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Verfasst am: 14.09.04, 12:50 Titel: Hauptverhandlung oder Einspruch zurückziehen???
Ich habe folgendes Problem:
Vor ca. einem halben Jahr haben mich zwei Polizisten angehalten und mir erklährt ich sei über Rot gefahren. Dies bin ich aber defenitiv nicht. Auch mein Beifahrer sagte ich sei nicht über Rot gefahren. Nach ca. 3 Monaten kam dann der Busgeldbescheid, gegen den ich Einspruch erhob. Im Busgeldbescheid wa eine Skitzze eingefügt, die zeigte,wo die Polizisten standen als ich über Rot gefahren sein soll. Aus Dieser Position hätten die niemals die Ampel einsehen können über die ich gefahren bin.
Ich weis jetzt nicht ob ich es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen soll, oder besser den Einspruch zurückziehe, da eine Verhandlung, falls ich sie verlieren sollte, sehr teuer werden kann. Zu sagen ist aber auch noch, das ich eine Nachschulung machen muss wenn ich die mit dem Busgeldbescheid verknüpften Punkte bekomme.
Hat jemand vieleicht schon erfahrung mit einer solchen Verhandlung?
Verfasst am: 14.09.04, 17:22 Titel: Re: Hauptverhandlung oder Einspruch zurückziehen???
Gegen die Aussagen von zwei Polizisten ist fast unmöglich anzukommen, auch mit einem eigenen Zeugen nicht.
Und ob Sie wirklich beweisen können, daß es für die Polizisten unmöglich war, den Rotlichtverstoß festzustellen, ist eine riskante Sache.
Gerichte gehen immer von der Maxime aus "die Beamten haben keinen Anlaß, die Unwahrheit zu sagen". (Es gibt nämlich keine "Fangprämien" oder Beförderungen für Polizisten, die besonders viele Verkehrssünder schnappen.)
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