Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Hauptverhandlung oder Einspruch zurückziehen???
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Hauptverhandlung oder Einspruch zurückziehen???

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Luke
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 12:50    Titel: Hauptverhandlung oder Einspruch zurückziehen??? Antworten mit Zitat

Ich habe folgendes Problem:

Vor ca. einem halben Jahr haben mich zwei Polizisten angehalten und mir erklährt ich sei über Rot gefahren. Dies bin ich aber defenitiv nicht. Auch mein Beifahrer sagte ich sei nicht über Rot gefahren. Nach ca. 3 Monaten kam dann der Busgeldbescheid, gegen den ich Einspruch erhob. Im Busgeldbescheid wa eine Skitzze eingefügt, die zeigte,wo die Polizisten standen als ich über Rot gefahren sein soll. Aus Dieser Position hätten die niemals die Ampel einsehen können über die ich gefahren bin.

Ich weis jetzt nicht ob ich es auf eine Hauptverhandlung ankommen lassen soll, oder besser den Einspruch zurückziehe, da eine Verhandlung, falls ich sie verlieren sollte, sehr teuer werden kann. Zu sagen ist aber auch noch, das ich eine Nachschulung machen muss wenn ich die mit dem Busgeldbescheid verknüpften Punkte bekomme.

Hat jemand vieleicht schon erfahrung mit einer solchen Verhandlung?

Wär für jeden Rat sehr danbar!

Luke
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 17:22    Titel: Re: Hauptverhandlung oder Einspruch zurückziehen??? Antworten mit Zitat

Gegen die Aussagen von zwei Polizisten ist fast unmöglich anzukommen, auch mit einem eigenen Zeugen nicht.
Und ob Sie wirklich beweisen können, daß es für die Polizisten unmöglich war, den Rotlichtverstoß festzustellen, ist eine riskante Sache.
Gerichte gehen immer von der Maxime aus "die Beamten haben keinen Anlaß, die Unwahrheit zu sagen". (Es gibt nämlich keine "Fangprämien" oder Beförderungen für Polizisten, die besonders viele Verkehrssünder schnappen.)
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 15.09.04, 07:39    Titel: Re: Hauptverhandlung oder Einspruch zurückziehen??? Antworten mit Zitat

Luke hat folgendes geschrieben::
Aus Dieser Position hätten die niemals die Ampel einsehen können über die ich gefahren bin.



aber möglicherweise die entgegengesetzt geschaltete ampel? würde ja auch reichen....
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.