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private haftpflicht

 
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nicolai
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 15:14    Titel: private haftpflicht Antworten mit Zitat

Durch ein Missverständnis meinerseits (ich habe meinen Nachbarn, welcher der Sohn meines Vermieters ist, missverstanden) habe ich einen Strauch im Garten gefällt, welcher eigentlich nicht gefällt werden sollte, sondern nur beschnitten. Der Strauch befindet sich auf seinem Grundstück, grenzt jedoch direkt an unserer Terrasses. Ein Vertreter meiner Versicherung war da und hat mir gesagt, dass es "eigentlich" kein richtiger Haftpflichtschaden ist. Andeutungen, dass die Vers. auch nicht zahlen wird, hat er aber auch nicht gemacht. Desweiteren hat er mich gefragt, ob ich mich nicht an den Arbeiten beteiligen möchte, damit die Kosten geringer werden und somit die Belastung für wen auch immer nicht so hoch ist.
leider bin ich jetzt ein bisschen verwirrt, da ich mich frage, wieso es kein richtiger Haftpflichtschaden ist und wenn es keiner ist, wieso zeigt die Vers. Bereitschaft, doch was zu zahlen.
Meine Frage lautet also: Was ist denn kein richtiger Haftpflichtschaden? Es war mein Fehler und Absicht steckt nicht dahinter.
Was passiert, falls sich die Versicherung weigert, den Schaden zu zahlen? Muss ich dann dafür aufkommen? Muss ich dann überhaupt dafür aufkommen? Der Schaden ist ja da.
Ich hoffe, man kann mir ein bisschen das licht anknipsen, damit ich da nicht mehr so im dunkeln tappe.

vielen dank im voraus
nicolai
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Gast






BeitragVerfasst am: 28.09.04, 21:32    Titel: Re: private haftpflicht Antworten mit Zitat

Einen Strauch fällen geht nur vorsätzlich - von daher kein Haftpflichtschaden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 21:38    Titel: Re: private haftpflicht Antworten mit Zitat

um wieviel € kann es denn bei dem strauch handeln?
bei nem vernünftigen versicherungsvertreter, der zumindest ein paar euro regulierunsgvollmacht hat, wird sowas "ohne nähere prüfung" erstattet...

soweit aus der praxis...
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