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Frist einer Verfassungsbeschwerde

 
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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 08.04.07, 13:53    Titel: Frist einer Verfassungsbeschwerde Antworten mit Zitat

Ist die Verfassungsbeschwerde erst nach dem Ende eines Verfahrens einzulegen ? Person A hat PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde beantragt. Der PKH-Antrag wurde wegen dem unter 20 TSD € liegenden Wert abgelehnt. Wann beginnt die Frist für eine Verfassungsbeschwerde? Nach der Bekanntmachung des Beschlusses oder nach dem Abschluss des Verfahrens?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frist für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde beträgt einen Monat.

Sie beginnt mit der Zustellung oder Mitteilung der Entscheidung. Die näheren Voraussetzungen finden sich in § 93 BVerfGG.
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laure
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.07.2005
Beiträge: 154

BeitragVerfasst am: 09.04.07, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Verlängert sich die Frist, die an einem Samstag, Sonntag, staatlichen Feiertag abläuft, bis zum nächsten Arbeitstag?
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Jack Russel
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo allerseits ...

die Frage des Fristendes am Wochenende für die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde (konkret ein Samstag) möchte ich noch einmal aufgreifen.

In der Regel verlängern sich Fristen in solchen Fällen bis Montag 24.00 Uhr. In Ausnahmefällen enden Fristen aber auch an Sonn- und Feiertagen (wie etwa die Meldefristen an den Universitäten - jedenfalls zu meiner Zeit).

Vielleicht kann ein Mitglied in einem kurzen Satz helfen.

Ach ja:
Ich habe recherchiert, dass eine Verfassungsbeschwerde auch per Fax eingelegt werden kann. Gilt das nur für Anwälte oder auch für den "gewöhnlichen Bürger"?

Und:
Gibt es bei der Einlegung per Fax irgendwelche "Stolperfallen"? Solche, die einfach zu vermeiden sind, aber eine verheerende Wirkung haben können? Ich möchte vermeiden, dass meine Eingabe - mit der ich viel Mühe habe - letzlich an einer simplen Formalie scheitert.

Gruß eines (doch ein wenig überforderten) Bürgers
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.07.07, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Jack Russel hat folgendes geschrieben::
Ich möchte vermeiden, dass meine Eingabe - mit der ich viel Mühe habe - letzlich an einer simplen Formalie scheitert.


Warum dann nicht auf Nummer Sicher gehen und die Eingabe vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 27.07.07, 07:02    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Jack Russel hat folgendes geschrieben::
Ich möchte vermeiden, dass meine Eingabe - mit der ich viel Mühe habe - letzlich an einer simplen Formalie scheitert.


Warum dann nicht auf Nummer Sicher gehen und die Eingabe vom Gerichtsvollzieher zustellen lassen?
Und zwar unmittelbar nach Erhalt der Entscheidung, nicht erst auf den "letzten Drücker"...
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