Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Transportfirma A sollte Holz laut Auftrag im Nass/Wasserlager (wo eine ständige automatische Berieselung stattfindet) der Firma B lagern.
Dieses ausgeschilderte "Nass/Wasserlager" umfasst aber auch einen Trockenlagerbereich.
Firma A lagerte die Ware im Trockenbereich wodurch die Ware wertlos wurde.
Wasserlager ist saisonal (im Sommer) und war zu diesem Zeitpunkt in Betrieb.
Firma A war mit den Örtlichkeiten des Lagers bekannt, also nicht zum ersten Mal dort.
Also nach meinem unmaßgeblichen Judiz erfordert die ordnungsgemäße Erfüllung eines Lagerauftrags von Holz
SoissesRecht hat folgendes geschrieben::
im Nass/Wasserlager (wo eine ständige automatische Berieselung stattfindet) der Firma B
(habbich noch NIE von gehört, aber darum schätze ich dieses Forum, werden demnächst wieder mal mein Wissen bei den Kollegen prostituieren) eine Lagerung im Feuchten und eben nicht im Trockenbereich.... sonst wäre wohl die exakte räumlioche Zuordnung überflüssig.
Danke an Exrichter! Ja, hab' ich mir gedacht, dass so was nicht ganz alltäglich ist ...
Das Problem ist, das Lager wird "Nass bzw. Wasserlager" gennannt und ist auch so ausgeschildert, aber dort befindet sich auch ein nicht separat ausgeschilderter Trockenlagerungsbereich! (chaotisch, ich weiss, und gar nicht mein Ding)
In der Branche bedeutet Wasserlager automatisch, dass dort berieselt wird (damit das Holz im Sommer nicht rissig wird und Würmer bekommt ). Kann die Transportfirma ihren Auftrag als sachgemäß erfüllt betrachten, da das Holz ja im ausgewiesenen Nasslager abgelagert wurde, aber eben im trockenen Bereich. Oder ist das nur Wortklauberei?
Wie gesagt, in der Branche weiss man immer, was gemeint ist, auch wenn nicht extra das Wort "Berieselung" in der Auftragserteilung erwähnt wird.
Sorry wenn ich mich etwas wiederholt habe, seht's dem Greenhorn nach...
Also nach meinem unmaßgeblichen Judiz erfordert die ordnungsgemäße Erfüllung eines Lagerauftrags von Holz
SoissesRecht hat folgendes geschrieben::
im Nass/Wasserlager (wo eine ständige automatische Berieselung stattfindet) der Firma B
(habbich noch NIE von gehört, aber darum schätze ich dieses Forum, werden demnächst wieder mal mein Wissen bei den Kollegen prostituieren) eine Lagerung im Feuchten und eben nicht im Trockenbereich.... sonst wäre wohl die exakte räumlioche Zuordnung überflüssig.
Hallo,
Für mich klingt das so, dass Transporteur Harry Hurtig (huch jetzt habe ich doch einen Namen genannt, wird der gelöscht?) den Transportarutrag erhielt, an den Lagerhalter Alois Matschboden (der nächste Name) eine Sendung zu liefern. Von einem Lagerauftrag an Firma Hurtig kann ich nichts erkennen.
Somit wäre noch zu prüfen, ob im Lagerauftrag eine entsprechende Behandlung des Gutes vereinbart war. _________________ mfg
Wenn der Harry das Holz automatisch im richtigen Bereich des Lagers abgelegt hätte, dann wäre es dort auch automatisch vom Alois berieselt worden.
Hat der Harry nicht, sondern alles einfach im trockenen Bereich abgelagert, der nie berieselt wird, weil dort gar keine Anlage aufgebaut ist.
Es ist nicht gebräuchlich, dass der Spediteur das Holz an die Firma übergibt oder sich dort meldet und einen Platz zugewiesen bekommt. Der Alois geht halt davon aus, dass die Leute ihr Holz am richtigen Platz ablegen.... :
Würde mich mal interessieren, ob es zu was (oder ähnlichem) überhaupt urteile gibt??
Wenn der Harry das Holz automatisch im richtigen Bereich des Lagers abgelegt hätte, dann wäre es dort auch automatisch vom Alois berieselt worden.
Hat der Harry nicht, sondern alles einfach im trockenen Bereich abgelagert, der nie berieselt wird, weil dort gar keine Anlage aufgebaut ist.
Es ist nicht gebräuchlich, dass der Spediteur das Holz an die Firma übergibt oder sich dort meldet und einen Platz zugewiesen bekommt. Der Alois geht halt davon aus, dass die Leute ihr Holz am richtigen Platz ablegen.... :
Würde mich mal interessieren, ob es zu was (oder ähnlichem) überhaupt urteile gibt??
Wie lautet denn genau der Auftrag an Harry? Anlieferung an an Alois' Postadresse oder mit bestimmter Abladestelle? Hatte Harry den Auftrag für die Berieselung zu sorgen oder Alois? _________________ mfg
Hatte Alois eine Vertragliche-Verpflichtung das Holz nass zu halten? Und wenn ja, mit wem? Sollte also Harry Hurtig selber den Auftrag erhalten haben: Lagern Sie dass Holz für mich nass ein, so könnte der Auftraggeber regress von Harry fordern wenn`s nicht gemacht wurde und ein Schaden entstanden ist. Sollte Harry als Unterauftragsnehmer Alois Matschboden beauftragt haben"Halte das Zeuch nass", kann er diese Regressforderung an Matschboden weiterreichen. Hat aber der Auftraggeber mit Alois Matschboden direkt Vertraglich vereinbart "Der Harry kommt und bringt dir Holz, halte es nass" und Alois sagt OK mach isch", dann ist Harry fein raus. Matschboden sollte aber das trockene Holz besser kennzeichnen und sich eine Sonderfreigabe holen um den Schaden zu begrenzen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.