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Spedition übergibt an falschen Empfänger

 
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007marc
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.08.2007
Beiträge: 4
Wohnort: Warendorf

BeitragVerfasst am: 03.08.07, 21:38    Titel: Spedition übergibt an falschen Empfänger Antworten mit Zitat

Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe bei e-Bay einen Reifen in Wert von 200 € ersteigert inkl. Versandkosten. Dieser wurde von den Verkäufer mit [Versandfirma Y] abgesendet. Heute habe ich bei [Versandfirma Y] angerufen wo die Sendung bleiben würde. Dieser meinte zu mir er hätte es an einen Herrn X um 13:30 Uhr heute abgegeben. Allerdings kenne ich keinen Herrn X und auf unseren Hof wohnt auch kein Herr X (wohnen in einer Bauernschaft). Nun habe ich mit [Versandfirma Y] noch einmal telefoniert, dieser hatte in der zwischenzeit seinen Fahrer befragt. Der Fahrer hätte wohl in einem Nachbar Ort in einer Kneipe nachgefragt wo meine Adresse wäre. Diese wussten es leider nicht. Gegenüber der Kneipe ist ein Landmaschinenschlosser. Vor dieser Firma stand wohl grade Herr X. Der Fahrer fragte Ihn auch wo meine Adresse wäre. Herr X sagte zu den Fahrer das er sich um das Paket kümmern würde und es mir übergeben wollte und nahm das Paket auch mit Unterschrift an. [Versandfirma Y] meinte zu mir das der Fahrer sich Montag darum kümmern würde.

Natürlich hatte sich Herr X heut im laufe des Tages nicht bei mir gemeldet, also nahm ich mit der Firma wo Herr X vorstand Kontakt auf. Laut aussage der Sekräterin würde ihrers wissens kein Herr X dort arbeiten, aber ich sollte mich zur Sicherheit Montag noch einmal melden wenn der Chef da wäre.

Kann ich die 200,- € von [Versandfirma Y] fordern oder muss das der Verkäufer machen?
Muss der Verkäufer mir sofort kostenfrei einen anderen Reifen zu schicken?
Kann ich Schadensersatz Forderungen gegen [Versandfirma Y] geltend machen?

Für euer Hilfe bedanke ich mich schon einmal sehr!

LG

marc
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 04.08.07, 22:51    Titel: Re: Spedition übergibt an falschen Empfänger Antworten mit Zitat

007marc hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Folgender Sachverhalt:

Ich habe bei e-Bay einen Reifen in Wert von 200 € ersteigert inkl. Versandkosten. Dieser wurde von den Verkäufer mit [Versandfirma Y] abgesendet. Heute habe ich bei [Versandfirma Y] angerufen wo die Sendung bleiben würde. Dieser meinte zu mir er hätte es an einen Herrn X um 13:30 Uhr heute abgegeben. Allerdings kenne ich keinen Herrn X und auf unseren Hof wohnt auch kein Herr X (wohnen in einer Bauernschaft). Nun habe ich mit [Versandfirma Y] noch einmal telefoniert, dieser hatte in der zwischenzeit seinen Fahrer befragt. Der Fahrer hätte wohl in einem Nachbar Ort in einer Kneipe nachgefragt wo meine Adresse wäre. Diese wussten es leider nicht. Gegenüber der Kneipe ist ein Landmaschinenschlosser. Vor dieser Firma stand wohl grade Herr X. Der Fahrer fragte Ihn auch wo meine Adresse wäre. Herr X sagte zu den Fahrer das er sich um das Paket kümmern würde und es mir übergeben wollte und nahm das Paket auch mit Unterschrift an. [Versandfirma Y] meinte zu mir das der Fahrer sich Montag darum kümmern würde.

Natürlich hatte sich Herr X heut im laufe des Tages nicht bei mir gemeldet, also nahm ich mit der Firma wo Herr X vorstand Kontakt auf. Laut aussage der Sekräterin würde ihrers wissens kein Herr X dort arbeiten, aber ich sollte mich zur Sicherheit Montag noch einmal melden wenn der Chef da wäre.

Kann ich die 200,- € von [Versandfirma Y] fordern oder muss das der Verkäufer machen?
Muss der Verkäufer mir sofort kostenfrei einen anderen Reifen zu schicken?
Kann ich Schadensersatz Forderungen gegen [Versandfirma Y] geltend machen?

Für euer Hilfe bedanke ich mich schon einmal sehr!

LG

marc


Klarer Fall von grob fahrlässiger Falschauslieferung.Bei grober Fahrlässigkeit kann sich der Transportunternehmer auch nicht auf irgendwelche Haftungsbeschränkungen berufen. Lass dich da nicht von [Versandfirma Y] abwimmeln die m ü s s e n löhnen.

Einzige Sache wäre, wenn die Anschrift nicht komplett angegeben wäre. Aber dann hätten die auch nicht an jeden Xbeliebigen dahergelaufenen Betrüger ausliefern dürfen. Bleibt also bei grober Fahrlässigkeit.
_________________
mfg


Günni
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