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Lokalverbot wegen Strafanzeige gegen Wirt

 
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skayritera
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 723
Wohnort: Irgendwo im Schwarzwald

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 10:39    Titel: Lokalverbot wegen Strafanzeige gegen Wirt Antworten mit Zitat

Hallo,


Person A und sein Freund B sitzen im Lokal und Essen dort zur Mittag.

Im diesem Lokal sitzt ein weiterer Gast C der Betrunken ist und riesen Ärger macht, dann kommt der Gastwirt D mit dem Stiel von einer Axt und droht damit den Betrunkenen C wenn er nicht sofort dieses Lokal verlässt. Doch C lässt es darauf ankommen und bekommt schläge von dem Stiel.

Person A schaut (und auch die anderen Gäste) geschockt zu und nahm sein Handy und ruft die Polizei und B hat sein Handy auch raus geholt und hat das ganze mit der Handy-Cam gefilmt.


Der Betrunkener C ist raus geworfen und nach dem Person A und B bezahlt haben und den Lokal verlassen wollten, kam schon die Polizei entgegen.
Ein Polizist Fragt A ob er angerufen hat und A sagt Ja und erzählt eint Teil des Sachverhalts.

Person A und B wurden als Zeugen aufs Präsidium mitgenommen und sagen aus und B holt sein Handy heraus uns spielt das Video vor.
Eines Tages werden A und B als Zeugen bei Gericht geladen und dort sagten die auch aus. Person B Zeigt das Video auf seinem Handy auch den Richter.
Num Kommt der Moment indem D das letzte hat bzw. bevor das Urteil gesprochen wird sagt D zu Person A und B:
Zitat:

"Dann seit Ihr das gewesen! Ihr habt mich Angezeigt! So, Ihr beiden habt ab sofort Lokalverbot im meinem Lokal!"


Nun meine Frage:
Ist dieses Lokalverbot rechtens, auch dann wenn der prügelnder Wirt in den Knast kommt? Hat der Wirt auch dann das Hausrecht im seinem Lokal, wenn er im Knast sitzt?
_________________
Mfg Skayritera Winken
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

Es ist sein Lokal? Dann hat er wohl.
Das hat doch nix damit zu tun das er nu vorübergehend einen anderen Wohnsitz hat.

Mano
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Rolf22
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 24.07.07, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mal im Ernst: wer legt denn Wert darauf, weiterhin die Kneipe von diesem Proleten zu betreten?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.08.07, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::
Das hat doch nix damit zu tun das er nu vorübergehend einen anderen Wohnsitz hat.
Knast ist m.W. kein Wohnsitz i.S.d. §8 AO, weil der Insasse nicht selber frei entscheiden kann, wann er weggeht u.a. Winken Lachen
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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