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Beweisgebühr

 
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diddi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Bananenrepublik

BeitragVerfasst am: 27.06.07, 20:19    Titel: Beweisgebühr Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

der Streitwert ist z.B. 7500,00 Euro. Das Gericht beschließt nach einer Verhandlung, einen Beweistermin anzusetzen, um über 2500 Euro des Streitwertes Klarheit zu bekommen. Nach alter Vergütung bekam der Anwalt ja eine Prozeßgebühr, Verhandlungsgebühr und eine Beweisgebühr .
Ist die Beweisgebühr nach dem Streitwert 7500 Euro, oder nach 2500 Euro anzusetzen.
Vielen Dank
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 28.06.07, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn noch nach BRAGO abgerechnet wird, ist die Beweisgebühr bei dem geschilderten Sachverhalt aus einem Streitwert von 2.500,- entstanden.
_________________
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diddi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.09.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Bananenrepublik

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::
Wenn noch nach BRAGO abgerechnet wird, ist die Beweisgebühr bei dem geschilderten Sachverhalt aus einem Streitwert von 2.500,- entstanden.


Das scheint sich aber bei Rechtsanwälten noch nicht rumgesprochen haben. Ich habe zwei Kostennoten ( von zei RA's ) in denen nach dem gesamten Streitwert abgerechnet wird.
Ist so etwas Betrug oder Untreue?
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde in den meißten solcher Fällen eher von gebührenrechtlicher Inkoptenz sprechen. Derartig arbeitende Kanzleien verrechnen sich normalerweise genauso häufig zu ihren Ungunsten. Oft berechnet der Anwalt die Kosten auch nicht selbst sondern eine ReNoGehilfin.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Grosser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2007
Beiträge: 165

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

diddi hat folgendes geschrieben::

Ist so etwas Betrug oder Untreue?


Weder noch.

Da scheint's bereits an der Schuldfähigkeit zu scheitern. Lachen
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norbertk
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.07.2007
Beiträge: 249

BeitragVerfasst am: 09.08.07, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Grosser hat folgendes geschrieben::
diddi hat folgendes geschrieben::

Ist so etwas Betrug oder Untreue?


Weder noch.

Da scheint's bereits an der Schuldfähigkeit zu scheitern. Lachen


Da ein Normalbürger kaum (ohne weiter Kosten) die Möglichkeit hat, eine Anwaltsrechnung zu prüfen, wäre ich mir bei Betrug nicht so sicher Sehr glücklich Denn ich glaube schon, dass im Zweifelssfalle eher zu ungunsten des Mandanten abgerechnet wird.

Viele Grüße
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