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U-Haft-Strafhaft... hier kein Thema..?
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47frank
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Görlitz

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 18:58    Titel: U-Haft-Strafhaft... hier kein Thema..? Antworten mit Zitat

Guten Abend, Zusammen

Als Administrator des http://eckstein.foren-city.de -Forum für Angehörige von Gefangenen- suchte ich zwar, fand aber auch mit Hilfe der Suchfunktion keine Themen , die sich speziell mit " Strafvollzugssachen" beschäftigen. Ist dies hier "fehl am Platze" ? Gibt es niemand, der sich dafür interessiert (vielleicht , weil finanziell uninteressant ) oder sind andere Gründe maßgeblich, oder, vielleicht bin ich einfach auch nur zu unerfahren,(dumm) die richtigen Suchbegriffe einzugeben. Verlegen

47frank
Frank Gottschlich , Görlitz
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Zuletzt bearbeitet von 47frank am 12.09.07, 07:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Truthahn029
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 1103
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.09.07, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht hatte einfach nur noch niemand eine Frage dazu. Finanziell gesehen sind hier alle Fragen uninteressant, denn niemand erhält Geld dafür, dass er eine Frage äußert oder eine Antwort zu einem Thema schreibt.
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Pünktchen
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 00:23    Titel: Re: Strafvollzug... hier kein Thema..? Antworten mit Zitat

47frank hat folgendes geschrieben::

Gibt es niemand, der sich dafür interessiert

Die posten halt alle in deinem Forum Winken
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47frank
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Görlitz

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 08:07    Titel: Beitrag edditiert Antworten mit Zitat

DieAntwort klingt plausibel. Natürlich hat das Forum mit dem realenLeben nichts zu tun ..und es tun sich natürlich keine Fragen auf, die sich in der Kanzlei stellen. Auf den ersten Blick klingt das in Verbindung "Untersuchungshaft" "Strafvollzugsrecht" gut, Tauchen doch hier im Forum keine Fragen auf, da man anscheinend alles "im Griff hat", seitens der Anwaltschaft, im realem Betrieb einer Kanzlei...

Klasse.

IM folgenden Beitrag möchte, wenn ich denn darf, beginnend mit der Untersuchungshaft beginnen, ein paar Fragen zu stellen. Damit ich nicht wieder ein neues Thema eröffnen muß, habe ich diesen Beitrag im Titel edditiert.

47frank
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47frank
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Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Görlitz

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 08:14    Titel: Unterbringung Untersuchungshaft Antworten mit Zitat

Wieso istes möglich in Deutschland, dass es in sehr vielen Untersuchungsgefängnissen noch so ist, dass Untersuchungsgefangene in Hafträumen untergebracht werden, die mit mehreren Untersuchungsgefangenen belegt sind. Dies noch teilweise menschenunwürdig, da es keine in sich abgetrennten Toilettenanlagen mit eigener Lüftung gibt.

Dies alles, obwohl der Gesetzgeber es sogar "verbietet", dass Untersuchungsgefangene gemeinsam mit anderen U-Gefangenen in der Ruhezeit untergebracht werden.

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cL!cK
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Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 08:39    Titel: Re: Unterbringung Untersuchungshaft Antworten mit Zitat

47frank hat folgendes geschrieben::
Wieso ist es möglich in Deutschland, dass es in sehr vielen Untersuchungsgefängnissen noch so ist, dass Untersuchungsgefangene in Hafträumen untergebracht werden, die mit mehreren Untersuchungsgefangenen belegt sind.



In der Praxis liegt dies wohl häufig an der Überbelegung. Nichtsdestotrotz könnte der Gefangene eine Einzelunterbringung auf Grundlage des § 119 StPO (gerichtlich) erzwingen.

(Vgl. LG Frankfurt,StV 1999, 324)


Gruß
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Weil dieser Teil der Bevölkerung in der Öffentlichkeit faktisch keine Lobby besitzt. Es muss mindestens erst zu Vorfällen wie in Siegburg kommen, damit Besserungen eintreten.
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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47frank
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Görlitz

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 10:13    Titel: Re: Unterbringung Untersuchungshaft Antworten mit Zitat

cL!cK hat folgendes geschrieben::


In der Praxis liegt dies wohl häufig an der Überbelegung. Nichtsdestotrotz könnte der Gefangene eine Einzelunterbringung auf Grundlage des § 119 StPO (gerichtlich) erzwingen.

(Vgl. LG Frankfurt,StV 1999, 324)


Gruß
click



Eine Einzelunterbringung erzwingen heisst doch , dass er rechtswidrig ist, was seitens der JVA getan wird.

Frage 1 :
Welchen §§§ des StGB verletzt denn der Anstaltsleiter, der wissentlich und vorsätzlich rechtswidrig einen Menschen "einsperrt" , der wissentlich und vorsätzlich bestehende zwingende V orschriften des StPO , hier eben den § 119 StPO verletzt.

Frage II
Wurde denn von Amts wegen, jemals ein Strafverfahren gegen einen Anstaltsleiter eingeleitet, der einen Untersuchungsgefangenen wissentlich und vorsätzlich seiner Würde beraubt.

VG 47frank
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47frank
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Görlitz

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Weil dieser Teil der Bevölkerung in der Öffentlichkeit faktisch keine Lobby besitzt. Es muss mindestens erst zu Vorfällen wie in Siegburg kommen, damit Besserungen eintreten.


Siegburg ist ein anderes Thema, da Jugendhaft ...und doch sind die Folgen imm Ergebnis gleich , als wenn ein Anstaltsleiter eben in einem U-Gefängnis , wissentlich und vorsätzlich Menschen ihrer Würde beraubt...!

http://www.123recht.net/JVA-Weiterstadt-Zwei-H%C3%A4ftlinge-tot-aufgefunden__a13796.html

Das Ergebnis.....

Die Menschen sind tot.

Und fragen, ob sie tatsächlich keine Einwände gegen die gemeinsame Unterbringung hatten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, kann man sie beide nicht mehr....



LG 47frank
Frank Gottschlich
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 12.09.07, 18:12    Titel: Re: Unterbringung Untersuchungshaft Antworten mit Zitat

47frank hat folgendes geschrieben::
Eine Einzelunterbringung erzwingen heisst doch , dass er rechtswidrig ist, was seitens der JVA getan wird.
Nein, dh lediglich, dass ein Anspruch des einzelnen Gefangenen besteht, und dieser auf dem Rücken der anderen Gefangenen durchgesetzt werden muss. Ein JVA-Leiter sucht sich ja seine Gefangenen nicht aus. sondern sie werden ihm zugewiesen. Er HAT sie dann unterzubringen, egal ob er Platz hat oder nicht.
Zitat:
Frage 1 :
Welchen §§§ des StGB verletzt denn der Anstaltsleiter, der wissentlich und vorsätzlich rechtswidrig einen Menschen "einsperrt" , der wissentlich und vorsätzlich bestehende zwingende V orschriften des StPO , hier eben den § 119 StPO verletzt.
gegen keinen, aus den vorgenannten Gründen.
Zitat:
Frage II
Wurde denn von Amts wegen, jemals ein Strafverfahren gegen einen Anstaltsleiter eingeleitet, der einen Untersuchungsgefangenen wissentlich und vorsätzlich seiner Würde beraubt.
Da zuvor nein, auch hier nein. Es gibt keinen Tatbestand "wissentlich und vorsätzlich einen anderen seiner Wüde berauben". Das Ganze ist ein politisches Problem (neue Knäste braucht das Land?), kein primär juristisches.
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 12.09.07, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

47frank hat folgendes geschrieben::
U-Haft-Strafhaft... hier kein Thema..?

doch! Haben Sie schon das http://www.recht.de/archiv/ bemüht? Wenn Sie da als Stichwort z. B. "U-Haft" eingeben, tauchen eine Menge Threads auf ...

Bisher habe ich interessehalber die BVerfG-Rspr. zur U-Haft-Dauer verfolgt. Da waren schon krasse Fälle dabei, siehe z. B. hier.
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47frank
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.09.2007
Beiträge: 11
Wohnort: Görlitz

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 08:42    Titel: Re: Unterbringung Untersuchungshaft Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
47frank hat folgendes geschrieben::
Eine Einzelunterbringung erzwingen heisst doch , dass er rechtswidrig ist, was seitens der JVA getan wird.


Nein, dh lediglich, dass ein Anspruch des einzelnen Gefangenen besteht, und dieser auf dem Rücken der anderen Gefangenen durchgesetzt werden muss. Ein JVA-Leiter sucht sich ja seine Gefangenen nicht aus. sondern sie werden ihm zugewiesen. Er HAT sie dann unterzubringen, egal ob er Platz hat oder nicht.


Das sieht der, der auch die VV zu den einzelnen Gesetzen ins Kalkül zieht, eben nicht so. Hier ist eine Ausnahmesituation gegeben, die der Gestezgeber auch bedacht hatte. Er räumt dem Anstaltsleiter ein, jeden Gefangenen zu entlassen, wenn es die Vollzugssituation es erfordert. ( Sicher dachte der Gesetzgeber nicht daran, dass eine Überbelegung Grund eines notwendigen Rausschmisses des Gefangenen erforderlich macht, sondern eben andere Situationen wie Feuer...Waser... , Kälte etc.
Also.... diese Arumentation Herr EXRichter, läuft ins Leere.....

Entsprechend erübrigt es sich, meinerseits ihre Folgeantworten bewerten zu wollen.

Wäre ich ein Rechtsanwalt, wüßte ich genau beim nächsten Haftprüfungstermin , was ich zu tun hätte, im Falle ,dass mein Mandant auf meine vorherige Aufforderung an die JVA, meinen Mandanten gesetzeskonform ( § 119 StPO) unterzubringen..


!


Das Ganze ist ein politisches Problem (neue Knäste braucht das Land?), kein primär juristisches.[/quote]

Nein, kein Politisches ( die Politiker blicken da eh nichtdurch, sondern es ist die Klüngelwirtschaft der einzelnen Justizorgane untereinander, die es zulassen, dass Menschen in Deutschland menschenunwürdig behandelt werden.


Frank Gottschlich

> Zitatfehler beseitigt - Dipl.-Sozialarbeiter (16.09.2007 - 13:14) <

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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

werter frank gottschlich, als foren admin sollten ihnen doch geläufigsten foren regeln bekannt sein. wie z.b ordentliches zitieren und eine angenehm lesbare schrift.

ihre art und weise könnte hier leicht heftige reaktionen provozieren. das wäre für die sache doch wenig hilfreich.
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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cL!cK
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2005
Beiträge: 803

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 09:11    Titel: Re: Unterbringung Untersuchungshaft Antworten mit Zitat

47frank hat folgendes geschrieben::

Nein, kein Politisches.. usw. usf.... bli bla und zu guter Letzt auch blub


Ich hab's gewusst, ich hab's gewusst, ich..... Mit den Augen rollen
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Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.02.2007
Beiträge: 904
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 13.09.07, 09:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Diskussion in die eingeschlagene Richtung weitergeht, rege ich eine Verschiebung zu Recht und Politik an, da das nur noch am Rande mit Strafrecht zu tun hat!
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Grüßle

Elyss
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