Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kostenerstattung einer Abmahnung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kostenerstattung einer Abmahnung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
meisterproper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.04.2007
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 29.08.07, 20:30    Titel: Kostenerstattung einer Abmahnung Antworten mit Zitat

Hallo,

regelmäßig stellt sich in diversen Foren die Frage der Kostenerstattung des Abmahners nach Abgabe der strafbewerten Unterlassungserklärung.

Beispiel:

Eine Kleinigkeit im Impressum vergessen, die Angabe der Ust-ID.
Also auch für einen Rechtsanwalt eine sehr einfache Sache. Ein Brief wird geschrieben, mehr nicht.

RA setzt den Streitwert viel zu hoch an (50.000,-EUR) und verlangt 1,3 Geschäftgebühr lt. RVG ca. 1200 EURO.

Was sollte der Abgemahnte bezahlen? Ich habe bei google Beiträge gefunden, da ist in ganz einfachen außergerichtlichen Verfahren die 0,3 Geschäftsgebühr genannt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 03:25    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Anwaltsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

0,3er Gebühren gibt es für Schreiben einfacher Art. Dies ist bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen meiner Auffassung nicht gegeben, da ja jede einzelne Abmahnung individuell geprüft werden muss. (sonst wäre es eine Serienabmahnung).

Anzusetzen wäre vielmehr beim Gegenstandswert. Hier kann man sich ein bisschen durch die Urteile klicken und nach niedrigeren Werten Ausschau halten.


Wenn der rechtmäßig Abgemahnte die Unterlassungserklärung abgibt und die Anwaltskosten 1,3 aus Streitwert X bezahlt, müsste der Anwalt für die Differenz klagen. Dies ist 1) ein geringer Streitwert, somit auch für den Abgemahnten verkraftbar, 2) eine Gelegenheit, die geforderte Gebühr vom Gericht günstig überprüfen zu lassen.
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.08.07, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei ich konkret bei nicht angegebener USt-IdNr auch den unzulässigen wettbewerbsrechtlichen Vorteil nicht sehe, somit eine Abmahnung hier ohnehin für wenig erfolgversprechend halte.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.