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Fam. A lebt in einer größeren Stadt (über 200 000 Einwohner) in Bayern und zahlt vierteljährlich die GEZ Gebühr. Wenn Fam. A sich richtig erinnert sind die Gebühren für die öffentlich rechtlichen Sender und die dazugehörigen 3. Programme wie RBB,MDR, Hessen, NDR, die zusätzlichen Programme von ARD und ZDF(1 Plus, ZDF Dokukanal usw.), doch wie kann es sein das alle diese zusätzlichen Sender z.B. in Potsdam über das Kabelnetz empfangbar sind und dort wo Fam. A wohnt nicht. Jeder Bürger zahlt doch den selben Betrag an die GEZ und wieso kann Fam. A nur 3/4 der Sender empfangen wie ein Bürger in z.B. Potsdam ?
Wo kann sich Fam. A hinwenden bzw. beschweren ?
Müßten nicht alle Gebührenzahler alle öffentlich rechtlichen TV Sender empfangen, denn schließlich zahlt man ja dafür ???
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 08.08.07, 20:22 Titel:
Zitat:
Müßten nicht alle Gebührenzahler alle öffentlich rechtlichen TV Sender empfangen, denn schließlich zahlt man ja dafür ???
"Man" zahlt nicht dafür, dass man alle öffentlich rechtlichen TV Sender empfangen kann, sondern alleine dafür, dass man eine gebührenpflichtiges Gerät zum Empfang bereit hält. Mit "Nutzung" hat das ganze nichts zu tun... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.08.07, 04:51 Titel:
Was in einem Kabelnetz oder über einen Satelliten empfangbar ist, entscheiden nicht die Betreiber des gebührenpflichtigen öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern die Betreiber von Kabel und Sattelit.
Was die senden dürfen und müssen, entscheidet der Landeskabelrat für das Kabel und für den Sattelinten dessen Betreiber. Ansonsten genügt es, wenn die ÖR-Programme per DVB-T zu empfangen sind. Dann muss man sich halt einen DVB-T-Decoder kaufen, um die Programme zu empfangen.
Die GEZ-Gebühr ist auch ohne zu berappen. Obwohl man darüber streiten könnte, wenn man keinen DVB-T-Decoder hat. Weil man dann ja kein empfangsbereites Gerät im Haushalt hat. Oder höchstens ein Radio mit dann geringerer Gebühr.
Obwohl man darüber streiten könnte, wenn man keinen DVB-T-Decoder hat. Weil man dann ja kein empfangsbereites Gerät im Haushalt hat.
Das sieht die GEZ anders, ich zitiere mal die Homepage der GEZ:
Rundfunkgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Rundfunkgerät tatsächlich nutzen. Es spielt auch keine Rolle, auf welche Art der Empfang der Sendungen zu Stande kommt (Antenne, Kabel, Satellit, DVB-T oder aus dem Internet) und ob Leistungen öffentlich-rechtlicher oder privater Programmanbieter genutzt werden.
Ich kenne einen "Fall", bei dem nach Abschaltung des Analog-Empfang keine Umstellung auf DVB-T oder Satellit vorgenommen wurde und das TV-Gerät seitdem ungenutzt im Wohnzimmer herumsteht, weil es halt schon immer dort stand. Der Eigentümer ist 97, hatte das Gerät auch schon vorher seit Ewigkeiten nicht benutzt und wäre mit der Bedienung eines gesonderten Receivers auch schlichtweg überfordert. Die GEZ hat die Abmeldung nicht akzeptiert, da das Gerät ja noch dort ist und der TV-Empfang ohne erheblichen... (s.o.) möglich wäre.
Folge wird jetzt sein, dass das TV-Gerät eben abgeschafft wird. Alternativ könnte amn auch "erheblichen technischen Aufwand" betreiben und das Empfangsteil ausbauen...
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