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Unrechtmäßige Veröffentlichung v. bestandener Abiturprüfung

 
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böhmenbomber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 16:42    Titel: Unrechtmäßige Veröffentlichung v. bestandener Abiturprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

jedes Jahr werden in regionalen bzw. auch überregionalen Zeitungen (ganz nach Region) die Namen derjenigen veröffentlicht die erfolgreich das Abitur bestanden haben. Dies geschieht ohne Wissen und Einverständnis der Betroffenen. Ist diese Praxis rechtmäßig? Welche Ansprüche könnten einem zustehen? Es kann doch nicht sein, dass Hinz und Kunz sich darüber informieren können ob der Nachbar das Abitur bestanden hat.
Ich wäre wirklich dankbar für Aufklärung über diese Sachlage.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 17.07.07, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage hab ich mir beim Blättern dieses Jahr auch gestellt...
*unauffälligmitles*
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Unterlassungsanspruch.

Den verfassungsrechtlichen Bezug sehe ich aber nicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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böhmenbomber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wußte ehrlich gesagt nicht in welche Kategorie ich die Anfrage posten sollte. Besteht bei so einem Fall auch die Mögichkeit auf finanziellen Schadenersatz in irgendeiner Form?
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 18.07.07, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Schadensersatzanspruch setzt einen Schaden voraus. Welchen Schaden habe ich, wenn in der Zeitung steht, dass ich das Abitur bestanden habe?

Gruß,
moro
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 19.07.07, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht möchte der Fragesteller ja gegen die Praxis an sich vorgehen, weil aus der Nichterwähnung seines Namens automatisch folgen würde, daß er das Abitur nicht bestanden hat?
Dem könnte man natürlich entgegenhalten, daß es durchaus denkbar wäre, daß auch Besteher dann nicht veröffentlicht werden, wenn sie dem widersprochen haben, folglich sich für einen objektiven Dritten eben nicht zwangsläufig der Schluß ergibt "A steht nicht drin, also hat A nicht bestanden". Dann wäre auch auf der Schiene nichts zu machen.
_________________
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böhmenbomber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 10:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zu aller Beruhigung, ich habe vor fünf Jahren bestanden Smilie. Zudem habe ich vor fünf Jahren bereits einer anderen überregionalen Zeitung verboten mein Bestehen zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung in noch einer weiteren großen überregionalen Zeitung ist mir damals nicht bekannt gewesen. Da ich regelmäßig alle paar Monate
meinen Namen in google eingebe um zu schauen ob jemand Schindluder damit treibt, ist mir dieser zweite Fall erst jetzt aufgefallen, der sonst auch nie in den Suchergebnissen erschien. Vielleicht wurde die Online-Stellung älterer Bestände erst jetzt vorgenommen, wer weiß. Nur hat es mich halt damals schon unglaublich geärgert, dass sowas überhaupt möglich ist. Die Aufforderung zur Entfernung meines Namens bei ersterem Printerzeugnis erfolgte auch rasch mit dem Hinweis auf ,,ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Tatsache ist, dass mein Bestehen des Abiturs zusätzlich mit der Erwähnung der Schule einhergeht (in beiden Fällen) und ich dem bestimmt nie zugestimmt hätte. Meine Nachbarn geht es einen feuchten Kericht an, was ich habe oder nicht habe.
Zudem ist es so, dass in den erfolgten Printauflagen eine Löschung wohl offensichtlicherweise nicht erfolgen kann. Wenn jemand also weiter recherchiert wird er nach wie vor herausfinden können welchen Schulabschluß ich erworben habe und wo! ich das getan habe, ein absolutes Unding in meinen Augen. Ich bin gar nicht zwangsweise darauf aus Schadenersatz zu verlangen, nur hätte ich gerne das der Feind in irgendeiner Weise ,,bluten" muß. Wenn ich einen Unterlassungsanspruch geltend mache, kann man dann davon ausgehen, daß die Zeitungsverlage eine Strafe bezahlen müssten?
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Agent Provocateur
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 667

BeitragVerfasst am: 20.07.07, 11:17    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Unterlassungsanspruch.

Den verfassungsrechtlichen Bezug sehe ich aber nicht.



Es könnte der Schutzbereich des APR (zB informationelle Selbstbestimmung) gemäß Art. 2 I i.V.m 1 I GG eröffnet sein. Eingriffshandlung könnte in diesem Fall die Weitergabe der Daten durch das Schulamt oder die Schule an die betreffende Zeitung sein.
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moro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 1438

BeitragVerfasst am: 21.07.07, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

böhmenbomber hat folgendes geschrieben::
nur hätte ich gerne das der Feind in irgendeiner Weise ,,bluten" muß


"der Feind", "bluten" - weil das bestandene Abitur in der Zeitung stand. Meine Güte.

Man muss sich halt entscheiden, ob man als Robinson allein auf der Insel lebt - komplett nach eigenen Vorstellungen. Oder in einem sozialen Umfeld, in dem man wahrgenommen wird, und von dem man nicht verlangen kann, in jeder Hinsicht wie unter einer Tarnkappe lebend behandelt zu werden.

Gruß,
moro
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böhmenbomber
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.07.2007
Beiträge: 43

BeitragVerfasst am: 22.07.07, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

hier geht`s ums Prinzip, also bitte Smilie
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Hasenherz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.08.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 27.08.07, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Dies geschieht ohne Wissen und Einverständnis der Betroffenen.

Zumindest am Abendgymnasium in unserer (Nachbar-)Stadt hat man die Möglichkeit eine entsprechende Erklärung zu unterzeichnen, damit der Name veröffentlicht werden darf. Unterzeichnet man nicht -> kein Einverständnis.
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

böhmenbomber hat folgendes geschrieben::
hier geht`s ums Prinzip, also bitte Smilie
das sind im Allgemeinen die besten Einwände. Traurig

Anprechpartner ist die Schule, die die Namen ja an die Presse weitergibt.
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Koni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.08.07, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Bei solchen Aussagen -
Zitat:
nur hätte ich gerne das der Feind in irgendeiner Weise ,,bluten" muß

- möchte ich hier mal nur den §226 BGB in den Raum werfen Traurig . Passt der hier? Mit den Augen rollen

Was nicht bedeuten soll das ich nicht für einen besseren Datenschutz bin.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 03.09.07, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mein Abitur ist zwar schon 20 Jahre her. Dennoch errinnere ich mich, dass die Abiturzeugnisse im Rahmen einer öffentlichen Feierstunde verliehen wurden. Da war auch die Lokalpresse dabei.

Wenn mein Name also in der Zeitung stand, war das evtl. also kein Verstoß gegen den Datenschutz durch meine Schule sondern einfach nur gute Beobachtungsgabe des Journalisten.

In diesem Fall hilft auch ein ausdrückliches Verbot der Veröffentlichung an die Lokalzeitung nix. Da hilft nur fernbleiben von allen öffentlichen Veranstaltungen, die einen in den Zusammenhang mit der Schule bringen.

Wichtig ist auch, sich später niemals an einer Uni einzuschreiben. Hieraus könnte der böswillige Reporter implizit schliessen, dass man das Abi bestanden hat.

Der einfachste Weg scheint mir zu sein: Schule rechtzeitig vor dem Abi abbrechen.
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