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Bauliche Veränderung auf Balkon?

 
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Balkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.08.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 13:22    Titel: Bauliche Veränderung auf Balkon? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich plane im Herbst/Winter meine empfindlichen Pflanzen auf dem Balkon in einem Verschlag zu überwintern. Der Verschlag wäre so rund 2,50m hoch, 1,5 m breit und 60cm tief. Anlehnen würde er an der Hauswand.

Bauweise: Holzlatten, An den Seiten Styropor, Folie und auf dem Dach Plexiglas.

Ich hatte einen größeren Verschlag im letzten Jahr und habe diesen nach Prostest der anderen Mieter und des Hausmeisters (im Namen der Hausverwaltung) entfernt.

diesen Winter will ich vorsichtiger herangehen und aber mich nicht einfach unter Druck setzen lassen.

Daher die Frage, ist das rechtens oder benötige ich die Genehmingung der Hausverwaltung? Die lehnt das auf jeden Fall ab. Sturmschänden sind nicht zu erwarten - der Verschlag im letzten Jahr hilt dem Sturm stand, der den Hauptbahnhof (20km Entfernung) zum Teileinsturz brachte.

Was muss ich beachten bzw. was kann passieren wenn die Verwaltung den Abbau verlangt und ich mich weigere?

Gibt es hier brauchbare Gesetzestexte?

Schöne Grüße und Danke
Robert
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

um welches Land geht es ? Südafrika braucht keine Genehmigung, Schweiz ja! Und Spanien kann schwierig werden!

ulli
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Balkon
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.08.2007
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um Deutschland, besser gesagt um Brandenburg...

Schöne Grüße
Robert
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ulli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2007
Beiträge: 541

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Vorschlag: in der Rubrik " Mietrecht" fragen!

Ulli
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