03:34    Titel: Antworten mit Zitat

Das scheint mir im Steuerrecht besser aufgehoben zu sein.
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 20.07.07, 04:20    Titel: Antworten mit Zitat

Die KInder haben eine Beriebsaufgabe "konstruiert", mit Entnahme aller Gegenstände.

Ich denke darauf resultiert die USt-Zahlung, der reine Verkauf der Grundstücke wäre nicht zu umsatzversteuern.
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 04:25    Titel: Antworten mit Zitat

*Clematis* hat folgendes geschrieben::
Ich denke darauf resultiert die USt-Zahlung,

Nicht nur das, auf die Kinder dürfte auch noch eine erhebliche Einkommensteuerzahlung zukommen.
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 20.07.07, 08:40    Titel: Antworten mit Zitat

Jaaa, das noch dazu...

Das kommt davon wenn man macht ohne zu fragen...
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