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Verfasst am: 09.09.07, 15:29 Titel: Rechtswrkung von EGH Urteilen
Ich habe die folgende Frage zum europäischen Recht:
Stellt der EGH die Unvereinbarkeit zwischen dem EGV und eine Bundesgesetz fest, so muss der Gesetzgeber das entsprechende Gesetz gemäss Art. 228 ändern. Wenn jedoch aus dem Urteil und dem darauf geänderten Gesetz sich neue Anspruche ergeben, kann die betreffende Person diese Leistungen rückwirkend fordern?
Es besteht die Möglichkeit, dass der EGH die Unvereinbarkeit des Art. 18 mit dem BAföG feststellt (Verfahren C-11/06). Das würde bedeuten, dass seit 1993 diese Unvereinbarkeit bestanden hat, und dass sich aus der Änderung der Anspruchskreis für die Förderung vergrössert wird. Können diese neuen Anspruchsgruppen ihre Ansprüche aus dem BAföG rückwirkend einfordern???
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