Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Paket nicht erhalten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Paket nicht erhalten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Realization
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 11:00    Titel: Paket nicht erhalten Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin etwas ratlos, vielleicht kann mir jemand helfen, ich versuche den Fall genau zu schildern, ohne irgendwelche Namen zu nennen.
Ich habe ein Paket bestellt, Warenwert knapp über 100 Euro.
Nach einer Weile habe ich bei der versendenden Firma angefragt (Versender), die Antwort: am xx.Juli um xx Uhr ,,wurde das Paket bei Ihnen abgegeben und wahrscheinlich von einem Familienmitglied entgegengenommen und der Empfang bestätigt``.
Daraufhin habe ich gesagt, dass es sich da wohl nur um einen Nachbarn handeln könnte, da ich nur mit meiner Freundin zusammen wohne und die nicht zugegen war.
Die Antwort des Senders war, dass man nur einsehen könne, dass beim Empfänger der Name meinName angegeben worden sei.
Daraufhin habe ich Kontakt mit der zuständigen Spedition aufgenommen, Antwort:
Das Paket wurde bei einem Nachbarn abgegeben, der Name des Nachbarn wurde aber vergessen und nicht notiert, der Fahrer könne sich aber an das Auto erinnern, das der Nachbar gerade in die Garage fuhr. Es war ein silberner xxx.
Allerdings, die nächste Garage liegt 30 Meter weiter um eine Ecke und ist von der Haustür nicht zu sehen.

Nun meine ganz allgemeinen Fragen:

Sind Speditionen nicht dazu verpflichtet, sich die Paketannahme quittieren zu lassen? Irgendjemand muss doch unterschrieben haben.
Kommt sowas wie ,,ich weiß aber wie das Auto aussah`` nur mir unseriös vor?
Muss ich jetzt tatsächlich jeden Nachbarn abklingeln?
Wäre nicht das erste Mal, dass ein Paket einfach vor der Haustür gelandet ist, obwohl wir an einer viel befahrenen Straße wohnen.

EDIT: Achja, einen Lieferschein im Briefkasten gab es nicht. Ist sowas nicht ebenfalls irgendwo vorgeschrieben?
Was tu ich jetzt?
Vielen Dank.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 12:58    Titel: Re: Paket nicht erhalten Antworten mit Zitat

Realization hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich bin etwas ratlos, vielleicht kann mir jemand helfen, ich versuche den Fall genau zu schildern, ohne irgendwelche Namen zu nennen.
Ich habe ein Paket bestellt, Warenwert knapp über 100 Euro.
Nach einer Weile habe ich bei der versendenden Firma angefragt (Versender), die Antwort: am xx.Juli um xx Uhr ,,wurde das Paket bei Ihnen abgegeben und wahrscheinlich von einem Familienmitglied entgegengenommen und der Empfang bestätigt``.
Daraufhin habe ich gesagt, dass es sich da wohl nur um einen Nachbarn handeln könnte, da ich nur mit meiner Freundin zusammen wohne und die nicht zugegen war.
Die Antwort des Senders war, dass man nur einsehen könne, dass beim Empfänger der Name meinName angegeben worden sei.
Daraufhin habe ich Kontakt mit der zuständigen Spedition aufgenommen, Antwort:
Das Paket wurde bei einem Nachbarn abgegeben, der Name des Nachbarn wurde aber vergessen und nicht notiert, der Fahrer könne sich aber an das Auto erinnern, das der Nachbar gerade in die Garage fuhr. Es war ein silberner xxx.
Allerdings, die nächste Garage liegt 30 Meter weiter um eine Ecke und ist von der Haustür nicht zu sehen.

Nun meine ganz allgemeinen Fragen:

Sind Speditionen nicht dazu verpflichtet, sich die Paketannahme quittieren zu lassen? Irgendjemand muss doch unterschrieben haben.
Kommt sowas wie ,,ich weiß aber wie das Auto aussah`` nur mir unseriös vor?
Muss ich jetzt tatsächlich jeden Nachbarn abklingeln?
Wäre nicht das erste Mal, dass ein Paket einfach vor der Haustür gelandet ist, obwohl wir an einer viel befahrenen Straße wohnen.

EDIT: Achja, einen Lieferschein im Briefkasten gab es nicht. Ist sowas nicht ebenfalls irgendwo vorgeschrieben?
Was tu ich jetzt?
Vielen Dank.


Natürlich der Anlieferer muss im Zweifel beweisen, dass er die Ware odnungsgemäß abgeliefert hat. Im Allgemeinen geschieht dieses durch eine Ablieferquittung . Sollte eine Unterschrift unleserlich sein, wird von den Gerichten die Namenswiederholung in Druckschrift verlangt.
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Agent Provocateur
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 13:26    Titel: Re: Paket nicht erhalten Antworten mit Zitat

Realization hat folgendes geschrieben::
(...)ich versuche den Fall genau zu schildern, ohne irgendwelche Namen zu nennen
(...)Was tu ich jetzt?

Da das bloße Nichtnennen von Namen nicht reicht am besten das "Ich" durch "A" ersetzen. "Meine Freundin" durch "Freundin des A" etc. Dann kommen sicher auch noch ein paar Antworten! Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Realization
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.07.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.07.07, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

editieren geht leider nicht mehr. Natürlich handelt es sich um einen fiktiven Fall, auch wenn ich das nicht ganz verstehe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.