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Eingriff in persl. Eigentum und Verhindg. Altersvorsorge

 
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siggi11
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 24.08.07, 15:47    Titel: Eingriff in persl. Eigentum und Verhindg. Altersvorsorge Antworten mit Zitat

Sorry, ich bin kein Verfassungsexperte. Was ich aber stark bezweifle, dass die momentane Praxis der Heranziehung von Kindern für die Pflegekosten ihrer Eltern mit der Verfassung in Übereinstimmung ist.
Meiner Meinung nach wir hier mit der Forderung von Elternunterhalt die Persönlichkeit, Sicherung der Existenz, Vorsorge für eigene Notsituationen oder das eigene Alter, massiv verletzt.

Beispiel: ein 50-jähriger Arbeitnehmer hat gerade 3 eigene Kinder großgezogen (konnte deshalb nichts für seine eigene Altersvorsorge zurücklegen), hat sich nützlich in die Gesellschaft durch sehr fleißige Arbeit (keinen Tag unter 10 Stunden, viele Überstunden) eingebracht, brav auch seine Steuern bezahlt (da er für Abschreibungsmodelle jeglicher Art weder Zeit noch Musse hatte) und nun kommt das Sozialamt und zwingt ihn (mit staatlicher Gewalt) alle seine Sparkonten, Wertsachen, möglichst noch das Girokonto mit allen Ausgeben, etc. offenzulegen. Seine 80 jährige Mutter hat sich nie mehr für ihn interessiert (auch als er Hilfe zur Betreuung der Kinder gebraucht hat (eins ist schwer behindert) und nun soll er für die Pfelge der Mutter zahlen (selber pflegen lehnt er aus o.g. Grund ab und geht auch nicht wegen räumlicher Distanz v. 500 Km)

Die Forderungen des Sozialamtes sind nach meinem Empfinden nicht mit einem Rechtsstaat zu vereinen da:

1. Der Betroffene seinen Beitrag für die Gesellschaft mit dem Aufziehen von 3 Kinder und fleißiger Arbeit mehr als viele andere geleistet hat (Übrigens hat er auch mehrere Ehrenämter, die er wohl jetzt aufgeben muß, da er seine Freizeit fürs Ausfüllen von sinnlosen Formularen des Sozialamtes, ggf. Rechtsstreit, etc. benötigt)

2. Der Betroffene auch ein Recht auf ausreichende Versorgung für sich selbst im Alter hat und vorrangig seine eigenen Kinder unterstüzten möchte, da diese beruflich nicht voll in die Spur bekommen (bzw. als Krankenschester, etc. auch Beruf haben, in denen sie anderen dienen aber nicht viel selbst verdienen)

3. (und das ist m.E. das Wesentliche)
Der Betroffene ja gar keinen Einfluss hat, ob seine Mtuter für die Pflege Geld anspart oder "verjubelt" (ich kenne Fälle da drehen alte Leute auf einmal durch, fahren 8 mal im Jahr auf Luxusreisen, lassen sich von Werbeangeboten über den Tisch ziehen und zahlen monatlich horente Summen für sinnlose Lexika, etc. )
Was kann der Betroffene denn machen, um diesen Vermögensverlust seiner Mutter zu verhindern (sie will mit ihm nicht verkehren - wie gesagt - und ist auch schon etwas dement um überhaupt die Sachlage zu verstehen)

So sehr ich verstehe, daß der Staat nicht alle Pflegeheimplätze bezahlen kann (obwohl auch im System was hier nicht stimmt, wenn eine Durchschnittsrente für die normale Altersunterkunft nicht ausreicht) können hier nicht den erwachsenen Kinder ihr selbst (!) errarbeites und angespartes Vermögens genommen werden.

Für mich ist dies eine vollkommen unakzeptable "Rauibrittermentalität" die wohl kaum im Sinne der Väter unseres Grundgesetzes liegen dürfte.

Bin gespannt auf Euere Beiträge !
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 24.08.07, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Staat prüft ob und inwieweit der Betroffene herangezogen werden kann. Eine Prüfung durch Auswertung der offenzulegenden Einkünfte wird ggf zur Bejahung eines Anspruchs oder Verneinung eines Anspruchs führen. BIslang wird ja wohl nur geprüft, und das ist in jedem Fallunbedenklich. Sind ja nicht alle Kinder so vorbildlich wie unser Vorzeigesteuerzahler. WENN eine Prüfung ergibt, dass da Eine Leistujngspflicht besteht (Kinder und Eltern haben nuneinmal gesetzlich im grundsatz füreinander einzustehen!), DANN darf gerne Protestiert werden. Aber solange NUR gerprüft wird.... das wird dem Staat schon zugebillligt werden müssen, dass er nicht bei jedem Kind eine unbilligkeit von vornherein annimmt.
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siggi11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 25.08.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

es geht nicht nur um die Prüfung, sonder letztendlich darum, dass dann schliesslich der als "Unterhaltspflichtige" bezeichnete Bürger seines mühsam angesparten Vermögens bzw. Altersvorsorge beraubt wird, ohne dass eine Möglichkeit has dies im Vorfeld zu verhindern.

Wenn Kinder ihr Leben nicht in den Griff bekommen und die Eltern die Kinder finanziell unterstützen müssen, kann man sage, sie hätten sie besser erziehen müssen.

Bei Unterhalt für getrennten / geschiedenen Partner bzw. Kinder davon sind Dinge vorausgegangen, die man hätte (mehr oder weniger) beeinflussen könnne.

Die Altersvorsorge der Eltern können Kinder aber nicht beeinflussen. Wieso müssen sie dann zahlen ?
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fontane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

siggi11 hat folgendes geschrieben::
.....Wieso müssen sie dann zahlen ?


Na, weil sie eben die Kinder sind, es besteht eine besondere Bindung, ein besonderer Schutz und besondere Pflicht. Dass das im Einzelfall mal nicht "musterhaft" ausgeprägt ist, steht der gesetzlichen Regelung nicht entgegen.
Da die Kinder gegenüber den Eltern höhere Selbstbehalte haben, ist den geschilderten Argumenten vom Gesetzgeber Rechnung getragen worden.
Falls das Verhältnis zerstört bzw belastet sein sollte, könnte man im Zweifel Verwirkung prüfen und reklamieren, wie in anderen Unterhaltssachen auch, freilich gelten da harte Maßstäbe.
Ich finde persönlich, dass der Elternunterhalt durch die Verfassung gedeckt ist. (Was nicht unbedingt heißt, dass ich alle diese Regelungen für gut halte.)
Grüße
fontane
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