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Guten Abend liebe Helfer,
nehmen wir mal an, es gibt eine IT Firma die ein Produkt vertreibt (Software). Damit diese Firma an neue Kunden kommt, haben Mitarbeiter dieser Firma ca. 2000 Adressen + Telefonnummern aus dem Online-Telefonbuch gesammelt.
Die Firma plant eine Fachveranstaltung. Jetzt wird bei diesen Firmen angerufen und nachgefragt, wer der Ansprechpartner ist, an den man die "Einladung" schicken will.
Ziel des ganzen ist es dann, auf dieser Fachveranstaltung Kunden für die Software zu gewinnen die die Firma vertreibt.
Kann mir vielleicht jemand sagen ob diese Anrufe legal sind? Ich hab schon ein bißchen im Netz gesucht, aber da ist meistens die Rede von "Telefonwerbung" im klassischen Sinne (also dem angerufenen direkt etwas zu verkaufen!). Wie sieht das hier aus, denn es ist ja eigentlich "nur" eine Einladung zu einer Veranstaltung?!
Wäre super wenn da jemand drüber mehr weis oder sogar Urteile hat.
Einfach mal bei Google nach Kaltaquise suchen... _________________ "Those who would give up Essential Liberty to purchase a little Temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety."
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.09.07, 16:11 Titel:
Verschiebibert nach Medien und Wettbewerb. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 13.09.07, 12:23 Titel: Re: Telefon Spam
cHaOs_ hat folgendes geschrieben::
Kann mir vielleicht jemand sagen ob diese Anrufe legal sind?
Dem Gesetz kannst Du entnehmen, wann dieses eine Wettbewerbshandlung darstellt:
"Wettbewerbshandlung" ist jede Handlung einer Person mit dem Ziel, zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens den Absatz oder den Bezug von Waren oder die Erbringung oder den Bezug von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen zu fördern;
Und wann diese Werbemethode unzulässig ist.
Das ist sie dann, wenn mit ihr in unlauterer Weise auf das Wettbewerbsgeschehen eingewirkt wird. Unlauter ist es, Marktteilnehmer unzumutbar zu belästigen. Als unzumutbare Belästigung sei laut Gesetz unter anderem eine Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Marktteilnehmern, die keine Verbraucher sind, anzunehmen, ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung.
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