Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verbot der Pflichtarbeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verbot der Pflichtarbeit
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
... Wenn sich Europa oder die Welt jetzt was weiß ich in eine Richtung entwickelt und irgendwann unsere Verfassungs obsolet werden sollte bzw. wir eine neue brauchen, dann können wir uns via 146 des Grundgesetzes entledigen. ...
Zustimmung. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.06.07, 23:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Da steht aber "nach der Vollendung..." gilt das Grundgesetz usw.
Es geht nicht darum "wenn die Einheit hergestellt ist, besteht die Möglichkeit, eine neue Verfassung zu beschließen oder das Grundgesetz zu behalten".
Deshalb sehe ich keinen Grund, warum Art. 146 "gegenstandslos" sein sollte.

Zustimmung. Art. 146 GG hat die heutige Fassung gerade im Zuge der Wiedervereinigung erhalten.
Es ist absolut unstrittig, dass Art. 146 GG das heutige Gebiet Deutschlands meint (erst recht seit die deutschen Ansprüche auf die sog. deutschen Ostgebiete (die, bei denen in alten Atlanten gerne noch "z.Zt. unter polnischer Verwaltung" steht) durch den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag aufgegeben wurden. Art. 146 stellt gerade klar, dass die Einheit Deutschlands vollendet ist.
Zitat:
Wenn sich Europa oder die Welt jetzt was weiß ich in eine Richtung entwickelt und irgendwann unsere Verfassungs obsolet werden sollte bzw. wir eine neue brauchen, dann können wir uns via 146 des Grundgesetzes entledigen.

Yupp, allerdings nicht erst dann, sondern wann immer es beliebt.

Wobei Art. 146 GG staatsrechtlich gesehen sowieso überflüssig ist, denn das eine neue Verfassung eine alte ablöst, ist unbestritten und müsste gar nicht explizit geregelt sein.
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 09.06.07, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Morgen zusammen, Winken

die Wahrscheinlichkeit, daß das Grundgesetz wegen der 1-Euro-Jobs verändert oder gar ganz neu gefaßt wird, dürfte wohl gering sein. Winken

Der Begriff "1-Euro-Job" in erregten Diskussionen zur Zwangsarbeit in Bezug die auf Menschenrechte ist zudem ein untauglicher Kampfbegriff.

Ich halte es für unzulässig, daß die Mietzahlung und die Hilfe zum Lebensunterhalt bei der Diskussion immer sehr schnell ausgeblendet, bzw. von Anfang an nicht mit berücksichtigt werden. Eine alleinstehende Person mit eigener Wohnung erhält ein ALG II in Höhe von ca. 645,- € . Das ALG II wird von allen Steuerzahlern gezahlt, da das ALG II aus Steuermitteln finanziert wird.

Die sog. '1-Euro-Jobber' arbeiten bis zu 30 Std. in der Woche oder 6 Stunden am Tag. Sie kommen damit auf eine durchschnittliche Arbeitszeit von 129 Std. im Monat. Wird nun das ALG II und die verbleibene Mehraufwandsentschädigung durch die monatliche Arbeitszeit geteilt, dann ergibt sich ein rechnerischer 'Stundenlohn' von netto 5,78 €. Es gibt Menschen, die für weit weniger Geld arbeiten gehen. Winken

Es dürfte sehr zweifelhaft sein, daß das Bundesverfassungsgericht in der 'Arbeitsgelegenheit' eine Form der Zwangsarbeit sieht. Eine unkritische Verwendung des Begriffes 'Zwangsarbeit' lenkt zudem von dem eigentlichen Problem der Zwangsarbeit ab. Es gibt kein Recht auf 'staatlich finanzierter Faulheit'. Im Gegenzug haben auch die Steuerzahler ein Recht darauf, daß Sozialleistungen an die Menschen gezahlt werden, die sich aus eigener Kraft nicht helfen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BtRecht
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 04.09.07, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
, dann ergibt sich (für einen 1 Euro Jobber) ein rechnerischer 'Stundenlohn' von netto 5,78 €. Es gibt Menschen, die für weit weniger Geld arbeiten gehen. Winken


Sozialarbeiter?

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Es dürfte sehr zweifelhaft sein, daß das Bundesverfassungsgericht in der 'Arbeitsgelegenheit' eine Form der Zwangsarbeit sieht.


Zwang zur Arbeit ist Zwangsarbeit. Die Sache ist, soweit ich weiß, dahingehen juritisch geklärt, dass Arbeitsverweigerern 30% vom Grundbedarf abgezogen werden dürfen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BtRecht
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 04.09.07, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Das Grundgesetz als Ganzes kann nicht ersetzt werden. Änderungen im Grundgesetz bedarf einer 2/3 Mehrheit des Bundestages. Über die Verfassungsmäßigkeit wacht das Bundesverfassungsgericht. Dies alles als Folge des Hitler-Faschismus und des 2. Weltkrieges. Winken


Die Nationalsozialisten haben, glaube ich, bis zuletzt auf Grundlage der Weimarer Verfassung regiert. Vor Hitler hat es auch 2/3 Zustimmung gebraucht. Allerdings konnte der Reichstag im Einzelfall mit 2/3 der Stimmen Gesetze verabschieden, die gegen Grundrechte verstoßen, ohne die Verfassung zu ändern. Das geht heute nicht mehr. Hitler wurde ja auch aufgrund der Unterstützung durch das Zentrum, vereinfacht gesagt also sozusagen mit Hilfe der damaligen CDU, und weiterer in der Habsburger Front vereinigen Rechtsparteien mit 2/3 der Stimmen mit Sondervollmachten ausgestattet (Machtergreifung), wobei ich nun nicht genau weiß, ob das Fehlen der bereits verfolgten kommunistischen Abgeordneten auch Hitlers 2/3 Mehrheit ermöglichte, da wahrscheinlich nur eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Abgeordneten verlangt wurde. Wie sieht das eigentlich heute mit der Beschlussfähigkeit bei Verfassungsänderungen aus?


Zuletzt bearbeitet von BtRecht am 04.09.07, 22:32, insgesamt 3-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.09.07, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

BtRecht hat folgendes geschrieben::
...
Sozialarbeiter?

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Es dürfte sehr zweifelhaft sein, daß das Bundesverfassungsgericht in der 'Arbeitsgelegenheit' eine Form der Zwangsarbeit sieht.


Zwang zur Arbeit ist Zwangsarbeit. Die Sache ist, soweit ich weiß, dahingehen juritisch geklärt, dass Arbeitsverweigerern 30% vom Grundbedarf abgezogen werden dürfen.


Hallo BtRecht,

ich verstehe zwar die Frage "Sozialarbeiter?" nicht ganz, daher werde ich die 1. Frage mal überlesen.

Ferner gehe ich mal bewußt nicht auf die Vergleiche zur NS-Zeit ein. Über die Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) können wir aber gerne diskutieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
BtRecht
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 314

BeitragVerfasst am: 04.09.07, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

ich verstehe zwar die Frage "Sozialarbeiter?" nicht ganz,.


Was verdienen den Sozialarbeiter? Und kann von ihnen nicht verlangt werden für einen Hungerlohn von 5,78 €/h zu arbeiten?Geschockt Sind doch stets für eine gute Sache aktiv, also quasi ehrenamtlich. Politiker, die Hart IV Gesetze verabschieden auch.Geschockt Also 5,78 €/h ist da doch wirklich zuviel – oder? Geschockt Schließlich bekommen die Politiker doch oft von den Industriebossen ihre Lobbyisten einen ausgegeben. Da braucht man gar nicht soviel Kohle. Richter ist doch auch ein ehrenwertes Amt. Als Jurist bei Daimler-Chrysler sieht die Sache natürlich anders aus. Da sind 400€ /h sozial gerecht. Natürlich nur bei Festanstellung mit Dienstwagen und Zusatzrente. Schließlich ist die Arbeit bei Daimler-Chrysler ja nichts, was mit Ehrenamt zu tun hätte. Und eine ideell minderwertige Tätigkeit sollte nicht nur, ja sie muss materiell entschädigt werden Geschockt – oder?

Man muss das natürlich auch positiv sehen. Je mehr der Jurist bei Daimler-Cysler verdient, desto mehr kommt in die Steuerkasse um Sozialarbeiter, ALG II ler und andere ehrenamtlich Tätige wie Richter etwas zu essen zu geben und auch sogar die Teilhabe am kulturellem Leben zu ermöglichen. Natürlich nur solange kein SPD Kanzler regiert, denn SPD Kanzler haben zuviel Mitleid Geschockt und meinten, wer eine so harten Job hat, wie der Jurist bei Daimler-Cysler, der darf doch schließlich keine Steuern zahlen. Der Sinn für Soziale Gerechtigkeit ist bei der SPD halt zu stark ausgeprägt. Deshalb lassen die sich auch nie kaufen. Wir brauchen einfach eine starke Hand damit alles besser wird! Schließlich scheffeln hier Millionen von Arbeitscheuen Gesindel und Geld aus dem Wirtschaftskreislauf. Wie zu Zeiten Mandevilles als Labour an der Macht war. Da hatte Mandeville völlig Recht, lernen können wir nur von den Bienen. Die sind immer gut und fleißig.1,2


Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Über die Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) können wir aber gerne diskutieren.


Zwangsarbeit ist und bleibt verboten. Ob das verfassungsrechtlich ok ist, dass Leistungen nach Hart IV auf Null gefahren werden können, wenn eine Arbeit abgelehnt wird, sei mal dahingestellt. Vermutlich ja, da der Lebensunterhalt ja auch durch Glückspiel oder Zuhälterei aufgebracht werden kann,Geschockt oder indem man Omas die Handtasche raubt. Geschockt Letzteres kann dann aber mit Gefängnis bestraft werden, wo wiederum Zwangsarbeit gestattet ist. Geschockt Demnach ist es also statthaft, dem Zuhälter oder Glücksspieler Hart IV zu streichen, andere müssen erst von Sozialarbeitern auf das Bestreiten ihres Lebensunterhalts durch Glücksspiel oder Zuhälterei vorbereitet werden. Geschockt

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Ferner gehe ich mal bewußt nicht auf die Vergleiche zur NS-Zeit ein.


Warum ist Zwangsarbeit wohl verboten?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Grille
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 06:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo ...

bin neu und will mich mal einmischen.

zum Thema "Verfassung" ...
ich habe da mal was gelesen, dass das Grundgesetz nicht unsere "Verfassung" ist (darum heist es ja wohl auch Grundgesetz), da sie nicht vom Volke gewählt wurde. Ich muss spekulieren: mir war so als ob das Grundgesetz eine Kreation damaliger Siegermächte war, und dass eigentlich auch gesagt wurde, dass das Grundgesetz nach einer Einigung Deutschlands von einer Verfassung abgelöst werden SOLL.

Also ist doch kein abwägiger Gedanke eine (erstmalige) Verfassung zu verfassen, und diese dem Volke zur Abstimmung vorzulegen. Und das sage ich nicht, weil man damaligen Beschlüssen gerecht werden sollte, sondern vorallem um moderne Einflüsse und "Volksbegehren" in einen Gesetzestext mit einfließen zu lassen.

Ich denke aber, dass das Grundgesetz als eine von einer Minderheit beschlossenen Gesetzesansammlung gute Chancen hat, weiterhin noch lange bestehen zu bleiben, da das Rechtsempfinden der "Einzelmitglieder der Volksgemeinschaft Deutschland" so unterschiedlich ist, dass keine Verfassung (oder selbst das jetzige Grundgesetz) bei einer Abstimmung eine absolute Mehrheit bekommen würde.

Daher bleibt alles beim Alten .. naja .. hat ja bis jetzt auch funktioniert.

Zu "Arbeitslosen und Sozialschmarotzern"
Mein persönliches Rechtsempfinden sagt:
"Deutschland als Staat" ist ein Zusammenschluss aller "Deutschen" (nicht nur auf das Land beschränkt, denn schießlich haben Deutsche im Ausland auch bestimmte deutsche Rechte). Der Staat sollte also im Interesser aller Deutschen Regelungen finden, die das Zusammenleben "gerecht" gestalten.
Jetzt nur zum strittigen Punkt Arbeitsleben: Ich sehe es nicht ein, dass ein hart arbeitender Mensch nicht genauso viel "Belohnung" bekommt, wie der andere, der genauso hart arbeitet. Selbes gilt für mich für die die nicht arbeiten, also dass ein nichtarbeitender Mensch genauso wenig bekommt, wie der andere "nichtarbeitende".

Ich bin der Meinung, dass eine Putzfrau die ein Klo in einer Firma putzt GENAUSO hart arbeitet, wie jeder andere Arbeiter der an der Schaffung einer Dienstleistung und eines Produktes der Firma beteiligt ist, und daher GENAUSO entlohnt / belohnt werden muss.

Sowie ein Konzernbonze, dessen Arbeit darin besteht "Verantwortung" zu tragen, dementsprechend auch nur wie jeder andere Mensch einen Lohn bekommt, der "Verantwortungtragen" gerecht wird; also soviel wie jetzt ein Arbeitsloser, der Verantwortung für seine Familie tragen muss.

Solange also eine Gesetzgebung jeden Deutschen das Recht gibt, Gewinne zu erwirtschaften (womit die Gesetzgebung gleichzeitig in Kauf nimmt, dass Gewinne nur dann zu erwirtschaften sind, wenn andere Wirtschaftsmitglieder Verluste hinnehmen müssen), gibt es für mich auch keine "Sozialschmarotzer". Denn diese sind ja "Hausgemacht".
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 07:09    Titel: Antworten mit Zitat

Grille hat folgendes geschrieben::
Hallo ...

bin neu und will mich mal einmischen.

zum Thema "Verfassung" ...
ich habe da mal was gelesen, dass das Grundgesetz nicht unsere "Verfassung" ist (darum heist es ja wohl auch Grundgesetz), da sie nicht vom Volke gewählt wurde. Ich muss spekulieren: mir war so als ob das Grundgesetz eine Kreation damaliger Siegermächte war, und dass eigentlich auch gesagt wurde, dass das Grundgesetz nach einer Einigung Deutschlands von einer Verfassung abgelöst werden SOLL. ...

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Für Unstimmigkeit in Bezug auf das Grundgesetz ist das Bundesverfassungsgericht zuständig. Winken


Zuletzt bearbeitet von Dipl.-Sozialarbeiter am 11.09.07, 07:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Bundesgrundgesetzgericht hätte auch einen ungünstigen Sprechrhythmus...
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Grille
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sozialberater ...

Ich zitiere aus Deinem Wiki-link zum Grundgesetz:
"Als Verfassung sollte erst eine für ganz Deutschland geltende Konstitution bezeichnet werden. Die Wiedervereinigung wurde in der Präambel als Verfassungsziel festgeschrieben und in Art. 23 geregelt (heute enthält der obsolet gewordene Artikel Normen über das Verhältnis zur EG/EU). Die eigentlich für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehene Abstimmung über eine neue Verfassung fand jedoch angesichts des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht statt"

Folglich haben wir also keine Verfassung, auch wenn man gerne sagt es wäre eine Verfassung. Meines Wissens nach, muss eine Verfassung vom Volk gewählt werden, auch dies fand nicht statt. Und dieses "Herrumgerede" um den heißen Brei mit "hat aber Verfassungsstatus", "ist wie eine Verfassung" ... ist wie wenn man etwas falsches richtig redet: also typisch politisch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn schon zitieren, dann auch die relevanten Stellen:

Zitat:
ist das Grundgesetz nach der Deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden


Außerdem steht nirgendwo, dass eine Verfassung vom Volk direkt beschlossen werden muss (ein Gesetz wird "beschlossen" und nicht "gewählt")

Zitat:
Die Verfassung eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest. Sie schreibt zum Beispiel vor, welche Regierungs- und Verwaltungsform der Staat hat.


_________________
Grüßle

Elyss
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

Grille hat folgendes geschrieben::
Hallo Sozialberater ...

Ich zitiere aus Deinem Wiki-link zum Grundgesetz:.

Hallo,

der Link ist nicht von dem Sozialberater ... Böse
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Grille
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

entschuldige .. war nicht so gemeint
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Grille hat folgendes geschrieben::
entschuldige .. war nicht so gemeint

.. angenommen (die Entschuldigung), und das Grundgesetz ist unsere Verfassung ( Vertiefend: Deutsche Wiedervereinigung ). Winken

Liebe Grüße

Klaus

Dipl.-Sozialarbeiter
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
Seite 3 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.