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wie weit ist es erlaubt ohne die genehmigung vom eigentümer eines grundstückes (also ein ganz normaler wald, normale wiese, lichutung etc) darauf zu campen, zu zelten oder einfach nur zu übernachten (ohne zelt) sowie zu grillen, feuer zu machen (mit festem grill bzw fester feuerstelle) oder nur mit dem gaskocher zu kochen?
welche grenzen weist hier das deutsche gesetz auf?
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 24.06.07, 10:36 Titel:
Schon das Betreten eines eingefriedeten Grundstücks ist prinzipiell Hausfriedensbruch (§123 StGB). Offenes Feuer ohne Erlaubnis stellt wohl meist eine Sachbeschädigung dar (§ 303 StGB). In einem Wald oder in dessen Nähe Feuer zu machen ist sowieso verboten, b.z.w. man braucht eine spezielle - behördliche - Genehmigung.
Kurz: Auf fremden Grundstücken hat man nichts zu suchen und schon gar nicht zu campen oder zu grillen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Auch wenn die Frage eigentlich schon beantwortet wurde, ist es interessant, was die Unterschiede im "Jedermannsrecht" im Vergleich (z.B. Deutschland/Skandinavien) in Bezug auf die Nutzung der Natur verraten.
@kamime
Auch wenn wir hier im FDR sind, darfst du uns gerne verraten, was die Unterschiede im "Jedermannsrecht" im Vergleich (z.B. Deutschland/Skandinavien) in Bezug auf die Nutzung der Natur verraten.
Gleichzeitig bitte ich um eine Erläuterung des Begriffes "Jedermannsrecht".
Hm, in Schweden darf man auf diesen grossen Felsblöcken kein offenes Feuer entzünden, weil die daruch Sprünge kriegen können...vielleicht ist sowas gemeint?
@lissy:
Erklärung 'Jedermannsrecht/Skandinavien': http://de.wikipedia.org/wiki/Jedermannsrecht _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Spät aber dann doch - und zurück von Campen in Schweden.
Kurz gefasst erlaubt das "Jedermannsrecht" in Schweden den Menschen bestimmte Rechte im Umgang mit der Natur - unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
Übernachten (auch mit Zelt) ist im obigen Fall (Ich verstehe das als freie Wildbahn) möglich, ein Lagerfeuer/Grill stellt generell auch kein Problem dar.
Einschränkungen gibt es allerdings auch.
Es darf der Natur und den Menschen kein Schaden entstehen. Um Störungen zu vermeiden, sollte man sein Zelt/Lagerfeuer etwas abseits möglicher Anwohner vollziehen.
Bei Trockenheit kann das Lagerfeuer verboten sein (dann bitte nur den Grill benutzen), Müll ist wieder mitzunehmen und wenn Übernachtung mit Zelt, dann sollte es auch beim Zelt bleiben und nicht noch ein Plumpsklo aus Brettern gezimmert werden.
Da die Eingangsfrage sich aufs deutsche Recht bezog sollte die Antwort von Karsten alles beantworten - auch wenn ich als wilder Camper lieber auch mal auf einer fremden Wiese grillen möchte.
Übernachten (auch mit Zelt) ist im obigen Fall (Ich verstehe das als freie Wildbahn) möglich, ein Lagerfeuer/Grill stellt generell auch kein Problem dar.
Es umfasst aber nicht das Recht auf fremden Boden zu Grillen/Feuern. Und so wie sich das oben anhörte, scheint es eben nicht "freie Wildbahn" zu sein..
Denn wo gibt es die denn in Deutschland noch?
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