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Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.08.07, 10:08 Titel:
Brauerbauer hat folgendes geschrieben::
Daher kann ich z.B. die Behauptung, Juristen hätten keine Semesterferien, keinesfalls unterstützen.
Hmmmm...
2 Hausarbeiten im Grundstudium, 2 Hausarbeiten im Hauptstudium, 1 Schwerpunktarbeit im Hauptstudium und 13 Wochen Praktika, alles in der "vorlesungsfreien Zeit". Wenn ich mir dafü 8 Semester = 7 vorlesungsfreie Zeiten nehme, beleibe ich bei
- je eine HA bis nach dem 4. Semester, ggf. erster Teil der Praktika nach dem 4.
- Praktikum nach dem 5.
- eine Schwerpunktarbeit nach dem 6. (nicht huschhusch, weil sie zum Examen zaehlt)
Last but not least Examensvorbereitung min. 1 Jahr ohne Pause
qed: der Jurastudent, der nicht mehr als 4-5 Jahre Student sein will hat keine Ferien wie bspw. ein angehender Dipl.-Kfm. etc, weil von den 8 / 12 Wochen max. 1-3 Wochen jeweils bleiben!
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