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Natürlich haben Sie recht, was die Schrift anbelangt . Ob es bla, bla ist was ich sage steht nun doch auf einem anderen Blatt. Und selbstverständlich werden sicher einige Strafrechts- Rechtsanwälte beginnen nachzudenken, wie man mal öffentlichkeitswirksam einen Mandanten per einstweiliger Verfügung aus der U-Haft bekommt... ?
Oder ist es nicht so, meine Damen und Herren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Frank Gottschlich _________________ Angehöriger für den sein, der Niemand hat
.. wie man mal öffentlichkeitswirksam einen Mandanten per einstweiliger Verfügung aus der U-Haft bekommt... ?
Jetzt also schon ganz raus aus der U-Haft? Ich dachte in diesem Thread geht es um den Anspruch eines Gefangen auf Einzelunterbringung?
Sollte dem schrfitlichen (!) Antrag des Gefangenen nicht entsprochen werden, so steht es ihm selbstverständlich frei, sich an einen Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht zu wenden und diesen Anspruch durchzusetzen.
Diese Vorgehensweise bringt aller Voraussicht nach auch mehr, als irgendwelche Hetztiraden gegen die Justiz. _________________ We don't make mistakes - we just have happy accidents. (Bob Ross)
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 13.09.07, 10:06 Titel:
Zitat:
Nein, dh lediglich, dass ein Anspruch des einzelnen Gefangenen besteht, und dieser auf dem Rücken der anderen Gefangenen durchgesetzt werden muss. Ein JVA-Leiter sucht sich ja seine Gefangenen nicht aus. sondern sie werden ihm zugewiesen. Er HAT sie dann unterzubringen, egal ob er Platz hat oder nicht.
Zitat:
Wie kann denn der einzelne das auf dem Rücken der anderen Gefangenen durchsetzen wenn alle Gefangen diesen Anspruch geltend machen? Die Logik erschließt sich mir nicht.
Ich frage mich dann allerdings wie der JVA-Leiter das dann umsetzt
Erinnert mich an, wenn 3 Leute im Bus sind und 5 aussteigen müssen wieder 2 einsteigen damit der Bus leer ist... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Wenn die Diskussion in die eingeschlagene Richtung weitergeht, rege ich eine Verschiebung zu Recht und Politik an, da das nur noch am Rande mit Strafrecht zu tun hat!
Diese Vorgehensweise bringt aller Voraussicht nach auch mehr, als irgendwelche Hetztiraden gegen die Justiz.
Andere Auesserungen versuchen "nachzudenken", was hier als Hetze gegen die Justiz bezeichnet wird. Ist es tatsaechlich Hetze, wenn man daran erinnert, dass es eine Strafprozessordnung gibt, iaus der sich die Pflicht der Vollzugsbehoerde ergibt, den Untersuchungs-Gefangenen in einem Einzelhaftraum unterzubringen.
NUn. Ich persoenlich bin gespannnt, welcher Rechtsanwalt tatsaechlich die Initiative ergreift und einen U-Gefangenen mittels einstweiliger Anordnung frei bekommt. Und...es sieht wohl so aus, da sich tatsaechlich 2 RA per mail gemeldet haben...und mir durch die Blume sagten, dass sie zukuenftig auf jeden Fall ihre Mandanten auf die Pflicht des Staates zur Einzelunterbringung hinweisen...und auch einen gepfaefferten Brief an die Anstaltsleitung verfassen....
So...macht man mit Nichts.... sich Punkte beim Mandanten....
Und das hat nichts mit Strafrecht zu tun.... Ich glaube doch...!
Frank Gottschlich _________________ Angehöriger für den sein, der Niemand hat
Diskussion sollte ein Gedankenaustausch sein, nicht ein einziges agressives Geltenlassen der eigenen Meinung.
Auch nachdem ich mal ein paar Klicks über einen gewissen Vor- und den dazugehörigen Nachnamen getätigt habe (mit gewissem Erschrecken über das Ergebnis), ersceheint hier eine Sperrung des Threads (noch) unangemessen. Aber der gute alte Forenmerksatz "Don't feed the troll" hat wie immer Gültigkeit...
Rausgekickt... ein gern verwendeter Begriff in der Forenwelt, wenn einem als Administrator die Nase eines Mitglieds nicht passt, oder dessen Gesinnung.
An Letzterem kann es ja nicht liegen, da ich mit meinem Beitrag hier die Umsetzung des Gesetzes( StPO) durch Justizorgane in Zweifel ziehe und Loesungen suche. Eine der moeglichen Loesungen ( wohl auch effektivste) ist wohl zweifelsfrei das "Umsetzen" der Moeglichkeiten, die wiederum die StPO den Strafverteidiger gibt, mittels Anwendung des Gesetzes, bestmoegliche "Gerechtigkeit" fuer den Mandanten durchzusetzen.
Im uebrigen ich auf Bitten eines "Exrichters", einer aktiven Richterin, sowie eines Staatsanwaltes ..und eines aktiven StrafrechtsAnwaltes gerade hier in diesem Forum aktiv geworden bin, da sich diese Menschen es sich nicht vorstellen konnten, dass man jemanden , der ja wohl bewiessenermassen keinen "Bloedsinn verzapft", sondern nur Loesungen fuer ein bekanntes Problem sucht...
Rauskickt.... Um "Ruhe zu haben"
Ich werde wohl Recht behalten. ( Wobei ich in meiner Vorhersage inmsofern falsch lag, dass ich das Verschieben in ein anderes Unterforum nicht in Betracht zog. )
Frank Gottschlich _________________ Angehöriger für den sein, der Niemand hat
Rausgekickt... ein gern verwendeter Begriff in der Forenwelt, wenn einem als Administrator die Nase eines Mitglieds nicht passt, oder dessen Gesinnung.
An Letzterem kann es ja nicht liegen, da ich mit meinem Beitrag hier die Umsetzung des Gesetzes( StPO) durch Justizorgane in Zweifel ziehe und Loesungen suche. Eine der moeglichen Loesungen ( wohl auch effektivste) ist wohl zweifelsfrei das "Umsetzen" der Moeglichkeiten, die wiederum die StPO den Strafverteidiger gibt, mittels Anwendung des Gesetzes, bestmoegliche "Gerechtigkeit" fuer den Mandanten durchzusetzen.
Im uebrigen ich auf Bitten eines "Exrichters", einer aktiven Richterin, sowie eines Staatsanwaltes ..und eines aktiven StrafrechtsAnwaltes gerade hier in diesem Forum aktiv geworden bin, da sich diese Menschen es sich nicht vorstellen konnten, dass man jemanden , der ja wohl bewiessenermassen keinen "Bloedsinn verzapft", sondern nur Loesungen fuer ein bekanntes Problem sucht...
Rauskickt.... Um "Ruhe zu haben"
Blödsinn, da bisher niemand was von rauskicken geschrieben hat (selbst eine simple Threadschließung wurde abgelehnt).
Zitat:
der ja wohl bewiessenermassen keinen "Bloedsinn verzapft"
In der Praxis liegt dies wohl häufig an der Überbelegung. Nichtsdestotrotz könnte der Gefangene eine Einzelunterbringung auf Grundlage des § 119 StPO (gerichtlich) erzwingen.
(Vgl. LG Frankfurt,StV 1999, 324)
Gruß
click
Eine Einzelunterbringung erzwingen heisst doch , dass er rechtswidrig ist, was seitens der JVA getan wird.
Frage 1 :
Welchen §§§ des StGB verletzt denn der Anstaltsleiter, der wissentlich und vorsätzlich rechtswidrig einen Menschen "einsperrt" , der wissentlich und vorsätzlich bestehende zwingende V orschriften des StPO , hier eben den § 119 StPO verletzt.
Frage II
Wurde denn von Amts wegen, jemals ein Strafverfahren gegen einen Anstaltsleiter eingeleitet, der einen Untersuchungsgefangenen wissentlich und vorsätzlich seiner Würde beraubt.
VG 47frank
Nun, nachdem geklaert und bewiesen ist, dass hier wohl doch meinerseits Bloedsinn geredet wurde durch Andreas Huettig ...
komme ich zum eigendlichen Thema zurueck.
An anderer Stelle im Forum geht es auch um die Umsetzung des Grundgesetzes. ( Schiessbefehl auf gekapertes Flugzeug) Ohne es nun alles gelesen zu haben, gehe ich mal davon aus, dass auch die Tatsache zur Sprache kommt, dass sich Piloten weigern, einen solchen zu befolgen, weil er rechtswidrig waere ...und es auch gegen das StGB verstoesst.....vorsaetzlich und wissentlich gegen bestehende Gesetzeslage zu verstossen.
Nun werde ich mir wohl einige Schelte anhoeren muessen.... des Vergleiches wegen.
Trotzdem die Frage :
Wie kann es sein, dass wissentlich und vorsaetzlich durch Gesetzesdiener gegen den Paragr. 119 StPO zu Lasten der Menschen verstossen wird...Und alle akzeptieren es.
Fehlende Lobby...hat man gesagt... dies und das...
Wie, ist das moeglich.. in der BRD
47Frank _________________ Angehöriger für den sein, der Niemand hat
Anmeldungsdatum: 23.01.2005 Beiträge: 42 Wohnort: Berg. Land
Verfasst am: 27.09.07, 14:06 Titel:
.. es mag daran liegen das unsere Gesetze zwar geschrieben stehen, aber im Alltag umgangen werden. Beispielsweise seien einmal ein paar simple Realitäten genannt:
Problematik der Hausdurchsuchungen - welcher Richter prüft im einzelnen ob die Gründe wirklich diesen intensiven Eingriff in die Privatsphäre rechtfertigen? Er hat kaum die Zeit dazu sondern muß sich auf die Ermittelnden verlassen.
Problematik der Haftgründe - unter den einfachsten Interpretationen sind die immer irgendwie gerechtfertigt - der Ausländer klare Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr paßt immer, Wiederholungsgefahr bei bsw. Süchtigen auch immer gerechtfertigt.
In der alltäglichen Routine ist es unumgänglich das viele Beschlüsse "blind" unterschrieben werden. Schützen und erfolgreich dagegen angehen, kann der Einzelne nicht. Solche Dinge laufen zumeist immer außerhalb der Wahrnehmung der Öffentlichkeit. Ähnlich wie bei den (wohlgemerkt meine Meinung) zweifelhaften Deals zwischen Staatsanwälten und Verteidigern wo oftmals ein faires Verfahren auf der Strecke bleibt. In der Theorie hört sich das alles vertretbar an aber in der Realität ist es leider sehr erschreckend. Grüßele _________________ Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum
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