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Privat Auto Restwertleasing

 
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dragp
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.08.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 15:23    Titel: Privat Auto Restwertleasing Antworten mit Zitat

Hallo erst mal.


Weiß jemand wie hoch das Risiko ist, das man das geleaste Auto wegen eines

sehr geringen Restwerts NICHT zurückbekommt?


Haben folgendes Angebot des (die Marke tut nichts zur Sache) als
PRIVATLEUTE unterschrieben:

LIstenpreis: 16.679,01

Leasingpreis 14.479,50

sowie sehr anständige Anzahlung für Altwagen und unbezahlte Extras


Leasing Sonderzahlung 8.339,50 Euro

zzgl. Leasingrate für 30 Monate 151,50 sprich 4.545,- Euro

zzgl. Restwert 1.595,00.



Am Leasingende werden ca. 62.500 km gefahren worden sein.

Der "REALE" Restwert wird ganz sicher DEUTLICH über dem Restwert laut

Leasingvertrag liegen.


Eine vorrangige Kaufoption für uns (Leasingnehmer) sei UNMÖGLICH laut dem Verkäufer.
Außerdem sei NUR über Leasing solch ein Rabatt möglich und wir könnten das durch die verhinderte Barzahlung vorhanden Geld ja anlegen und für uns arbeiten lassen.

1) Kann man das Verhandeln?

2) Doch Abzocke?

3) Alles ganz easy und geschäftsüblich, das der Leasingnehmer KEIN Recht auf den Eigentumswerwerb hat?


Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!


Peter
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vergessen Sie mal das Blabla vom Autoverkäufer und lesen Sie den Leasingvertrag.

Beim Restwertleasing trägt der Kunde das Risiko, daß das Fahrzeug zum Vertragsende noch einen bestimmten Restwert hat.
Für Privatpersonen ist deshalb ein Kilometerleasingvertrag meist besser kalkulierbar.

Liegt der Restwert bei Vertragsende unter dem kalkulierten Wert, zahlt der Kunde die Differenz.
Liegt der Restwert bei Vertragsende über dem kalkulierten Wert, muß der Leasinggeber dem Kunden die Differenz auszahlen.

Weiterhin hat der Kunde ein Vorkaufsrecht zum Vertragsende, das heisst, der Leasingnehmer kann das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert ablösen, egal, was das Fahrzeug dann tatsächlich wert sein sollte.

Grundsätzlich kann man alles frei verhandeln. Und wenn nicht - es gibt viele nette Händler und viele schöne Autos. Winken
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 01.09.07, 11:56    Titel: Re: Privat Auto Restwertleasing Antworten mit Zitat

dragp hat folgendes geschrieben::

Weiß jemand wie hoch das Risiko ist, das man das geleaste Auto wegen eines
sehr geringen Restwerts NICHT zurückbekommt?


Sehr hoch. Wenn der Marktwert über dem Restwert liegt, passiert folgendes:

Entwede wird das Auto zum Marktwert abzgl. einer etwaigen Mehrerlösbeteiligung an den Leasingnehmer verkauft oder das Auto wird zum Marktwert an einen Dritten verkauft. Die Mehrerlösbeteiligung wird dann an den Leasingnehmer erstattet.

Voraussetzung ist aber, daß der Leasingvertrag auch eine Regelung über eine Mehrerlösbeteiligung enthält. Kann sein, muß aber nicht !!!

dragp hat folgendes geschrieben::

Eine vorrangige Kaufoption für uns (Leasingnehmer) sei UNMÖGLICH laut dem Verkäufer.
Außerdem sei NUR über Leasing solch ein Rabatt möglich und wir könnten das durch die verhinderte Barzahlung vorhanden Geld ja anlegen und für uns arbeiten lassen.


Korrekt, beim Restwert oder Kilometerleasing gibt es keine Kaufoption.

dragp hat folgendes geschrieben::

1) Kann man das Verhandeln?


Sicher, wird aber nichts bringen.

dragp hat folgendes geschrieben::

2) Doch Abzocke?


Nein, so sind Leasingverträge nun einmal.

dragp hat folgendes geschrieben::

3) Alles ganz easy und geschäftsüblich, das der Leasingnehmer KEIN Recht auf den Eigentumswerwerb hat?


Auch korrekt. Bei keiner Leasingvertragsform gibt es das RECHT auf Eigentumserwerb. Das Immobilienleasing jetzt mal außen vor gelassen.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 01.09.07, 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::


Weiterhin hat der Kunde ein Vorkaufsrecht zum Vertragsende, das heisst, der Leasingnehmer kann das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert ablösen, egal, was das Fahrzeug dann tatsächlich wert sein sollte.



Falsch, und das solltest Du eigentlich wissen.

Der LN hat nur die Pflicht zum Restwert zu kaufen, aber NIEMALS das Recht. Die Pflicht wird von der LG dann in Anspruch genommen, wenn der Marktwerter unter dem Restwert liegt.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.09.07, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::


Weiterhin hat der Kunde ein Vorkaufsrecht zum Vertragsende, das heisst, der Leasingnehmer kann das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert ablösen, egal, was das Fahrzeug dann tatsächlich wert sein sollte.



Falsch, und das solltest Du eigentlich wissen.

Der LN hat nur die Pflicht zum Restwert zu kaufen, aber NIEMALS das Recht. Die Pflicht wird von der LG dann in Anspruch genommen, wenn der Marktwerter unter dem Restwert liegt.

Ja, ich weiss es zufällig, da ich einige Leasingverträge bei verschiedenen Leasinggesellschaften abgeschlossen habe (Fahrzeuge, EDV-Hardware, Fotokopierer, Büromöbel usw.), die alle eines gemeinsam haben: Die Laufzeiten der Leasingverträge orientieren sich an den steuerlich möglichen kürzesten Abschreibungsfristen. Die Leasingraten sind so gewählt, dass der Restwert bei Vertragsende jeweils so niedrig wie möglich ist und im Idealfall 1,- € beträgt. Und, ich habe in jedem Fall als Leasingnehmer ein Vorkaufsrecht zum Vertragsende.

Und seit wann soll Verhandeln "nichts bringen"? Ist doch der Lieblingssport unter Kaufleuten ... Mit den Augen rollen
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 02.09.07, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es mag sein, daß es LG gibt, die es so handhaben, aber es ist nicht leasingtypisch. Wobei aber schon die Vertragsart entscheidend ist. Bestimmte wie die von Dir aufgezählte Objekte werden gern über Vollamortisation geleast. Es bleibt also kein Restwert mehr offen. Das bedeutet aber keinesfalls, was viele aber denken, daß nach Ablauf des VA-Vertrages das Objekt automatisch dem LN gehört, weil er ja alles bezahlt hat !!!

Bei den VA-Verträgen hat der LN eine Kaufoption, sogesehen schon ein Vorkaufsrecht, aber nur bei VA-Verträgen und nicht bei Restwertverträgen.

Die Kaufoption bezieht sich entweder auf den Restbuchwert oder auf den niedrigeren gemeinen Zeitwert. Läuft der VA-Vertrag also auf 90 % der AFA-Zeit, was er maximal darf, so beträgt der Buchwert 10 % und somit ist dies der Kaufpreis. Liegt der Zeitwert aber darunter, was im Nomalfall bei Hardware, Druckern, Kopierern und ähnlichem Zeugs der Fall sein dürfte, liegt der Kaufpreis entsprechend niedriger. Meistens wird dann noch eine oder zwei Raten als Kaufpreis genommen.

Ich weiß wovon ich rede, denn ich arbeite seit annähernd 14 Jahren in der Leasingbranche Verlegen
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 02.09.07, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Das bedeutet aber keinesfalls, was viele aber denken, daß nach Ablauf des VA-Vertrages das Objekt automatisch dem LN gehört, weil er ja alles bezahlt hat !!!

Das habe ich aber auch zu keiner Zeit behauptet. Ich habe vielmehr von der Option der Übernahme (= Kauf!) des Leasingobjekts nach Ablauf des Leasingvertrages durch den Leasingnehmer gesprochen.

Die Option, dass ich das darf (= Vorkaufsrecht) würde ich als Leasingnehmer immer mit in den Leasingvertrag aufnehmen lassen, wenn es nicht sowieso bereits drinsteht. Ich habe bisher noch nicht einen Leasinggeber gesehen, der sich dagegen gesträubt hätte, und wenn doch, dann gibt es immer noch die Verhandlungsoption inkl. dem Hinweis, dass es in D ziemlich viele Leasinggesellschaften gibt.

Es macht für einen Leasingnehmer keinen Sinn, einen Fotokopierer, der 10.000 € gekostet hat und über 36 Monate Vollarmortisation geleast wurde, nach 36 Monaten an den Leasinggeber zurückzugeben, weil so ein Gerät bei entsprechender Wartung auch 10 Jahre hält, und er sich so bereits nach 36 Monaten ein neues Gerät anschaffen müsste. Weiterhin kenne ich auch kaum einen Leasinggeber, der sich um einen gebrauchten Fotokopierer schlagen würde, von daher kommt es nach Ablauf der 36 Monate zu einem Kaufvertrag über meinetwegen 247,43 € Restwert und der Fotokopierer bleibt da, wo er ist.

Um mal bei dem Beispiel des Threaderstellers zu bleiben: Er möchte einen Neuwagen im Wert von 16.700 € käuflich erwerben und abzüglich Rabatt und einer Anzahlung nur rund 6.000 € (inkl. Restwert) davon finanzieren. Ich kenne kaum eine Bank, die das nicht sofort machen würde, egal ob klassische Finanzierung oder Leasing. Der Mann ist überhaupt nicht auf die Hausbank- bzw. Leasinggesellschaft des Fahrzeugherstellers angewiesen, wenn die ihm unangemessene Bedingungen aufdiktieren wollte.
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