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Verfasst am: 05.08.07, 04:38 Titel: Was tun wenn Anwalt nichts macht?
Eine hypothetische Frage. Nehmen wir mal an man geht zum Anwalt (z.B. am Freitag) damit er einem Gegner einen Brief schreibt. Am Montag bittet man den Anwalt noch paar Tage zu warten da man noch was prüfen will. Am Donnerstag gibt man dann sein OK für den Brief. Aber am nächsten Freitag passiert erstmal nichts und dann geht die Sekretärin für zwei Wochen in den Urlaub. Nachdem die zwei Wochen keine Antwort kommt meldet man sich nach den zwei Wochen beim Anwalt und fragt ob er den Brief abgeschickt hat. Sagen wir mal es ist Mittwoch nach dem Urlaub der Sekretärin. Es stellt sich heraus, daß der Entwurf sich immer noch in den Akten befindet und nicht weiter bearbeitet wurde. Der Anwalt behauptet, daß man selbst schuld ist, da man in der ersten Woche die drei Tage Bedenkzeit benötigte und der Brief deshalb so untergegangen ist. Zwei Wochen später ruft man wieder an und erfährt, daß der Anwalt zwei Tage nach dem letzten Anruf in Urlaub gegangen ist und der Brief deshalb nicht abgeschickt werden kann, da seine Unterschrift fehlt. Nachdem der Anwalt zurück aus dem Urlaub ist und man wieder zufällig erfahrt, daß der Brief immer noch nicht weg ist, meinte der Anwalt, daß der Brief deshalb nicht abgeschickt worden ist, da man auf eine schriftliche Genehmigung gewartet ist, da man am ersten Montag telefonisch sich drei Tage Bedenkzeit erbeten hat und die Freigabe am Telefon er nicht so ohne weiteres akzeptieren kann. Deshalb wird er nichts machen bevor keine schriftliche Zusage kommt. Nachdem sich aber herausgestellt hat, daß es in der Zwischenzeit zwei Briefe an den Anwalt gab die man als Zusagen deuten kann, kommt die Antwort, daß man das nicht gelten lassen kann und man eine Schriftliche Zusage auf der Rückseite des Briefs von Anwalt wünscht.
Das wären zusammen inzwischen 8 Wochen wo nichts passiert ist und kein Brief abgeschickt worden ist. Die Rechnung wurde aber schon längst gestellt und ist schon bezahlt.
Wie kann man man so einen Anwalt in Verzug setzten.
Nach 8 Wochen in den Sommermonaten? Bei positiver Kenntnis von Urlaubsabwesenheit? Ohne Verjährungsgefahr? Hmmm..... wenn ich meinen Schreibtisch so anschaue, bin ich eigentlich befangen...
Aber im Zweifel den Anwalt schriftlich zur Tätigkeit auffordern mit Fristsetzung und Androhung der Mandatskündigung. Danach die Gebühren zurückklagen und darlegen, dass auf Grund der notwendigen Beauftragung eines weiteren Anwaltes entweder die erbrachte Teilleistung nicht mehr von Interesse ist oder dass die Kosten des nächsten Anwaltes als Schadensersatz aus Verletzung vertraglicher Pflichten zu erstatten sind.
Hängt natürlich vom Einzelfall ab, ob das angerufene Gericht da mitmacht. Mir ist kein Fall bekannt.
Die meisten Anwälte reagieren übrigens auf solche Schreiben mit Mandatskündigungen ihrerseits, da die Basis für die weitere Zusammenarbeit.wegbricht.
Dann folgt wieder wie oben die gerichtliche Schiene, in der man den Richter überzeugen muss, dass hier eine grobe Pflichtverletzung des Anwalts vorliegt. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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