Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - testament/erbe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

testament/erbe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
max
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 13:53    Titel: testament/erbe Antworten mit Zitat

Hallo!ich habe mal eine frage zu einem testament.meine mutter besitz ein haus und ist geschieden.sie möchte jetzt ihren lebensgefährten heiraten,der selbst auch 2 kinder hat.wie kann man es festhalten das diese kinder v.erbe ausgschlossen werden?das haus soll mal der enkel erben,wie geht man vor?

ich bedanke mich für jede Info[/b]
Nach oben
wilma
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 20:36    Titel: Re: testament/erbe Antworten mit Zitat

vom Erbe kann man die Kinder durch testamentarische Verfügung ausschließen (enterben) . Das Pflichtteil kann man i.d.R. nicht entziehen. Das heißt im Klartext, wenn Ihre Mutter vor Ihrem Mann stirbt und kein Testament macht, erbt er die Hälfte des Hauses und nach seinem Tod erben diesen Teil seine Kinder. Nun kann ihre Mutter ihren Eheman enterben, dann hat er den Erben gegenüber einen Anspruch aufs Pflichtteil, das ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Oder aber der Gatte enterbt seine Kinder, dann haben aberdiese wiederum einen Pflichtteilsanspruch. Am besten, Sie konsultieren einen Notar, der setzt alles so auf, wie gewünscht und im ERnstfall braucht man dann keinen Erbschein, der genausoviel kostet wie das notarielle Testament.

Wilma
Nach oben
Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.09.04, 13:31    Titel: Re: testament/erbe Antworten mit Zitat

Dieses Problem lässt sich erbrechtlich nur so vernünftig lösen, dass die zukünftigen Eheleute einen Erbvertrag abschliessen, wonach der Enkel nach dem Tod des Längstlebenden Erbe des Hauses werden soll.

Will man die Pflichtteilsansprüche der Kindes des Ehemannes in Bezug auf das Haus vollständig ausschliessen, müsste das Haus - am besten noch vor der Heirat - gegen Einräumung eines lebenslangen Wohnrechts für die Mutter und deren neuen Mann auf den Enkel übertragen werden.

Gruss Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Erbrecht / Schenkungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.