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Wegfall des Zweigstellenverbotes (§ 28 BRAO)

 
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arcangel71
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Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 86

BeitragVerfasst am: 30.05.07, 14:13    Titel: Wegfall des Zweigstellenverbotes (§ 28 BRAO) Antworten mit Zitat

Zum 01.06.2007 fällt bekanntlich das Zweigstellenverbot aus § 28 BRAO weg.

Ist es nunmehr möglich als Zweigniederlassung z.B. seine Wohnung (inkl. entsprechendem Büro) als Zweigniederlassung anzugeben, ohne dass dort ein RA ständig persönlich vor Ort ist ?
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
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BeitragVerfasst am: 31.05.07, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Da § 28 BRAO schlicht gestrichen wurde, bleibt abzuwarten, welche Anforderungen an die Zweigstelle gestellt werden. Das Gesetz selbst sieht hier keine Voraussetzungen vor. Insofern wird abzuwarten sein, wie die Kammern (und sicherlich später auch die Rechtsprechung) die allgemeine Pflicht des § 5 BORA interpretieren. Steuerberater (und Wirtschaftsprüfer) müssen ja einen im Bereich der Zweigstelle niedergelassenen Berufsträger zum Leiter bestellen. Es gibt gute Gründe dafür und dagegen, es so zu machen. Ich meine, daß eine Anpassung der BORA entsprechend § 49 Abs. 3 S. 1 BOStB erfolgen wird und muß.
Es werden nun bestimmt Kollegen versuchen, Zweigstellen - und sei es in der privaten Küche - einzurichten. Abseits des Berufsrechts stellt sich jedoch in wohl 95% der Fälle die Frage, ob das a) organisatorisch, b) versicherungsrechtlich und c) steuerlich so sinnvoll ist.
Antwort: Ich würde es probieren (bitte erst ab 02.07.2007), denn § 27 BRAO n.F. sieht nur eine Anzeigepflicht vor. Sofern die Zweigstelle im Bereich einer anderen Kammer liegt, muß die Anzeige auch gegenüber der für die Zweigstelle zuständigen Kammer erfolgen.
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Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 14.06.07, 14:46    Titel: Antworten mit Zitat

siehe jetzt auch hier
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mwjm
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 23.08.07, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

und jetzt auch noch hier
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