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Beratung zu billig?

 
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 11.07.07, 20:30    Titel: Beratung zu billig? Antworten mit Zitat

Hallo. Ich habe irgendwo gelesen, dass Rechtsanwälte verpflichtet sind, für ihre Tätigkeit eine angemessene Gebühr zu verlangen. Zum Beispiel mindestens die nach RVG, ausgenommen manche Fälle.
Bei der bekannten Platform für Rechtsberatungen durch Anwälte (die ich übrigens seit halber Stunde oder so aus unbekannten Gründen nicht erreichen kann Traurig ) gibt es immer wieder Fragen mit zu niedrigen Einsätzen. Dann bitten zwei Anwälte, den Einsatz auf 80 oder auf 100 Euro zu erhöhen. Die Fragen scheinen wirklich nicht einfach zu sein bzw. es sind mehrere. Dann findet sich nach zwei Tagen doch ein Anwalt, der die Fragen für 30 oder 40 Euro beantwortet. Also 2-3 Mal günstiger. Und er schreibt ziemlich ausführlich und geht auf die Fragen normal ein.

Ist das nicht zu billig? Kann dieser Anwalt deswegen Ärger kriegen?
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 14.07.07, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Warum antwortet niemand? Sagt, wenn ich die Frage schlecht gestellt habe.
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RA Volkersen
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Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 55
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne auf den speziellen Einzelfall einzugehen:

Grundsätzlich kann man ganz sicher sagen, dass auf der besagten Plattform sehr häufig zu echten Dumpingpreisen und damit ganz klar zu billig beraten wird.

Wenn man sich mal anschaut, was da häufig geboten wird: 10,- Euro für einen Rechtsrat (und das auch noch incl. Mehrwertsteuer) ist ja keine Seltenheit! Das heißt, dem antwortenden Anwalt bleiben ja nach Abzug der Mehrwertsteuer sowieso nur 8,40 und die muss er dann auch noch versteuern!

Nee, da kann man auch gleich kostenlos beraten, solche Preise sind ganz sicher nicht angemessen.

Mich ärgert so ein Gebaren ehrlich gesagt auch ziemlich. Kein Wunder, dass sich immer mehr die Auffassung breit macht, dass Rechtsberatung zu Schleuderpreisen oder sogar für lau zu haben sein müsste. Die Anwälte, die das mit dem Eingehen auf solche Preise unterstützen, graben sich damit über kurz oder lang ja nicht nur selbst das Wasser ab, sondern gleich auch der ganzen Branche mit.

Machen könnte man dagegen in vielen Fällen eigentlich schon was. Nur: Wo kein Kläger, da kein Richter.
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www.kanzlei-volkersen.de
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 16.08.07, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort Smilie. Ich dachte, auf diese Frage wird sich niemand melden...

Ich meinte eine bekannte Platform, also auf der der Mindestpreis 20€ beträgt. Ich melde mich noch...
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RA Volkersen
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Anmeldungsdatum: 16.08.2007
Beiträge: 55
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Na, wenigstens haben sie da jetzt einen Mindestumsatz eingefügt, das ist relativ neu.

Aber auch 20,-€ (incl. Mehrwertsteuer, die der Anwalt ja gleich wieder abführen muss) sind höchstens für extrem einfache Fragestellungen angemessen.

Man muss ja immer auch bedenken, dass der Anwalt das Geld noch versteuern und einen Jahresbeitrag an die Plattform bezahlen muss. Viel bleibt da nicht übrig.

Außerdem müssen die Anwälte, die dort tätig sind, die eingehenden Anfragen auf der Plattform ständig beobachten. Es ist ja nicht etwa so, dass man sich da einfach anmelden und dann gemütlich Anfrage um Anfrage abarbeiten kann. So viele neue Anfragen pro Tag, die den eigenen Rechtsgebieten entsprechen, gibt es ja auch nicht. Ein dort tätiger Anwalt verbringt also notgedrungen sehr viel Zeit da, ohne dass diese vergütet wird.

Die Grundidee dieser Plattform ist aber an sich sehr gut, wie ich finde. Es ist in der jetzigen Form nur leider nicht wirklich rentabel für einen Anwalt.
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www.kanzlei-volkersen.de
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 17.08.07, 11:34    Titel: Antworten mit Zitat

RA Volkersen hat folgendes geschrieben::

Die Grundidee dieser Plattform ist aber an sich sehr gut, wie ich finde. Es ist in der jetzigen Form nur leider nicht wirklich rentabel für einen Anwalt.


Das liegt aber an der Grundmentalität im Internet das alles möglichst kostenlos sein soll. Es ist schon erstaunlich, dass sich das in der jetzigen Form trägt.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 01:21    Titel: Antworten mit Zitat

Den Anwälten dort wird es wohl kaum um die 10 oder 20 Euro Honorar für die online-Auskunft gehen. Man hofft halt darauf, daß daraus ein Mandat wird.

Rentabler wäre es vielleicht, sich gar nicht erst daran zu beteiligen und stattdessen die dort tätigen Kollegen abzumahnen.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem Abmahnen ist eine interessante Idee. Ich werde dazu in einem anderen Unterforum eine Frage stellen Sehr glücklich.

Ich lese immer wider, dass die Anwälte eine Erhöhung des Einsatzes fordern. Ist ja auch in der Ausgangsfrage geschildert. Also geht es auch ums Geld.

Was für die Anwälte m.E. positiv ist: Durch ihre Antworten, z.T. Internetpräsenzen und Bewertungen kann ein Fremder sie als Fachleute einschätzen. Das ist m.E. viel besser, wenn ich viele Antworten eines RAs gelesen habe und sie mir gefallen haben, als wenn mir ein Bekannter erzählt, er würde diesem oder jenem Anwalt vertrauen.

Mir ist dort übrigens eine Rechtsanwältin aufgefallen. Zuerst schlecht, weil sie oft auf Fragen mit höheren Einsätzen kurze und wenig ausführliche Antworten gab. Manche Fragesteller haben sie auch entsprechend bewertet. Aber dann ist mir aufgefallen, dass ihre Antworten zwar immer noch relativ kurz sind, aber schon ausführlicher und für die jeweilige Fragestellung aus meiner Sicht hilfreich. Fazit: Es ist für die RAe oft möglich, auf dieser Plattform angemessen bezahlt zu werden. Na ja, je nachdem, was man als angemessen empfindet...
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Sengir
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Anmeldungsdatum: 21.09.2006
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Ich lese immer wider, dass die Anwälte eine Erhöhung des Einsatzes fordern. Ist ja auch in der Ausgangsfrage geschildert. Also geht es auch ums Geld.


Nach dem, was ich gesehen habe, hat sich aber (leider) noch immer irgendein Anwalt gefunden, der die gestellte(n) Frage(n) dann doch zum Mindesteinsatz von 20€ beantwortet hat.

Zitat:
Was für die Anwälte m.E. positiv ist: Durch ihre Antworten, z.T. Internetpräsenzen und Bewertungen kann ein Fremder sie als Fachleute einschätzen. Das ist m.E. viel besser, wenn ich viele Antworten eines RAs gelesen habe und sie mir gefallen haben, als wenn mir ein Bekannter erzählt, er würde diesem oder jenem Anwalt vertrauen.


Darum geht es den beteiligten Anwälten wohl auch. Winken Allerdings stellt sich dann halt wieder die Frage, ob der Anwalt, der "mir gefallen hat" nicht 700 km entfernt sitzt...

Zitat:
Fazit: Es ist für die RAe oft möglich, auf dieser Plattform angemessen bezahlt zu werden.


Das wage ich (wiederum leider) zu bezweifeln. 20€-Beratungen sind eigentlich für keinen Anwalt "angemessen". Insbesondere, weil auf der Plattform auch nicht genug Fragen eingestellt werden, als dass für jeden beteiligten Anwalt genug Anfragen abfallen würden...
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<- kein Anwalt. Mit Vorsicht zu genießen.
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 18.08.07, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

@Sengir: Deinem Beitrag kann ich ziemlich voll zustimmen. Nur damit hier nicht der Eindruck entsteht, auf der Plattform wären nur die Fragen für 20€, habe ich die letzten 44 beantworteten Fragen genommen und ausgerechnet, dass pro Frage durchschnittlich 34,32€ eingesetzt werden. Ohne USt sind das 28,84€. Trotzdem wenig. Aber die Anwälte antworten irgendwie freiwillig Mit den Augen rollen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

Aus der blanken Not heraus, lieber I-User. Du ahnst ja nicht, wie viele (gerade junge) Rechtsanwälte ihre Kanzlei als "Wohnzimmerkanzlei" aus ihrer Wohnung heraus betreiben (tue ich allerdings auch gerade vorübergehend Lachen ). Das Problem ist doch einfach, daß die Zahl der zugelassenen Anwälte unproportional gegenüber den Rechtsstreitigkeiten wächst - mit anderen Worten: die zu verteilenden Tortenstücke werden immer kleiner. Da versucht halt mancher, Internet-Plattformen als mehr oder weniger kostenlose oder kostenneutrale Werbung mitzunehmen.

Diese Problematik wird verstärkt durch die Öffnung des Marktes: zuerst kam die 2006er Novelle des RVG, mit der die außergerichtlichen Gebühren freigegeben wurden, so daß eine arrivierte größere Kanzlei in der Hoffnung, später die gerichtliche Vertretung zu übernehmen, die vorgerichtliche Beratung schon einmal zu Dumpingpreisen anbieten kann - auf der anderen Seite kommen die Junganwälte mit Wohnzimmerkanzleien und bieten (weil sie praktisch keine Betriebskosten haben und es dadurch können) ebenfalls Rechtsberatung zu Dumpingpreisen an, um zu überleben. Dazwischen werden die mittelständischen Kanzleien mit 2 - 4 Anwälten, wenn sie sich keine Nische geschaffen haben, aufgerieben. - Eine Sache, die in meinen Augen geeignet ist, die Qualität der Rechtsberatung entscheidend zu verschlechtern, weil es nun einmal in der Natur des Menschen liegt, sich für weniger Honorar weniger Mühe zu geben, und so letztlich zu einem Ansteigen der gerichtlichen Auseinandersetzungen führen wird, weil der Rechtsanwalt ein natives eigenes wirtschaftliches Interesse daran hat, die Partei in einen Prozeß zu verwickeln.

Dann kam zum 1. Juli 2007 die Novelle, wonach Voraussetzung für die Vertretung vor den OLGen (also Berufungsinstanz bei verhältnismäßig guten Streitwerten) die vorherige fünfjährige Zulassungspflicht wegfällt, so daß jeder neu zugelassene Rechtsanwalt heute sofort vor dem OLG vertreten darf (eine Geschichte, die in meinen Augen ebenfalls geeignet ist, die Qualität der Rechtsvertretung entscheidend negativ zu beeinflussen, da ein Junganwalt eben gerade nicht die Erfahrung hat wie ein "alter Hase"). Folge ist, daß den alteingesessenen Kanzleien da auch ein erhebliches "Stück vom Kuchen abgeschnitten" wird.

Und dann kommt als nächstes das Rechtsdienstleistungsgesetz, das die Rechtsberatung auch für andere Berufe öffnet - auch das nicht unbedingt ein Zeichen wachsender Qualität der Rechtsberatung, sondern meiner Meinung nach eine weitere "Gefahrenquelle", denn erst einmal wird - vor einer dann notwendigen "Marktbereinigung" - die Anzahl der Auseinandersetzungen über Falschberatungen rasant ansteigen.

Alles in allem sieht es also für die Anwaltschaft insgesamt nicht rosig aus. Ich habe daher Verständnis dafür, daß Kollegen Plattformen wie die in Rede stehende auch bei einem niedrigen Honorar nutzen, um auf sich aufmerksam zu machen. Wirtschaftlich ist das, wenn man gründlich arbeitet, aber mit Sicherheit nicht.

Aber die Zeiten waren auch in der Vergangenheit nicht immer rosig: ich meine mich da an eine sozialgerichtliche Entscheidung zu erinnern (finde sie aber im Netz gerade nicht), wonach die Kosten einer Anwaltsrobe als notwendige Berufskleidung im Rahmen der Sozialhilfe als Sonderbedarf vom Sozialamt zu übernehmen waren. Das sagt doch wohl eine ganze Menge über die soziale Lage einiger Rechtsanwälte aus...

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wusste nicht, dass manche Rechtsanwälte Sozialhilfe bekamen Geschockt. Aber ich kann die vielen Rechtsanwälte auch nicht reich machen. Wirtschafts"gesetze" (Angebot, Nachfrage, steuerliche Wirkungen) kann man schlecht umgehen. Wenn das RVG Preise vorschreibt, die über den Marktpreisen liegen (Annahme), dann entsteht Angebotsüberhang, also viele Rechtsanwälte, die wenig zu tun haben. Bei Richtigkeit der Annahme würde eine Abschaffung des RVG zu einer Durchschnittlichen Preissenkung und zu einer optimaleren Auslastung der Rechtsanwälte führen. Dann wäre Rechtsberatung eine Dienstleistung wie jede andere ohne vorgeschriebene Preise.

Motiwationswirkungen, also wirtschaftliche Anreize, viel oder wenig zu arbeiten, gut oder schlecht zu beraten, es zu einem Prozess kommen zu lassen oder nicht u.s.w. ist ein Thema für sich...

Aber andere Berufe sind zurzeit m.W. nicht für die Rechtsberatung zugelassen, außer dass die Rechtsberatung unmittelbar mit ihren Kernleistungen zusammenhängt.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 19.08.07, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, ich habe schon morgens bei einem Paketdienst bei der Abfertigung beschädigter Sendungen neben einem Anwalt gearbeitet. Und wenn ich so manchen Prozeß sehe, werde ich das Gefühl nicht los, daß finanzielle Gründe seitens des RA nicht völlig 'unschuldig' an dem Verfahren sind. Lachen
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
... Und dann kommt als nächstes das Rechtsdienstleistungsgesetz, das die Rechtsberatung auch für andere Berufe öffnet - auch das nicht unbedingt ein Zeichen wachsender Qualität der Rechtsberatung, sondern meiner Meinung nach eine weitere "Gefahrenquelle", denn erst einmal wird - vor einer dann notwendigen "Marktbereinigung" - die Anzahl der Auseinandersetzungen über Falschberatungen rasant ansteigen. ...


Hallo Metz, Winken

neben dem geplanten Rechtsdienstleistungsgesetz und der Justizmodernisierung sind es auch die Schiedsmänner und -frauen, die eine arge (nicht ARGE) Konkurrenz dar stellen. Prozesshanseln stehen schwere Zeiten bevor, weil die PkH nicht alle Prozeßkosten übernimmt. Die Rechtschutzversicherungen wollen auch nicht zahlen und schmeißen gerne die Versicherten, die mehr als 2 Prozesse im Jahr führen aus der Versichertengemeinschaft raus. Das Leben ist hart.

Dies merkten die Handwerksbetrieben seit dem Boom der Baumärkte. Mit Hartz IV läßt sich keine Anwältin oder Anwalt bezahlen. Gab es nicht mal einen Anwalt, der aus reiner Not Bundeskanzler wurde und dann mit der Agenda 2010 die Not der anderen erhöht hat? ... Wie hieß der noch mal? ... Der, der am Zaun stand? Mit den Augen rollen
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.08.07, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
...die eine arge (nicht ARGE) Konkurrenz dar stellen.
Lachen

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Die Rechtschutzversicherungen wollen auch nicht zahlen und schmeißen gerne die Versicherten, die mehr als 2 Prozesse im Jahr führen aus der Versichertengemeinschaft raus.
Ja, aber oft wollen die Versicherungen die Versicherten behalten, nur mit Selbstanteil von z.B. 150€ Ausrufezeichen. Dann ist der Tarif deswegen vielleicht auch noch billiger Idee. Falls die Versicherung den Versicherten nicht behalten will, lohnt es sich, selbst zu kündigen. Dann kann man nachher besser bei einer anderen Versicherung aufgenommen werden. Habe ich zumindest mal irgendwo gelesen.
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