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Kommunalverfassungsbeschwerde

 
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kreiz-kíesel-dunnerwetter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 01.08.07, 22:41    Titel: Kommunalverfassungsbeschwerde Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
eine kleine Frage zu § 91 Bundesverfassungsgerichtsgesetz:

Dort heißt es, eine Gemeinde kann gegen ein GESETZ Verf.beschwerde einlegen, wenn Art. 28 II GG berührt ist.
Muss es sich dabei um ein förmliches G handeln oder reicht ein materielles G aus? Speziell stellt sich die Frage ob eine BUNDESverordnung nach 80 gg Gegenstand sein kann?

Danke einstweilen

gruß
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gotto
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.08.07, 07:41    Titel: Re: Kommunalverfassungsbeschwerde Antworten mit Zitat

kreiz-kíesel-dunnerwetter hat folgendes geschrieben::
Speziell stellt sich die Frage ob eine BUNDESverordnung nach 80 gg Gegenstand sein kann?

Danke einstweilen

gruß


Ohne mich speziell mit dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz beschäftigt zu haben, erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Verordnung kein Gesetz ist.
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kreiz-kíesel-dunnerwetter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 02.08.07, 15:30    Titel: Antworten mit Zitat

soweit bin ich auch schon gekommen.

Fraglich ist nur ob die Gemeinde durch eine VO auch in 28 II GG verletzt sein könnte und diese VO Beschwerdegegenstand ist
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 06:20    Titel: Antworten mit Zitat

Dann zitiere ich mal den von Ihnen erwähnten § 91 BVerfGG:

Zitat:
Gemeinden und Gemeindeverbände können die Verfassungsbeschwerde mit der Behauptung erheben, daß ein Gesetz des Bundes oder des Landes die Vorschrift des Artikels 28 des Grundgesetzes verletzt. Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht ist ausgeschlossen, soweit eine Beschwerde wegen Verletzung des Rechtes auf Selbstverwaltung nach dem Rechte des Landes beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann.


Da eine Verordnung ja, wie Sie wissen, kein Gesetz ist, im obigen Paragraphen aber von Gesetz die Rede ist, dürfte sich Ihre Frage doch eigentlich beantwortet haben, oder?
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kreiz-kíesel-dunnerwetter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 07:15    Titel: Antworten mit Zitat

habe mich weiter erkundigt in der Kommentarmeinung. Dort steht, dass auch Rechtsverordnungungen den Bundes und der Länder Beschwerdegegenstand sein könnnen soweit 28 GG verletzt wird.

Also auch G im materiellem Sinne

Danke
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 07:35    Titel: Antworten mit Zitat

kreiz-kíesel-dunnerwetter hat folgendes geschrieben::
habe mich weiter erkundigt in der Kommentarmeinung. Dort steht, dass auch Rechtsverordnungungen den Bundes und der Länder Beschwerdegegenstand sein könnnen soweit 28 GG verletzt wird.

Also auch G im materiellem Sinne

Danke


Womit Ihre Frage ja nun endgültig beantwortet wäre... Cool
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